Hallo,
ich habe mich jetzt seit Tagen durch das Programm gekämpft und konnte alles, bis auf eine Frage, über das Forum hier beantworten.
Mir ist allerdings immer noch nicht ganz klar, ob ich folgendes machen darf:
Kurz nochmal zu meinen Umständen. Ich studiere seit 2018 im Master und bin seit November 2019 als Kleinunternehmer tätig.
Anfang November habe ich mir einen Computer im Wert von 2000 gekauft. Diesen habe ich nun sowohl bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Verluste (anteilig über 3 Jahre), als auch bei der Einkommensteuererklärung bei Fortbildungskosten für beruflich genutzte Gegenstände (in meinem Fall dann fürs Studium genutzt Gegenstände) eingetragen (ebenfalls anteilig über 3 Jahre).
Im Grunde möchte ich nur wissen, ob das Quatsch ist? Ich könnte zwar bei der Einkommensteuererklärung angeben, zu welchem prozentualen Anteil ich diesen PC beruflich bzw. fürs Studium genutzt habe. Das kann ich jedoch nicht bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen. Daher bin ich verwirrt.
Sollte ich den dann besser bei den Fortbildungskosten wieder rausnehmen, obwohl ich den eben hin und wieder auch für studienrelevante Aufgaben nutze?
Vielen Dank im Voraus!