Reisekosten und steuerfrei Beträge werden vom FA anders berechnet

  • Hallo,


    mein Festsetzungsbescheid vom Finanzamt ist angekommen, wurde jedoch anders berechnet als bei WISO.


    Ich hatte letztes Jahr bei 2 unterschiedlichen Dienstleistungsunternehmen gearbeitet, der Kunde und Einsatzort war jedoch derselbe. Bei der ersten Firma musste ich für meine Reisekosten selbst aufkommen (Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkosten).


    Die 2te Firma hat mir neben Fahrkostenrückerstattung auch einen doppelten Verpflegungsmehraufwand gezahlt, 48€, jedoch wird das Jahr und die Zahlungen als Ganzes gesehen und es schaut aus, als würde die 2te Firma die erste Firma subventionieren, was zwar steuermäßig logisch nachvollziehbar ist, jedoch irgendwo auch madig ist.


    Die Festsetzung sieht jetzt wie folgt aus:


    Da jetzt WISO ein weitaus höheren Betrag (1247€ höher) angesetzt hat, möchte ich dennoch mal nachfragen, bzw. wo der Fehler bei evtl. Eingaben geschehen ist, kann ja sein dass es sich lohnt Einspruch zu erheben.


    Hier die Unterschiede:


    Hier die Eingaben der Reisekosten:


    Lohnsteuerbescheinigung 2te Firma:


    Was mir auffällt, der steuerfrei ersetzte Betrag wird hier bei WISO (4128€) deutlich niedriger angesetzt wurde als beim Finanzamt (7233€), da die Wegkosten bei WISO (3105€) nicht einberechnet wurden, so kommt es mir zumindest vor. Oder gibt es hier andere Fehler bei der Eingabe?


    VG, overtaxedTaxPayer

  • overtaxedTaxPayer

    Hat den Titel des Themas von „Reisekosten werden vom Finanzamt anders berechnet“ zu „Reisekosten und steuerfrei Beträge werden vom FA anders berechnet“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Wenn dein Arbeitgeber dir 48 € Verpflegungsmehraufwand erstattet ist das 24 € über den Betrag, den der Arbeitgeber steuerfrei zahlen darf.


    Also sind die zusätzlichen 24 € Bruttoarbeitslohn und hätten eigentlich deinem Bruttoarbeitslohn hinzugerechnet werden müssen.


    Das Finanzamt hat jetzt die Werbungskosten um diesen Betrag gemindert, was in der Summe aufs gleiche rauskommt.

    • Offizieller Beitrag

    Da jetzt WISO ein weitaus höheren Betrag (1247€ höher) angesetzt hat, möchte ich dennoch mal nachfragen, bzw. wo der Fehler bei evtl. Eingaben geschehen ist, kann ja sein dass es sich lohnt Einspruch zu erheben.

    Das Finanzamt hat doch genau Deine erklärten Reisekosten anerkannt, da Du ja wohl keine 1. Tätigkeitsstätte hast, und auch die steuerfreien Erstattungen des Arbeitgebers laut Lohnsteuerbescheinigung Zeilen 17 und 20 entsprechend berücksichtigt.



    Das Problem ist, dass der AG die steuerfreien Fahrtkostenerstattungen in diesem Zusammenhang als steuerfreie Erstattungen Fahrten Wohnung -> 1. Tätigkeitsstätte in Zeile 17 bescheinigt hat. was in diesem Fall eigentlich falsch ist. Es hätte mit in die Zeile 20 gepackt werden müssen. Das hat das FA nun zutreffend gemacht.


    Was mir auffällt, der steuerfrei ersetzte Betrag wird hier bei WISO (4128€) deutlich niedriger angesetzt wurde als beim Finanzamt (7233€), da die Wegkosten bei WISO (3105€) nicht einberechnet wurden, so kommt es mir zumindest vor. Oder gibt es hier andere Fehler bei der Eingabe?

    Das Programm macht Dich übrigens auch darauf aufmerksam, dass steuerfreie AG-Erstattungen anlässlich Fahrten zwischen Wohnung -> 1. Tätigkeitsstätte vorliegen, aber keine entsprechenden Kosten und mit einer Nachversteuerung seitens des Finanzamts zu rechnen sei. Das wäre der andere Weg, der rechnerisch zu demselben Ergebnis geführt hätte. Hättest Du den richtigen Klick gesetzt, hätte auch Dein Programm das zutreffende zu versteuernde Einkommen errechnet.




    Anders als es der Text andeutet, ist es eher der Regelfall, dass das FA steuerfreie Erstattungen selbstverständlich auch anrechnet bzw. die angedeuteten Folgerungen zieht.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn dein Arbeitgeber dir 48 € Verpflegungsmehraufwand erstattet ist das 24 € über den Betrag, den der Arbeitgeber steuerfrei zahlen darf.


    Also sind die zusätzlichen 24 € Bruttoarbeitslohn und hätten eigentlich deinem Bruttoarbeitslohn hinzugerechnet werden müssen.

    Die haben das einfach für das erste Halbjahr steuerfrei mit erstattet, da ja anscheinend insoweit doch Firmenidentität zu bestehen scheint (müsste ja eigentlich das Betriebstätten-FA wissen und prüfen). Es zahlt ja keiner freiwillig für einen anderen Arbeitgeber, wäre zumindest aus kaufmännischer Sicht unsinnig.

    Ich hatte letztes Jahr bei 2 unterschiedlichen Dienstleistungsunternehmen gearbeitet, der Kunde und Einsatzort war jedoch derselbe. Bei der ersten Firma musste ich für meine Reisekosten selbst aufkommen (Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkosten).


    Die 2te Firma hat mir neben Fahrkostenrückerstattung auch einen doppelten Verpflegungsmehraufwand gezahlt, 48€, jedoch wird das Jahr und die Zahlungen als Ganzes gesehen und es schaut aus, als würde die 2te Firma die erste Firma subventionieren, was zwar steuermäßig logisch nachvollziehbar ist, jedoch irgendwo auch madig ist.


    Das Finanzamt hat jetzt die Werbungskosten um diesen Betrag gemindert, was in der Summe aufs gleiche rauskommt.

    Die "Differenz" liegt in der steuerfreien Erstattung laut Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung (steuerfreie Erstattungen Fahrten Wohnung -> 1.Tätigkeitsstätte), was aber letztlich dem von uns beiden bestätigten Ergebnis entspricht.