Umsatzsteuer/EÜR: empfangene Gutscheine erfassen

  • Guten Morgen zusammen,


    ich bin mit angemeldetem Gewerbe im Open-Source-Bereich tätig. Öfters kommt es dabei vor, dass sich Benutzer der (kostenlosen) Software bei mir mit einem Gutschein eines Versandhändlers bedanken (übrigens eine sehr nette Geste, über die ich mich immer wieder freue :))


    Aktuell erfasse ich eine EÜR mit dem steuer:sparbuch, um daraus dann eine Umsatzsteuererklärung zu zaubern, und mir stellen sich mehrere Fragen, wie ich diese Gewinne zu verbuchen habe:

    • Erfasse ich eine Buchung zum Zeitpunkt, an dem ich den Gutschein geschickt bekomme, oder erst wenn ich ihn einlöse (i.d.R. löse ich alle paar Monate mehrere Gutscheine auf einmal ein)?
    • Ich habe natürlich keinerlei Belege für diese Gutscheine, außer einer E-Mail des Versandhändlers. Muss ich für jeden Gutschein eine Rechnung erstellen und darin Ust. ausweisen? Von den Schenkenden kenne ich i.d.R. nur Vor- und Zuname, teilweise sicherlich auch nur Pseudonyme. Das wäre quasi eine"Technung an unbekannt" :/
    • Auf welches Konto buche ich? Aktuell packe ich das wie alle anderen Einnahmen auf "8400 Erlöse 19 % USt"... passt das?

    Fragen über Fragen.... 1.000 Dank im Voraus :)

  • miwe4 danke für's Einsortieren - aus meiner Sicht war das Thema eher eine allg. Frage zum Thema Umsatzsteuer und nicht spezifisch zu steuer:sparbuch, aber wenn du meinst dass es dort besser aufgehoben ist, gerne :) betrifft dann evtlauch meine zweite Frage von eben :/

  • Das betrifft doch nicht nur Umsatzsteuer - wenn du auf 8400 buchst, betrifft es auch die Einkommensteuer über deine EÜR.

    Wie und wann du für die Umsatzsteuer erfasst, hängt von der Art der Gutscheine ab - da solltest du dich im Web schlau machen, Stichwort Einzweckgutschein und Mehrzweckgutschein.

    Es gibt hier einschlägige Seiten (Fachliteraturverlage, Steuerratgeber, Steuerberater auf ihren Webseiten etc.).

  • Danke für die fixe Antwort.


    Sagen wir's so... als Kleinunternehmer war mir die Problematik einfach nicht bewusst, weil ich keine Buchungen erfasst habe, sondern meine EÜR über die kategorisierten Eingabemasken des ESt-Moduls von steuer:sparbuch vorgenommen habe - da war es (für mich) einfach eine weitere Einnahme.


    Ich habe tatsächlich schon mehrere Stunden zu dem Thema recherchiert - das Web liefert zwar haufenweise Informationen für den Fall, dass ein Unternehmen einen Gutschein ausgibt. Aber ich als Unternehmer bekomme Gutscheine als Einnahme - dazu konnte ich keine detaillierten Infos finden, außer dass man sie (natürlich!) als Einnahme zu verbuchen hat, aber das wusste ich vorher schon.


    Es handelt sich bei mir um Mehrzweckgutscheine - der richtige Zeitpunkt für die Buchung wäre dann wohl die Einlösung. Dann wird's noch spannender: wenn ich den Gutschein beim Versandhändler einlöse, wird er erstmal meinem Gutscheinkonto gutgeschrieben. D.h. der Wert des Gutscheins wird ggf. in mehreren Bestellungen über Monate verteilt eingelöst. Würde aus meiner Sicht heißen: wenn ich mir einen Artikel für 100 EUR (inkl. MwSt) aus meinem Gutscheinguthaben bestelle, ist diese Bestellung eine Einnahme für mich in Höhe von 100 EUR, unabhängig von den ursprünglichen Gutschein-Beträgen - und die Kauf-Rechnung ist dann mein Einnahme-Beleg? Und ggf. gleichzeitig ein Ausgabe-Beleg, der mich wiederum zum Vorsteuerabzug berechtigt?
    Oder: die Einnahme ist gar nicht USt-pflichtig (weil der Versandhändler die USt abführt) - dann natürlich auch kein Vorsteuerabzug. :/

  • Um das Thema noch mal zusammen zu fassen bzw. um zwischenzeitlich gewonnene Erkenntnisse zu ergänzen:


    Fragestellung: wie und wann verbuche ich als Unternehmer eingenommene (geschenkte) Gutscheine korrekt.


    • Zeitpunkt: da es sich in meinem Fall um Mehrzweck-Gutscheine handelt, ist wohl der Zeitpunkt der Einlösung relevant. Ich gehe also davon aus, dass ich mit meiner Bestellung beim Versandhändler eine Einnahme entsprechend des eingelösten Gutscheinbetrags habe, von der ich USt. abführen muss.
    • Beleg: hier habe ich noch ein großes Fragezeichen - wann ich Rechnungen per Gutschein beglichen habe, ist ausschließlich online in meinem Benutzerkonto beim Versandhändler ersichtlich (tabellarische Darstellung der "Transaktionen" in meinem Gutscheinkonto), aber nicht auf den Rechnungen selbst. Es gibt kein Abrechnungsdokument o.ä. zum Gutscheinkonto, es existiert also kein echter Beleg, auch keine Beleg-Nr. und keine ausgewiesene USt. zu dieser Einnahme:/
    • Sachkonto: aktuell gehe ich davon aus, dass "8400 Erlöse 19 % USt" okay ist.

    Falls noch jemand Input für mich hat (insbesondere zum 2. Punkt (Beleg), wäre ich super dankbar. :)

  • Ich habe zwar nicht auf alle Fragen eine definitive Antwort gefunden, möchte aber abschließend noch kurz zusammen fassen, für welches Vorgehen ich mich - nach bestem Wissen und Gewissen - entschieden habe. Vielleicht dienst es ja noch mal jemandem als Inspiration. Alle Angaben ohne Gewähr ^^

    • Buchung der Einnahme zum Zeitpunkt eines Einkaufs, der ganz oder teilweise aus dem Gutscheinkonto bezahlt wird
    • Buchung auf "8400 Erlöse 19 % USt"
    • Erstellung eines Eigenbelegs (mit eindeutiger Beleg-Nr. und ausgewiesener USt) für jede dieser Einnahme-Buchungen

    Sicherheitshalber:

    • Archivierung der E-Mails, über die die Gutscheine eingenommen wurden
    • Archivierung von Screenshots der Online-Übersicht über mein Gutscheinkonto beim Versandhändler


    Keine Ahnung, ob dies formell korrekt ist, aber zumindest ist so alles sauber dokumentiert und nichts wird unterschlagen.

  • Buchung auf "8400 Erlöse 19 % USt"

    Hallo

    beim überlesen der Beiträge hier, ist mir einige mal 8400 und 19% USt. entgegen gesprungen.

    Zwar wurde, bedingt durch die temporäre MwSt-senkung im Steuer:sparbuch einige Konten umbenannt,-umgeschlüsselt und weiteres getan.

    z.B. ist für Erlöse nicht mehr 8400 - 19% zuständig, sondern 8340 16% u.s.w.

    Auch, und gerade in sachen Gutscheine wäre besondere Aufmerksamkeit gefordert.

    Unsere Kammer hat uns auf die Besonderheiten von Mehrzweckgutscheine im Zusammenhang mit Leistungsausführung hingewiesen.

    Also vielleicht noch ein wenig im Netz informieren. :thumbup:

  • Zitat

    nicht mehr 8400 - 19% zuständig, sondern 8340 16% u.s.w.

    Leider habe ich versäumt zu erwähnen - aktuell geht es erstmal um die USt-Erklärung für 2019. Aber danke für den Hinweis, weil die Buchungen für dieses Jahr werde ich zeitnah machen, dann ist das natürlich relevant.


    Zitat

    Also vielleicht noch ein wenig im Netz informieren.

    Glaub mir, das hab ich zu genüge. Wenn man den Wert der Gutscheine dagegenstellt, sogar viel zu viel ;)



    Heute habe ich auch noch mal Feedback aus anderer Quelle (beruflich im Steuerumfeld tätig) bekommen. Seine Aussage kurz in eigenen Worten zusammengefasst:

    • Meine Annahme von oben bzgl. Buchungszeitpunkt ist nicht korrekt. Der erhaltene Gutschein entspricht einem geldwerten Anspruch gegenüber dem Versandhändler und ist somit bei Zugang als Einnahme zu erfassen. Der Begriff "Leistungsausführung" bezieht sich auf meine Leistungen (nicht auf die des Versandhändlers) und ist in dem Szenario nicht relevant.
    • Monatlicher Screenshot der Gutscheinkonto-Übersicht als Beleg und zusätzlich Archivierung der Gutschein-E-Mails zu Dokumentationszwecken empfohlen.

    Danke noch mal an alle Beteiligten