Umsatzsteuer: Pauschal verrechnte Fahrten mit Privat-PKW nicht steuermindernd?

  • Guten Morgen zusammen,


    ich bin kürzlich aus der Kleinunternehmerregelung rausgepurzelt und erfasse aktuell meine erste Umsatzsteuererklärung mit steuer:sparbuch. Als Kleinunternehmer habe ich bislang EÜR/Einkommensteuererklärung ebenfalls mit steuer:sparbuch gemacht.


    Als Kleinunternehmer habe ich Fahrtkosten mit meinem Privat-PKW immer per Kilometerpauschale verrechnet, wodurch sie sich steuermindernd ausgewirkt haben (Privateinlage).

    Sehe ich es richtig, dass sich diese km-Pauschale umsatzsteuerlich gar nicht auswirkt? Denn wenn ich richtig liege, hat diese ja keinen Umsatzsteueranteil, den ich als Vorsteuer geltend machen könnte. Oder kann mein Privat-Ich meinem Unternehmer-Ich eine Rechunng mit 19% USt. stellen?


    Ich habe schon einige Zeit in Recherche zu dem Thema gesteckt, bin aber daraus nicht wirklich schlauer geworden - über Tipps und/oder hilfreiche Links würde ich mich sehr freuen :)


    Vielen Dank im Voraus

  • km-Pauschale wirkt sich nicht auf die USt aus - genauso wie bei Mehraufwand für Verpflegung - da schauen Prüfer immer genau hin!

    Man kann nicht -steuerlich gesehen - an sich selbst eine Rechnung schreiben.

  • Selbst wenn das ginge - als Privatperson kann er keine Umsatzsteuer berechnen (müsste er dann auch wieder abführen als unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer).

  • Zitat

    km-Pauschale wirkt sich nicht auf die USt aus

    Danke für die fixen Infos - wieder was gelernt. Schade... Fahrtkosten sind meistens mein größter Ausgabe-Posten. in der Hinsicht ist man als Kleinunternehmer also deutlich besser dran. :pinch:

    Zitat

    als Privatperson kann er keine Umsatzsteuer berechnen

    das ist natürlich ein guter Punkt - kann ja gar nicht gehen :facepalm:

    • Offizieller Beitrag

    Fahrtkosten sind meistens mein größter Ausgabe-Posten.

    Du hast aber mal geprüft, ob insoweit nicht sogar notwendiges Betriebsvermögen gegeben ist, oder?


    in der Hinsicht ist man als Kleinunternehmer also deutlich besser dran. :pinch:

    Warum? Macht doch keinen Unterschied. Und Du hättest ja ggf. die Möglichkeit auch die Aktivierung als gewillkürtes Betriebsvermögen in Betracht zu ziehen.

    • Offizieller Beitrag

    Selbst wenn das ginge - als Privatperson kann er keine Umsatzsteuer berechnen (müsste er dann auch wieder abführen als unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer).

    das kommt noch dazu!

    Nein, eine Rechnung an sich selbst in einer Person wäre einfach nur für die Tonne. ;)

  • Zitat

    ob insoweit nicht sogar notwendiges Betriebsvermögen gegeben ist

    Danke für den Pointer - das war mir bisher kein Begriff. "notwendig" sicher nicht, gewillkürt wäre aber sicher drin.
    Das muss ich mir noch mal in Ruhe durchlesen, ist dann wohl eher was für die nächste Steuererklärung. Oder vielleicht doch mal einen Steuerberater beauftragen - schadet vermutlich nicht.


    Jedenfalls ging mir die ESt-Erklärung als Kleinunternehmer deutlich einfacher von der Hand als die USt, zumindest dahingehend ist man auf jeden Fall besser dran ;)