Freundschaftsdienst: Detailfragen

  • Moin.

    Freundschaftsdienste sind, wenn ich es richtig verstanden habe, definiert durch "Einmaligkeit", weil sonst das Finanzamt von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgeht.
    Es geht mir um Dienste, die ich mit je maximal 256€ honorieren möchte.
    Der Dienst wird vom Freund jeweils quittiert mit voller Adresse.
    Beispiele für Dienste: Renovieren der Küche, Frühjahrsputz, ...

    1 Ist mit "Einmaligkeit" gemeint: maximal einmal pro Jahr von Freund A?

    Kann also Freund A im Folgejahr erneut helfen?


    2 Ist mit Einmaligkeit auch gemeint, dass der Dienst an einem einzigen Tag stattfinden muss, oder kann er sich auf mehrere Tage verteilen?


    3 Wieviele Freunde kann ich pro Jahr für Freundschaftsdienste bezahlen ohne dass das FA das merkwürdig findet?

    4 In welcher Rubrik der Betriebsausgaben in WISO steuer trägt man den Freundschaftsdienst (wie oben im Beispiel genannt) ein?


    5 Welche typischen Freundschaftsdienste fallen euch noch ein?


    6 Angenommen ein Nachbar gießt während jeder Abwesenheit durch meine Tätigkeit als Reiseleiter meine Blumen und ich honoriere das am Ende des Jahres mit 256€: wäre das eine Nachbarschaftshilfe?
    Wenn ja, wo würde das in WISO steuer in den Betriebsausgaben eingetragen?

    Danke für eure Hilfe : )

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt keine "Freundschaftsdienste" gegen Entgelt. Und mit Nachbarschaftshilfe hat ein Entgelt auch nichts zu tun.


    Die Zuordnung der Einkunftsarten erfolgt strikt nach den Regelungen des EStG und da kennen wir die 256€ in diesem Sinne doch nur in den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG.


    Und das dies kein Steuersparmodell für Findige ist, sollte doch auch jedem klar sein.


    6 Angenommen ein Nachbar gießt während jeder Abwesenheit durch meine Tätigkeit als Reiseleiter meine Blumen und ich honoriere das am Ende des Jahres mit 256€: wäre das eine Nachbarschaftshilfe?

    Und genau das meine ich mit meinem Einleitungssatz. Das ist keine Nachbarschaftshilfe, sondern eine Leistung im Leistungsaustausch (Leistung/Gegenleistung). Und wenn man es ganz genau nimmt, ist er auch nicht einmalig für Dich tätig, sondern wiederholt und das auch noch mit Einnahmeerzielungsabsicht. Somit wäre er also gewerblich tätig. Die Höhe der Einkünfte spielt dabei aus dessen Sicht keine Rolle.


    Aber muss man eigentlich jeden Lebenssachverhalt in irgendeinen steuerlichen Sachverhalt packen?


    Und bitte künftig keine Sammelthreads in der hier verfassten Form. Auch ist die erweiterte Forumssuche Dein Freund. Mit dieser lassen sich viele Fragen schon im Vorfeld klären und die erweiterte Forumssuche bleibt mit ihrer Trefferliste übersichtlich.


    Im Übrigen ist Dir hoffentlich klar, dass das Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes keinerlei Steuerberatung erbringen darf. Dazu gehören auch oder insbesondere steuergestalterische Hinweise.


    Wenn ja, wo würde das in WISO steuer in den Betriebsausgaben eingetragen?

    Meinst Du die Mac-Version? Da sollte sich in der vereinfachten EÜR des ESt-Moduls doch ein variabler Eintrag finden lassen.

  • Es gibt keine "Freundschaftsdienste" gegen Entgelt. Und mit Nachbarschaftshilfe hat ein Entgelt auch nichts zu tun.

    Auf https://www.mdr.de/nachrichten…er-schwarzarbeit-100.html äußert sich ein Fachanwalt dazu.
    Er schreibt, dass eine Zahlung von Geld durchaus legal ist. Unter engen Vorraussetzungen.

    Kriterien sind laut diesem Text:

    a Die Person ist ein "Nachbar".


    Zitat: "Nicht nur Nachbarn im selben Haus, Straßenzug oder Viertel fallen darunter, sondern auch Freunde und Verwandte, die räumlich weiter entfernt wohnen. Je weiter die Entfernung allerdings ist, desto enger muss die Beziehung unter den Personen sein."


    b Die Tätigkeit ist gelegentlich und nicht regelmäßig


    c Es fehlt eine Weisungsgebundenheit

    Zitat: "Durch die persönliche Bindung fehlt es an der Weisungsgebundenheit des Helfenden"

    und da kennen wir die 256€ in diesem Sinne doch nur in den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG.


    Und das dies kein Steuersparmodell für Findige ist, sollte doch auch jedem klar sein.

    Die 256€ sind, wenn ich es richtig verstanden habe, eine Freigrenze. Der Nachbar/Freund/Verwandte der eine Zahlung erhält, braucht ein "sonstiges Einkommen" bis zu dieser Grenze nicht versteuern.


    Und bitte künftig keine Sammelthreads in der hier verfassten Form

    Die 6 Fragen gehören aus meiner Sicht alle zum gleichen engen Thema. Daher leuchtet mir Deine Kritik nicht ein.

    Bevor ich gepostet habe, habe ich natürlich recherchiert. Die gestellten Fragen konnte ich jedoch nicht klar beantworten.

    • Offizieller Beitrag

    Auf https://www.mdr.de/nachrichten…er-schwarzarbeit-100.html äußert sich ein Fachanwalt dazu.
    Er schreibt, dass eine Zahlung von Geld durchaus legal ist. Unter engen Vorraussetzungen.

    Ich lese in dem Artikel nichts, was der von mit vertretenen Auffassung widerspricht. Im Gegenteil. Vieles von Dir angedachte wird durch die Beispielsfälle selbst da schon in Frage gestellt.


    Und an dieser Stelle sollte die Diskussion dann auch beendet sein, da es sich hier um eine steuergestalterische Beratung handelt. Ich bitte diesbezüglich um Verständnis und schließe den Thread.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.