Übungsleiter-Freibetrag bei bereits versteuerten Einkommen

  • Hallo,

    ich bin an einer Hochschule beschäftigt und arbeite dort auch nebenberuflich (das ist nur möglich, weil ich die nebenberufliche Beschäftigung schon länger habe, also bevor ich dort angestellt wurde). Für die nebenberufliche Beschäftigung erzielte ich Einkünfte, für die ein Übungsleiterfreibetrag ansetzbar wäre. Leider hat die Hochschule meine Nebeneinkünfte bereits voll versteuert. :cursing::cursing::cursing:

    :cursing:Wie trage ich nun die Nebeneinkünfte so ein, dass a) ich sie nicht noch einmal versteuere und b) der Übungsleiterfreibetrag angerechnet wird?

    Bin für jede Hilfe dankbar!

    W. Swoboda

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das tatsächlich steuerlich in Ordnung ist, dann musst du den Bruttoarbeitslohn von der Lohnsteuerbescheinigung um den Betrag für die Nebeneinkünfte vermindern.


    Die Nebeneinkünfte sind dann auf der Anlage EÜR zu ermitteln, der Gewinn ist auf der Anlage S einzutragen.

  • VIELEN DANK!!!

    DAS IST SEHR HILFREICH!!!

    Besonders der Bildschirmplot hat mir echt weiter geholfen.


    Es ist unglaublich, welchen Aufwand die Hochschule mit diesem Käse produziert.

    Es ist jetzt schon klar, dass das Finanzamt nachfragen wird.

    Ich habe mir übrigens noch eine Bestätigung von der Personalverwaltung schicken lassen; es ist tatsächlich so wie beschrieben.


    W. Swoboda

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde da mit der Erklärung direkt ein gesondertes Begleitschreiben fertigen und die entsprechende Erläuterung nebst Belegen auch ohne Aufforderung an das FA senden.


    Kannst ja mal berichten, ob es so durchgegangen ist.