Steuersoftware verlangt Hausgeldabrechnung trotz Hausbesitzer - Fehler?

  • Hallo,

    ich habe die Nebenkostenabrechnung mit der Vermietersoftware soweit erledigt und die Daten ins Steuerprogramm übertragen.


    die Situation hierbei ist, dass ich ein Haus gebaut habe, dessen Erdgeschoß ich selbst bewohne, im Obergeschoss gibt es eine kleinere Studiowohnung, die ich vermietet habe. Das habe ich dem Steuerprogramm soweit klar gemacht, am Ende heißt es in der Checkliste vor Absenden per ELSTER jedoch, ich müsste eine Hausgeldabrechnung beifügen. Warum? Ich dachte, Hausgeldabrechnung bekommt man als Vermieter einer vermieteten Eigentumswohnung von der Wohnverwaltung und bei nur teilweise vermieteten Objekten wäre das nicht nötig.

  • Um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nachzuweisen.

    SIehe:

    Einnahmen:

    Einnahmen sind die Miet- und Nebenkostenzahlungen des Mieters. Wird eine Nebenkostenabrechnung erstellt und der Vermieter erhält noch eine Nachzahlung für das Vorjahr, ist diese Nachzahlung ebenfalls als Einnahme anzugeben, und zwar in dem Jahr, in dem sie ihm überwiesen wird.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Ich denke, die Einkünfte werden über die Nebenkostenabrechnung nachgewiesen?


    Übrigens ist der Hinweis auf die Hausgeldabrechnung in der Checkliste verschwunden, nachdem ich den Schornsteinfeger aus den Haushaltsnahen Dienstleistungen (wo er noch vom Vorjahr stand, als ich selber Mieter war) entfernt und bei den Handwerkerleistungen eingetragen habe.


    Nochmal: ich bin Besitzer und Bewohner des Hauses und Vermieter einer Studiowohnung im Dachgeschoß. Da brauche ich doch keine Wohnungsverwaltung, die mir eine Hausgeldabrechnung erstellt, oder? Oder sind mein Wohnanteil und die Dachgeschoßwohnung als zwei Eigentumswohnung zu behandeln, von denen eine vermietet ist?


    Und wenn ich doch eine Hausgeldabrechnung brauche, reicht dann eine einfache Liste aller Ausgaben, die sich auf das ganze Haus beziehen und die Aufschlüsselung, was davon auf den Mieter umgelegt wird?

  • Und wenn ich doch eine Hausgeldabrechnung brauche, reicht dann eine einfache Liste aller Ausgaben, die sich auf das ganze Haus beziehen und die Aufschlüsselung, was davon auf den Mieter umgelegt wird?

    Genau, dafür nutze ich den WISO-Vermieter oder Verwalter.

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  • eine Hausgeldabrechnung erstellen

    Das glaube ich nicht, denn Hausgeld hat etwas mit WEG zu tun, und das kann der Vermieter nicht. Zwei Wohnungen die nebenkostenabrechnung erstellen ja, mehr nicht. Das kann nur der Hausverwalter!

  • Also bräuchte ich zusätzlich noch das WISO-Hausverwalter?


    Oder reicht das so, wenn ich die vermietete Wohnung und den selbstgenutzten Teil des Hauses als 2 Wohnungen / 2 Nebenkostenrechnungen erstelle?


    Ich glaube, ich verstehe einfach nicht richtig, was es mit diesem Hausgeld auf sich hat. Google spuckt es mir immer nur im Zusammenhang mit Eigentumswohnungen in größeren Komplexen aus, die man vermietet, also Bereichen, in denen es getrennt Vermieter und Hausverwalter gibt.


    Oder müsste ich das in meinem Fall (Eigenbesitz und -nutz Haus mit vermieteter DG-Wohnung) eher so sehen, dass ich zugleich Hausbesitzer, Wohnungsvermieter und Verwalter wäre?

  • Ich glaube, ich verstehe einfach nicht richtig, was es mit diesem Hausgeld auf sich hat.

    Ich habe ein Zweifamilienhaus und wohne selbst drin, außerdem die Einliegerwohnung vermietet.


    Also da gibt es kein Hausgeld, du musst dich von dioesem Gedanken verabschieden. Hausgeld wird nur bei WEG, also Wohneigentumsgedöns berechnet, das brauchst du als NORMALER Vermieter nicht.


    Gib alle Daten in das Programm ein was die Hausausstattung betrifft, also Wasserzähler Heizung unc Co. dann die Kosten die für die Nebenkosten anfallen und gut ist.

  • OK, dann bin ich erleichtert.


    Alles andere habe ich soweit erfasst, denke ich. Werde ich aber nochmal kontrollieren.


    Danke an alle, die hier geantwortet haben, für die Hilfen.