Wechsel der Kirche im laufenden Jahr (mit Pause)

  • Hallo Schwarmintelligenz,


    ich habe gesucht, aber eine Lösung zu meinem Problem leider nicht finden können.


    Folgender Sachverhalt: meine Frau und ich sind im Juli aus der katholischen Kirche ausgetreten und im September in die evangelische Kirche eingetreten.


    Wie kann man das korrekt bei WiSo Steuer eingeben? Ich bekomme nur die Steuerpflicht für die evangelische Kirche hin....


    Vielen Dank für jeden Hinweis!


    Mit freundlichen Grüßen


    Claus

    • Offizieller Beitrag

    Da hilft Dir schon Deine Programmbedienung/-hilfe (entweder kleines vorstehendes Fragezeichen anklicken oder aber die rechtsseitige Erläuterung lesen):



    Wobei ich die zwei Monate ohne Kirchensteuerpflicht nicht hinbekomme, da immer nur ein Eintrag möglich bei nicht ganzjähriger Kirchensteuerpflicht. Keine Ahnung, ob das jetzt dem ELSTER-Modul der Finanzverwaltung geschuldet ist oder nur als Sonderfall eben bei der Erstellung der Programmmasken nicht bedacht worden ist. Da müsste man dann wie in anderen Bereichen mit "Neuer Eintrag" etc. arbeiten.


    Das müsstest Du dann in der Tat einmal dem Support melden und dann netter Weise dessen Antwort hier an dieser Stelle posten.


    Unabhängig davon kannst Du natürlich die zwei Monate auch gedanklich als "Spende" verbuchen. Oder gibst es wie von mir dargestellt ein und sendest dem Finanzamt unabhängig davon ein Begleitschreiben, in dem Du den Sachverhalt schilderst und die Austritts. bzw. Eintrittsnachweise in Kopie beifügst. Da FA wird da intern mit ziemlicher Sicherheit mehr Kennziffern zur Differenzierung zur Verfügung haben. Das Ticket an den Support solltest Du aber in jedem Fall einmal machen, da so etwas schon lösbar sein sollte.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank, das hatte ich schon gesehen. Aber es trifft den Sachverhalt nicht, da im Monat August keine Kirchensteuerpflicht bestand.

    Ich war oben beim Editieren und das hat sich überschnitten. Es sind m.E. wahrscheinlich sogar zwei Monate ohne Kirchensteuerpflicht. ;)

  • Nein, leider nur einer... X/


    Trotzdem herzlichen Dank, dann werde ich mal an Buhl schreiben.


    Ich kann mir kaum vorstellen, dass ich die erste Person mit diesem Problem bin. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Erläuterung zum "Kirchenübertritt" nicht sehr hilfreich ist. Bei der kath. Kirche muss definitiv zunächst beim Amtsgericht ein Kirchenaustritt erklärt werden und dieser ist wiederum Voraussetzung für einen Aufnahmeantrag bei der evangelischen Kirche. Deshalb dürfte es häufiger vorkommen, dass zwischen dem Ende der Steuerpflicht bei der einen Religionsgemeinschaft und dem Beginn bei der anderen ein oder mehrere Monate ohne Steuerpflicht liegen.


    Seltsam, dass es dafür keine Eingabemöglichkeit gibt.

    • Offizieller Beitrag

    Bei der kath. Kirche muss definitiv zunächst beim Amtsgericht ein Kirchenaustritt erklärt werden und dieser ist wiederum Voraussetzung für einen Aufnahmeantrag bei der evangelischen Kirche. Deshalb dürfte es häufiger vorkommen, dass zwischen dem Ende der Steuerpflicht bei der einen Religionsgemeinschaft und dem Beginn bei der anderen ein oder mehrere Monate ohne Steuerpflicht liegen.

    Vielleicht läuft halt sonst öfter innerhalb eines Kalendermonats ab. Und so viele Wechsel wie Du annimmst, wird es m.E. auch nicht geben. Die Zahl dürfte sich in Grenzen halten.


    Seltsam, dass es dafür keine Eingabemöglichkeit gibt.

    Hat man vielleicht einfach nicht dran gedacht.


    Trotzdem herzlichen Dank, dann werde ich mal an Buhl schreiben.

    Gerne. Eine Rückmeldung wäre klasse. :)

  • Hallo Forum,


    ich versuche gerade in WISO Steuer 2024 einen per 21.04.2023 erfolgten Kirchenaustritt (rk) und per 14.05.2023 erfolgten Eintritt (ev) zu erfassen und hab das Problem so bislang nicht im Forum finden können.


    Denn leider lässt WISO dies nicht zu, da ein Eintritt gemäß Programmangabe vor einem Austritt erfolgen muss. Bei der Option "Übertritt" muss nur das neue Datum eingegeben werden, dann wird allerdings die Kirchensteuerpflicht erst ab 01.06.2023 berücksichtigt, was ja auch wieder nicht stimmt.


    Gibt es hier eine sachgerechte Lösung? Auch die freie Eingabe des Zeitraums führt nicht zum Erfolg, da eben nur ein Zeitraum erfasst werden kann.


    Grüße und Danke

  • Gibt es hier eine sachgerechte Lösung?

    Ich habe es mal in einen Thread mit derselben Problematik verschoben. Bitte künftig vor dem Erstellen eines neuen Themas auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen.


    Ggf. also bitte ein Ticket beim Support aufmachen und den Thread insoweit netterweise auf dem Laufenden halten.