10-Tage-Regelung - korrekte Buchung bei Beträgen mit Vorsteuer

  • Hallo zusammen,

    ich stehe gerade vor der Frage, wie ich Zahlungen, die unter die 10-Tage-Regelung fallen, korrekt verbuche (EKR03, EÜR, Ist-Versteuerung, Einzelunternehmer)

    Für VSt-freie Zahlungen, wie z.B USt-Vorauszahlungen habe ich folgende Lösung gefunden:


    UST-VA 4. Quartal 2018 wurde am 10.01.2019 gezahlt

    1. 31.12.2018: 1780 (USt-Vorausszahlungen) / 1370 (Verrechnungskonto ergebniswirksam)

    2. 10.01.2019: 1371 (Verr.-Konto nicht ergebniswirksam) / 1200 (Bank)

    Das ist ja soweit korrekt, oder?


    Wie muss ich nun aber vorgehen, wenn die Zahlungen Vorsteuer enthalten?

    Bsp: Am 25.12.18 wird eine Rechnung über 119 Euro (inkl. 19% VSt) gezahlt, der Leistungszeitraum ist aber Januar 2019.

    Wie schaffe ich es, die 19 Euro Vorsteuer noch ins Jahr 2018 zu kriegen? Welche Konten muss ich ansprechen?


    Danke und viele Grüße!

  • aniko

    Hat den Titel des Themas von „10-Tage-Regelung - korrekte Buchung mit Beträgen mit Vorsteuer“ zu „10-Tage-Regelung - korrekte Buchung bei Beträgen mit Vorsteuer“ geändert.
  • Das ist ja soweit korrekt, oder?

    und wie bekommst du 1370 und 1371 wiederausgeglichen?

    Ich nehme da 1360 Geldtransit und im Folgejahr erfolgt die Ausgleichsbuchung 1360 an 1200 dann stimmt der Banksaldo wieder

    Bsp: Am 25.12.18 wird eine Rechnung über 119 Euro (inkl. 19% VSt) gezahlt, der Leistungszeitraum ist aber Januar 2019.

    Wer zahlt diese Rechnung?

    Du zahlst an Deinen Lieferanten per Vorauskasse, oder ein Kunde leistet eine Vorauskassezahlung?

  • und wie bekommst du 1370 und 1371 wiederausgeglichen?

    Das weiß ich auch noch nicht, aber so wurde es mir von einer Bekannten (Steuerberaterin) empfohlen...


    Wer zahlt diese Rechnung?

    Du zahlst an Deinen Lieferanten per Vorauskasse, oder ein Kunde leistet eine Vorauskassezahlung?

    Ich zahle diese Rechnung per Vorauskasse oder per Bankeinzug. D.h. die Ausgabe gehört ja in die EÜR 2019, die Vorsteuer muss aber ja noch irgendwie in die Umsatzsteuer-VA/-erklärung 2018 und darf den Gewinn/Verlust von 2019 nicht beeinflussen, oder? Stehe hier gerade total auf dem Schlauch wie ich das alles buchen muss..

  • Das weiß ich auch noch nicht, aber so wurde es mir von einer Bekannten (Steuerberaterin) empfohlen...

    kann man machen.

    Ich finde die 1360-Variante von der Optik in den SuSa-Liste her angenehmer, weil es ausgeglichen (genullt) wird.

    Ich zahle diese Rechnung per Vorauskasse oder per Bankeinzug. D.h. die Ausgabe gehört ja in die EÜR 2019,

    ...die Rechnung oder nur die Aufforderung zur Vorkasse?


    da ist wiederum zu differenzieren.
    wenn es sich um eine Lieferung handelt, ist für die USt. der Beginn der Versendung maßgeblich. Wenn in deinem Fall die Sache erst am 01.01.2019 zur Post geht, darf erst in 2019 die Steuer gezogen werden, auch wenn Du schon 2018 bezahlt hast.

  • ...die Rechnung oder nur die Aufforderung zur Vorkasse?

    da ist wiederum zu differenzieren.
    wenn es sich um eine Lieferung handelt, ist für die USt. der Beginn der Versendung maßgeblich. Wenn in deinem Fall die Sache erst am 01.01.2019 zur Post geht, darf erst in 2019 die Steuer gezogen werden, auch wenn Du schon 2018 bezahlt hast.

    Es geht nicht um eine Lieferung, sondern um eine Leistung, z.B. ziehen die Stadtwerke am 25.12. die Stromrechnung ein, welche ein Leistungsdatum 25.12.18-25.01.19 hat.

  • Es geht nicht um eine Lieferung, sondern um eine Leistung, z.B. ziehen die Stadtwerke am 25.12. die Stromrechnung ein, welche ein Leistungsdatum 25.12.18-25.01.19 hat.

    okay okay ....

    dann würde ich die 10-Tage-Regelung heranziehen und schon 2018 buchen. (kannst ja Deine Bekannte nochmal fragen)

  • Ich hab die Frage ja hier gestellt, damit ich meine Bekannte im besten Fall nicht wieder damit nerven muss :)

    Mir ist klar, was das ZIEL meiner Buchung ist (Aufwand in 2019, Vst in 2018), ich bin aber nicht sicher, wie ich das genau buchen muss.


    Meine aktuelle Lösung ist folgende anhand eines Beispiels:

    25.12.18: Stadtwerke buchen 119 Euro inkl. 19% Vorsteuer ab, Leistungszeitraum 2019.

    1. 25.12.18: 100 Euro auf 1371/1200 (damit der Aufwand NICHT in die EÜR 2018 kommt) UND 19 Euro auf 1576/1200 (damit die VST in die EÜR 2018 kommt

    2. "Künstliche Buchung": 01.01.19: 100 Euro auf 4240 (Strom) / 1371 > hier bin ich unsicher, ob es statt 1371 nicht 1370 sein müsste, aber das lässt das Programm nicht zu.

    Was sagt ihr soweit dazu?

  • Was sagt ihr soweit dazu?

    :rolleyes:

    okay...Du möchtest genau sein.

    Warum googelst Du nicht nach Rechnungsabgrenzung und buchst 7 Tage in 2018 und vom 01. - 25.01.2019 in 2019


    Aber gerade auch für solche Fälle gibt es die 10 Tages Regelung.

    Was ich machen würde habe ich oben geschrieben.

  • Es geht mir gar nicht um die von dir ins Spiel gebrachte Aufteilung mit den 7 Tagen in 2018 usw. sondern einfach nur darum, wie ich die 10 Tage Regelung verbuchen muss, damit Aufwand und VST in den entsprechenden Jahren landen. Dazu bräuchte ich eine konkrete Schritt für Schritt-Anleitung mit Kontenbezeichnung für Doofe :)

  • Also irgendwie reden wir hier glaub ich aneinander vorbei. Ich versuche es mal wieder mit einem abgewandelten Beispiel:


    31.12.18: Die Stadtwerke buchen 119 Euro von meinem Bankkonto ab für den Leistungszeitraum Januar 2019.

    Ergo: Ich möchte 19 Euro Vorsteuer direkt in 2018 geltend machen, während 100 Euro Aufwand (Strom) erst in die Gewinnermittlung 2019 einfließen soll.


    Wie lauten die entsprechenden Buchungssätze für 2018 und 2019 in Wiso Eür&Kasse?

  • Ergo: Ich möchte 19 Euro Vorsteuer direkt in 2018 geltend machen,

    eher nicht.

    es gibt die 10 Tagesregel für den kplt. Betrag und nicht für dieses Jahr die Vorsteuer und nächstes den Aufwand.

    Also:

    Also irgendwie reden wir hier glaub ich aneinander vorbei.


    Du solltest einmal darüber nachdenken was dann bei einer Steuerverprobung 2019 raus kommt.

    Soundsoviel Aufwand in 2019 gebucht aber nur soviel Steuer auf dem Vorsteuerkonto, weil diese schon 2018 gezogen wurde.


    so und nun bin ich raus :thumbup:

  • Ich fürchte hier liegst du falsch: https://www.haufe.de/finance/h…esk_PI20354_HI970486.html


    Du solltest einmal darüber nachdenken was dann bei einer Steuerverprobung 2019 raus kommt.

    Soundsoviel Aufwand in 2019 gebucht aber nur soviel Steuer auf dem Vorsteuerkonto, weil diese schon 2018 gezogen wurde.

    Genauso sollte es sein. UST und EÜR weichen in dem Fall voneinander ab. Zitat aus o.a. Link: "Damit können sich bei der Vorsteuerverprobung erhebliche Unterschiede zwischen der ertragsteuerlichen und der umsatzsteuerlichen Erfassung ergeben."

    Bei der 10-Tage-Regel werden Vorsteuer und Aufwand gesplittet.


    Werde dazu dann wohl doch nochmal meine Bekannte fragen müssen...