Vorsorgeaufwendungen Beamte

  • Bei der Ermittlung der Vorsorgeaufwendungen hat die Günstigerprüfung lt. Programm ergeben das der Abzug nach neuem Recht günstiger ist. (683 Euro gegenüber dem alten Recht) Das Finanzamt betrachtet den Abzug nach altem Recht als günstiger. Lt. dem Finanzamt wird nach altem Recht der Vorwegabzug gekürzt, wenn es sich um Einnahmen eines Beamten handelt. Hiervon sind jedoch nach altem Recht Einnahmen ausgenommen, die aufgrund eine Versorgungsbezuges entstanden sind. Es handelt in diesem Fall um Vorsorgebezüge. Würde die Berechnung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nun nach neuem Recht erfolgen, würde der Vorwegabzug in Höhe von 600 Euro komplett entfallen. Wird dies vom Steuerprogramm falsch berechnet?

    • Offizieller Beitrag

    Wird dies vom Steuerprogramm falsch berechnet?

    Das Programm rechnet alles richtig, sofern die Eintragungen zutreffend (identisch) sind:



    Um also etwas zu Deiner Berechnung sagen zu können, bräuchte man entsprechende bereinigte Screens.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe Deine Dateianhänge mal entfernt, da mir da zuviel sichtbar war und eben nicht bereinigt.


    Normalerweise öffne ich keine PDFs, also bitte künftig bereinigte Screens anhängen.


    Ich glaube, Dass Du und das Finanzamt aneinander vorbei redet. Das Problem wird gar nicht die Anwendung der Neuregelung oder der Altregelung darstellen. Das FA ist vom Grundsatz her von denselben Beiträgen ausgegangen wie Du in der Erklärung. Die Summe stimmt überein. Das mit den Versorgungsbezügen der Ehefrau hat das FA richtig erklärt, ist aber auch vom Programm genau so berechnet.


    Das Problem liegt m.E. eher bei Deinen Angaben zu Deinen Vorsorgeaufwendungen bzw. dem für Dich angewendeten Höchstbetrag:

    Du hast bei Dir den vollen Höchstbetrag nach § 10 Absatz 4 EStG i.H.v. 2.800€ berücksichtigt. Nimmt man jetzt an, dass bei Dir ebenfalls nur der gekürzte Höchstbetrag i.H.v. 1.900€ anzusetzen ist, wie bei Deiner Ehefrau auch, dann würde die Vergleichsberechnung/Günstigerprüfung altes Recht vs. neues Recht direkt zu einem anderen Ergebnis kommen.


    Du solltest also mal schauen, was bei Dir zu diesen Punkten erfasst ist bzw. ob das auch so zutreffend ist:

  • :thumbup:Nochmal Danke für die Rückmeldung, es liegt tatsächlich an dem gekürzten Höchstbetrag für mich (beziehe aktuell ALG1). Ich habe diese Daten dazu vom Finanzamt abgerufen und bin daher davon ausgegangen, dass alle weiteren Daten zur Berechnung der Vorsorgeaufwendungen/Höchstbeträge vom Programm entsprechende berücksichtig werden.


    :)Sorry wegen der PDF, bzw. nicht bereinigter Anhänge - war mein erster Vorgang im Forum und ich übe noch ein bisschen.

    • Offizieller Beitrag

    Nochmal Danke für die Rückmeldung, es liegt tatsächlich an dem gekürzten Höchstbetrag für mich (beziehe aktuell ALG1). Ich habe diese Daten dazu vom Finanzamt abgerufen und bin daher davon ausgegangen, dass alle weiteren Daten zur Berechnung der Vorsorgeaufwendungen/Höchstbeträge vom Programm entsprechende berücksichtig werden.

    Gerne, so etwas hatte ich mir schon fast gedacht. Vielen Dank für die Rückmeldung. :thumbsup:


    :) Sorry wegen der PDF, bzw. nicht bereinigter Anhänge - war mein erster Vorgang im Forum und ich übe noch ein bisschen.

    Lieber Screens, die wir noch bearbeiten müssen oder wieder löschen müssen als gar keine Screens. Ohne Screens/Anlagen wäre die Lösung fast unmöglich gewesen un d man hätte nur vermuten können. ;)