Photovoltaikanlage Betriebseinnahmen / vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 16 beträgt mehr als 19 Prozent der ggf. umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen

  • Hallo zusammen,


    habe nach bestem Wissen und Gewissen unsere Steuererklärung 2019 erstellt.

    Leider fällt mir hier keine Lösung zu ein, mit der Forensuche bin ich auch nicht fündig geworden. :rolleyes:

    Habe die Screenshots angefügt.


    Kennt Ihr jemanden im Kreis Recklinghausen der einem mit Wiso & der Steuererklärung behilflich sein könnte? Bzw. nochmal drüber schauen kann...

    Gerne per pm an mich...


    Vielen Dank und Gruß

    Fee


    • Offizieller Beitrag

    Kennt Ihr jemanden im Kreis Recklinghausen der einem mit Wiso & der Steuererklärung behilflich sein könnte? Bzw. nochmal drüber schauen kann...

    Eine Steuerberatung darf Dir niemand leisten, der nicht Angehöriger der steuerberatenden Berufe ist.


    Erst einmal solltest Du nachrechnen und prüfen, warum Deine vereinnahmte USt laut EÜR so wesentlich mehr als die gesetzlichen 19% der Bemessungsgrundlage beträgt. Das sollte sich bei dem offensichtlich begrenzten Zahlenwerk eigentlich bewerkstelligen lassen.

  • Das Ergebnis in Zeile 16 ist doch einfach nur die Summe der Umsatzsteuer der Betriebseinnahmen.


    Wenn Du diese Zahlen Deiner Abrechnung vom Stromanbieter übernimmst und einträgst, dürfte es doch

    zu keinen Problemen kommen ...


    Wie hast Du Deine Umsatzsteuer in Höhe von 197,62 € berechnet ???


    Sind die 290,56 € Entnahme des selbstverbrauchten Strom's ???


    Überprüfe zuerst die Betriebseinnahmen und die darauf angefallene Umsatzsteuer ... !


    gK

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „PV Analge / Betriebseinnahmen / die vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 16 beträgt mehr als 19 Prozent der ggf. umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen“ zu „Photovoltaikanlage Betriebseinnahmen / vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 16 beträgt mehr als 19 Prozent der ggf. umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen“ geändert.
  • Die Umsatzsteuer scheint okay zu sein ( immer alles unter Vorbehalt ) !!!


    1) Dein eigener Strombedarf ( 4236 KWh ) und

    2) der selbstverbrauchtr Strom ( 3208 KWh ) erscheinen mir deutlich zu hoch.


    Diese Zahlen muss Du aus den letzten Abrechnungen entnehmen ...


    1) aus der Stromabrechnung deines Anbieters ( Verbrauchsvergleich ) und

    2) aus der Abrechnung der Photovoltaikanlage entnehmen ... ( Summe Rücklieferung Strom )


    Sonst melde Dich ...


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    1) Dein eigener Strombedarf ( 4236 KWh ) und

    2) der selbstverbrauchtr Strom ( 3208 KWh ) erscheinen mir deutlich zu hoch.

    Dürfte doch sehr vom Haushalt abhängig sein. Mit ein paar mehr Personen und diversen Elektrogeräten ist das nun wirklich kein Problem mehr. Selbst energiebewusst hat man den zweiten Wert selbst im Zwei-Personen-Haushalt schnell erreicht mit Durchlauferhitzer, Trockner, Flat-Screen etc. . ;)

  • Miwe ...


    ich gebe Dir Recht !


    Trotzdem sind die 3 Strom - Zahlen außergewöhnlich. Aber möglich ist auch das ... ( ??? )


    Eingespeisst ... eigener Strombedarf und selbstverbrauchter Strom ...


    Warten wir mal auf Rückantwort ...

    b

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    :lol: