Frage zum Familienstand

  • Hallo zusammen,


    mache gerade meine Steuererklärung für 2019 und hätte eine Frage zum Familienstand wo ich mir unsicher bin. Folgende Situation

    Heirat 2007 aus der 2 Kinder hervorgingen. Dezember 2017 Trennung, wobei jeder 1 Kind im eigenen Haushalt aufgenommen hat. Für 2017 haben wir noch eine Zusammenveranlagung und für 2018 jeder eine Einzelveranlagung mit Steuerklasse 2 vorgenommen.

    Im Laufe des Jahres 2019 haben wir uns dann wieder angenähert und uns entschlossen es noch einmal miteinander zu versuchen. Ab 01. Dezember 2019 haben wir dann wieder eine gemeinsame Wohnung angemietet, wobei auch jeder seine bisherige Wohnung noch bis Ende Dezember gemietet hatte.

    Die Ummeldung auf die gemeinsame Wohnung erfolgte im Januar 2020. Auch die Erklärung über die "Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft" gegenüber dem Finanzamt erfolgte im Januar 2020.

    Nun meine Frage. Welchen Familienstand verwende ich für die Steuerklärung 2019? Und gleich noch die Frage, was gebe ich dann für die Erklärung 2020 an? Einfach wieder "Verheiratet" mit dem entsprechenden Datum der Heirat?


    Vielen Dank im voraus

    Michael

  • und 2019? Getrennt lebend, aber dennoch verheiratet und zusammenlebend - mindestens ab 31.12.2019? Das kann man auch in getrennten Wohnungen, aber auch die Einkünfte beider müssen dann 2019 genommen werden - Sie sprechen von "meiner" Steuererklärung nicht von "unserer".


    Und die Erklärung für 2020 ist ja zur Zeit noch nicht aktuell - erst in 2021 - und was bis dahin wird, weiß niemand!

    • Offizieller Beitrag

    Im Laufe des Jahres 2019 haben wir uns dann wieder angenähert und uns entschlossen es noch einmal miteinander zu versuchen. Ab 01. Dezember 2019 haben wir dann wieder eine gemeinsame Wohnung angemietet, wobei auch jeder seine bisherige Wohnung noch bis Ende Dezember gemietet hatte.

    Also sind die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung in 2019 grundsätzlich gegeben.


    Die Ummeldung auf die gemeinsame Wohnung erfolgte im Januar 2020.

    Zu welchem Datum? Wobei das eigentlich unbeachtlich ist, da eh die tatsächlichen Verhältnisse maßgeblich sind.


    Auch die Erklärung über die "Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft" gegenüber dem Finanzamt erfolgte im Januar 2020.

    Und warum? ?(

  • Steuererklärung mache ich für beide. Wir würden für 2019 noch jeweils die Steuerklasse 2 nutzen wollen, daher für jeden Einzelveranlagung. Auch wenn wir uns 2019 wieder angenähert haben sind wir erst kurz vor Weihnachten zusammen in die neue gemeinsame Wohnung gezogen. Bis zu diesem Zeitpunkt haben wir noch jeweils eine eigene Wohnung gehabt, also wohntechnisch auf jeden Fall getrennt gewesen. Ummeldung erfolgte dann im Anfang Januar 2020 zum 01.01.2020. Die Mitteilung ans Finanzamt über die "Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft" ging ebenfalls im Januar raus, da ja auch die Lohnsteuerklassen wieder geändert werden sollten.

    • Offizieller Beitrag

    wenn das so ist, sind Sie beide in 2019 getrennt lebend! Also ESt 2019 wie 2018 - jeder für sich!

    Das stimmt m.E. so nicht.

    sind wir erst kurz vor Weihnachten zusammen in die neue gemeinsame Wohnung gezogen

    Also spätestens ab dem Zeitpunkt nicht mehr von Tisch und Bett getrennt, wie man doch so schön altdeutsch im Steuerrecht sagt. Somit sind die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung in 2019 gegeben, weshalb eben richtigerweise "verheiratet" der maßgebliche Familienstand wäre.


    Aber tatsächlich kann man auch in getrennten Haushalten zusammenlebend i.S.d. Vorschrift sein wie man auch in einem gemeinsamen Haushalt von Tisch und Bett getrennt lebend sein kann (also getrennt lebend). Es kommt eben auf die tatsächlichen "Verhältnisse" an.

  • Danke erst einmal für die Hinweise.

    wenn wir dem Finanzamt gegenüber nun erklärt haben die eheliche Gemeinschaft zum 01.01.2020 wieder aufgenommen zu haben, sollten wir dann dabei bleiben und für 2019 jeweils noch eine Einzelveranlagung vornehmen? Nicht das sich das Finanzamt wundert das wir für 2019 plötzlich mit einer Zusammenveranlagung um die Ecke kommen. Genauso gut könnten die sich aber auch wundern, das genau zum 01.01 die Aufnahme der ehelichen Gemeinschaft wieder erklärt wurde. Ist ja nicht so, das wir am 01.01. plötzlich vom Blitz getroffen wurden und uns entschieden haben die Ehe wieder aufzunehmen. Wir hatten uns nur entschieden dieses zum 01.01. zu erklären, weil da die Sache mit dem Steuerklassenwechsel ggf. einfacher von statten geht.