Fahrkosten 2 Tage öffentlich, 3 Tage priv. PKW - nur eins wird berechnet... ??

  • Hallo


    ich stelle grade die Steuererklärung für 2019 fertig und habe etwas seltsames bei der Berechnung der Fahrkosten. Vielleicht versteh ich auch etwas falsch.


    Meine Frau arbeitet freiberuflich als Lehrerin. 3 Tage in der einen, 2 Tage in der anderen Schule. Einmal fährt sie öffentlich, weil es günstiger ist u.a. auch mit Monatstickets, was sie dann 3 Tage die Woche nutzt. Und einmal fährt sie mit dem PKW (privat), weil das so besser als mit den öffentlichen erreichbar ist.

    Grundlegend kommen ca. 800€ für die öffentlichen Tickets und 500€ für die PKW-Fahrtkosten nach Berechnung nach KM zusammen.


    Die Software setzt aber nun nur die 800€ an und nicht beides. Das ist spontan für mich unlogisch... ich finde dazu aber auch mit Google und hier im Forum nichts...


    Hab ich was falsch gemacht beim anlegen? 1. und 2. Betriebsstätte kann ich z.b. nicht angeben, bzw. wüsste nicht wo...


    Danke für euren Input

    Tom

    • Offizieller Beitrag

    Die Software macht das, was im Gesetz steht und was sie Dir auch sicherlich erläutert. Für die Entfernungspauschale ist das genutzte Verkehrsmittel egal, da kann man auch zu Fuß gehen oder eine Fahrgemeinschaft nutzen. Die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel kommen nur zum Ansatz, wenn sie höher sind als die Entfernungspauschale in dem Kalenderjahr.


    Will heißen: Entfernungspauschale oder Kosten ÖPNV; eben je nachdem. welcher Betrag im Kalenderjahr höher ist.


    Die erweiterte Forumssuche wäre übrigens Dein Freund gewesen, denn den Sachverhalt haben wir schon ein gefühltes dutzend Mal erklärt.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…rnungspauschale+%C3%B6pnv

    https://www.buhl.de/wiso-softw…auschale+%C3%B6ffentliche

  • Danke für die fixe Antwort.


    Soll heißen, das Gesetz regelt dass hier so, das sich nur die ÖPNV-Kosten für 3 Wochentage absetzen kann, da die höher sind und die Fahrten mit dem PKW an 2 Wochentagen fallen untern Tisch?

    Also grob 500€ futsch und wiedermal sind die Freiberufler die Dummen.


    Unschön :(


    Danke und Vg

    Tom

    • Offizieller Beitrag

    Also grob 500€ futsch und wiedermal sind die Freiberufler die Dummen.

    Unschön :(

    Wieso futsch und unschön? Du bekommst die höhere Entfernungspauschale. Und die Entfernungspauschale gilt für alle Einkunftsarten und Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte in diesem Zusammenhang. Du bringst da anscheinend etwas gehörig durcheinander. ?(


    Ich hätte an der einen oder anderen Stelle auch gerne mehr steuermindernd berücksichtigt als mir an Kosten tatsächlich entstanden sind. :(