Ausländische Einkünfte als Angestellter angeben?

  • Hallo liebe Community,


    ich bin mir nicht sicher, ob ich ggf. eine Einkommenssteuererklärung abgeben muss.

    Ich wohne hier zusammen mit meinem mexikanischem Freund in Mexiko. Letztes Jahr war ich das ganze dort.

    Habe zwischenzeitlich gearbeitet dort und ca. 1165€ (ca. 3000 Pesos im Monat) verdient im ganzen Jahr. Gemeldet in Deutschland bin ich noch bei meinen Eltern.

    Zwischen D und Mexiko besteht ein DPA soweit ich das gelesen habe. Bezahlt wurden die ganzen Steuern hier in Mexiko.

    Ich habe mich zusätzlich im Sommer letzten Jahres an einer Fern-Uni in Österreich eingeschrieben, diese Kosten möchte ich gerne als Verlustvortrag angeben.

    Muss ich die 1165€ überhaupt in meiner Einkommenssteuererklärung angeben und wenn ja, in welchem Reiter? Hier habe ich leider keine Lohnsteuerbescheinigung oder ähnliches erhalten...


    Vielen lieben Dank an euch.

    • Offizieller Beitrag

    Da keine inl. Einkünfte erzielt wurden brauchen die mexikanischen Einkünfte nicht angegeben werden.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......