Dauer der Abschreibung nachträglich ändern

  • Hallo zusammen!


    Ich habe mir letztes Jahr eine Kamera gekauft und entsprechend meines damaligen Kenntnisstands ins Anlageverzeichnis mit aufgenommen (Abschreibung über sieben Jahre). Nun möchte ich die Abschreibungsdauer auf fünf Jahre verkürzen (auf Basis einer anderen, spezielleren AfA-Tabelle). Da ich für 2019 die Steuererklärung schon verschickt habe: Wie passe ich dies in MB an? Einfach ändern und die EÜR + EStE erneut ans FA senden?


    Außerdem die Frage: Zusammen mit der Kamera habe ich diverses Zubehör eingekauft. Es kann sein, dass ich die Kamera vor Ende der Abschreibung wieder verkaufe und durch ein neueres Modell ersetze. Wie buche ich die Kamera aus, ohne die Zugänge zum Anlagegut (also das Zubehör) zu verlieren?


    Beste Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mir letztes Jahr eine Kamera gekauft und entsprechend meines damaligen Kenntnisstands ins Anlageverzeichnis mit aufgenommen (Abschreibung über sieben Jahre).

    Was ja nun nach der maßgeblichen amtlichen AfA-Tabelle des BMF absolut richtig ist:
    AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter BMF .pdf

  • Was ja nun nach der maßgeblichen amtlichen AfA-Tabelle des BMF absolut richtig ist:

    Das löst aber nicht mein Problem ;)


    Die von dir verlinkte Tabelle mag ja richtig sein, ist aber doch recht allgemein gehalten. Dass eine Abschreibung über sieben Jahre inzwischen nicht mehr zeitgemäß ist, hat aber auch das BMF inzwischen eingesehen: AfA-Ta­bel­le für den Wirt­schafts­zweig "Fern­seh-, Film- und Hör­funk­wirt­schaft"

    Hier habe ich die Wahl zwischen einer Abschreibung innerhalb von drei bzw. fünf Jahren. Das würde ich gerne ändern.

    • Offizieller Beitrag

    Die von dir verlinkte Tabelle mag ja richtig sein, ist aber doch recht allgemein gehalten. Dass eine Abschreibung über sieben Jahre inzwischen nicht mehr zeitgemäß ist, hat aber auch das BMF inzwischen eingesehen: AfA-Ta­bel­le für den Wirt­schafts­zweig "Fern­seh-, Film- und Hör­funk­wirt­schaft"

    Da täuscht Du Dich aber. Der BMF hat nichts "eingesehen" und die amtliche AfA-Tabelle ist weder allgemein gehalten noch überholt. Vielmehr gibt es besondere Regelungen für ganz besondere Wirtschaftsgruppen und da dann auch für ganz spezielle Wirtschaftsgüter.

    Man beachte in der nun von Dir verlinkten AfA-Tabelle für bestimmte Wirtschaftsgruppen nur einmal den Hinweis auf diese genau und abschließend bezeichneten Gruppen, für die er gilt und auf den zeitlichen Rahmen:

    Zitat
    c) Tabellenabschluß:

    Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31.12.1990 angeschafft oder hergestellt worden sind.


    Die Tabelle gilt für alle Wirtschaftszweige:

    • 755 20 Filmherstellung
    • 755 30 Filmverleih
    • 755 50 Hörfunk und Fernsehen
    • 757 71 Kopieranstalten
    • 787 17 Werbefunk und -fernsehen
  • Den von dir zitierten Hinweis bestreite ich ja auch nicht. Deshalb hatte ich eingangs erwähnt, dass ich mich auf diese "speziellere AfA-Tabelle" berufe, da sie auf mich zutrifft und ich sie deshalb anwenden möchte. Nur das "Wie" ist eben noch offen...

  • Nur das "Wie" ist eben noch offen...

    Ein Anruf beim Finanzamt hat ein wenig Licht in die Sache gebracht. Für alle, die vielleicht irgendwann einmal auch vor dem Problem stehen: Da die Steuererklärung noch nicht bearbeitet wurde, ist die Anpassung recht leicht: Die Abschreibungsdauer kann angepasst und die korrigierte EÜR dann erneut ans FA gesendet werden. In meinem Fall erübrigt sich die Korrektur der EStE - so hat es mir mein Sachbearbeiter versprochen. Der neue Wert soll automatisch in die EStE übernommen werden.

    • Offizieller Beitrag

    Dann solltest Du potentiellen Hilfestellern künftig aber auch bei derartigen Fragen konkrete Infos zu Deinem Tätigkeitsfeld geben.

  • Dann solltest Du potentiellen Hilfestellern künftig aber auch bei derartigen Fragen konkrete Infos zu Deinem Tätigkeitsfeld geben.

    Ich habe mich hier auf die nötigen Informationen beschränkt, um eben nicht mit Nebenbaustellen abzulenken. Es ging mir ja nicht darum zu fragen, ob das möglich ist (das wusste ich), sondern wie ich es umsetzen kann:

    Wie passe ich dies in MB an? Einfach ändern und die EÜR + EStE erneut ans FA senden?


    Apropos Nebenbaustellen: Im Rahmen der Diskussion ist dann übrigens meine zweite Frage untergegangen ;)

    Außerdem die Frage: Zusammen mit der Kamera habe ich diverses Zubehör eingekauft. Es kann sein, dass ich die Kamera vor Ende der Abschreibung wieder verkaufe und durch ein neueres Modell ersetze. Wie buche ich die Kamera aus, ohne die Zugänge zum Anlagegut (also das Zubehör) zu verlieren?

  • gibt es in meinBüro die Möglichkeit "Anlagenteilabgang durch Verkauf" zu buchen?

    So direkt gibt es die Funktion nicht. Ich kann bei Geldeingang die Funktion "Anlagevermögen - Verkauf von Anlagegut" auswählen und dort dann einen Gegenstand auswählen. Mangels Demo-Mandanten kann ich aber nicht testen, ob ich nach der Bestätigung mit "Ok" die einzelnen Zugänge auswählen kann oder ob dann das komplette Anlagegut als verkauft markiert wird.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mich hier auf die nötigen Informationen beschränkt, um eben nicht mit Nebenbaustellen abzulenken. Es ging mir ja nicht darum zu fragen, ob das möglich ist (das wusste ich), sondern wie ich es umsetzen kann:

    Es wäre nicht das erste Mal, dass sich am Ende dann eben doch ein anderes Ergebnis ergibt als vom Fragesteller angedacht und deshalb sollte man im Startpost immer möglichst kurz aber vollständig alle relevanten Infos geben. ;)