Hallo in die Runde, gibt es eine Rechtsgrundlage, weshalb buhl die Rechnungen NACH dem 1.7. 2020 mit 19% in Rechnung stellt? Wir schreiben auch Wartungsverträge und müssen die Rechnung splitten. Und zwar in die Zeiten vor dem 31.12.0 zu 16% und die Restlaufzeit danach zu 19%. Ich hänge Euch mal das Schreiben des BMF mit an, aus dem geht es meiner Meinung nach auch eindeutig hervor. Bin für jede logische Erklärung für die "buhl"-Variante dankbar. MfG E. Wippel