Als Selbstständiger: Korrekte Platzierung von Fahrtkosten zu Kunden pro Kilometer

    • Offizieller Beitrag

    Unabhängig zur Frage, wo eine Platzierung von Fahrtkosten pro Kilometer in Wiso korrekt wäre (das weiß ich leider noch immer nicht):

    Wenn ich https://www.steuererklaerung-s…steuerlich-absetzbar-ist/ richtig verstanden habe, kann man gar nichts absetzen, nicht mal 5 Cent/km.


    Ich erwähne das nur, diskutiert werden darf es hier nicht, soweit ich miwe4 richtig verstanden habe, weil es dann gleich Steuerberatung wäre.

    Genau, bei Fahrten mit dem "normalen" Fahrrad gibt es keinerlei Kilometerpauschalen mehr. Bei einem betrieblich genutzten privaten Elektro-Fahrrad sieht das wieder anders aus. Und bei dem normalen Fahrrad wäre eben noch die Möglichkeit der Aktivierung als Betriebsvermögen zu prüfen.


    An welcher Stelle in WISO kann ich die gefahrenen Kilometer eintragen? Ich habe es noch nicht verstanden.

    Ich glaube, es gibt keine Stelle, wo du konkret Kilometer eintragen kannst. Ich würde sie in einer entsprechenden Excel-Liste notieren und dann die entsprechende Summe eintragen. In meinem Fall habe ich die EÜR aus einem anderen Programm ins steuer:Sparbuch importiert. Beim Import wird auch nur die Summe übernommen, nicht aber der Weg dorthin.

    Natürlich gibt es Stellen, wo man die Kilometer eintragen kann. Da muss man nur die Eingabemasken zu den Fahrzeugkosten in der vereinfachten EÜR des ESt-Moduls durchgehen und stößt da dann z.B. bei betrieblichen Fahrten mit privaten Fahrzeugen drauf.


    Wenn ein Kfz Betriebsvermögen ist, braucht es dass alles ja gar nicht, weil die Kosten erfasst werden und die Privatnutzung über die unterschiedlichen Regelungen der unentgeltlichen Wertabgabe besteuert wird.

  • Ich habe gerade den Buhl-Support erreichen können.


    Es gibt keine Stelle in WISO für pauschal abgerechnete Kilometer für Fahrzeuge außer PKW, wurde mir gesagt.

    Das werte ich als Indiz, dass man als Radfahrer absolut nichts als pauschale abgerechnete Kilometer absetzen kann.

    Das wurmt mich total. Pech.


    miwe4
    Danke auch für Deinen Kommentar, der das bestätigt.

  • Natürlich gibt es Stellen, wo man die Kilometer eintragen kann. Da muss man nur die Eingabemasken zu den Fahrzeugkosten in der vereinfachten EÜR des ESt-Moduls durchgehen und stößt da dann z.B. bei betrieblichen Fahrten mit privaten Fahrzeugen drauf.

    Wenn ein Kfz Betriebsvermögen ist, braucht es dass alles ja gar nicht, weil die Kosten erfasst werden und die Privatnutzung über die unterschiedlichen Regelungen der unentgeltlichen Wertabgabe besteuert wird.


    Wenn ich also als Freiberufler meine EÜR bereits extern ohne Berücksichtigung von Fahrtkosten habe erstellen und ans Finanzamt übermitteln lassen, dann kann jetzt ich bei meiner Einkommensteuererklärung mittels Steuer-Sparbuch die Fahrtkosten mit meinem privaten PKW nur ansetzen, indem ich eine neue EÜR mit dem Steuer-Sparbuch erstelle, die dann von der anderen abweicht?

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich gibt es Stellen, wo man die Kilometer eintragen kann. Da muss man nur die Eingabemasken zu den Fahrzeugkosten in der vereinfachten EÜR des ESt-Moduls durchgehen und stößt da dann z.B. bei betrieblichen Fahrten mit privaten Fahrzeugen drauf.

    Wenn ein Kfz Betriebsvermögen ist, braucht es dass alles ja gar nicht, weil die Kosten erfasst werden und die Privatnutzung über die unterschiedlichen Regelungen der unentgeltlichen Wertabgabe besteuert wird.


    Wenn ich also als Freiberufler meine EÜR bereits extern ohne Berücksichtigung von Fahrtkosten habe erstellen und ans Finanzamt übermitteln lassen, dann kann jetzt ich bei meiner Einkommensteuererklärung mittels Steuer-Sparbuch die Fahrtkosten mit meinem privaten PKW nur ansetzen, indem ich eine neue EÜR mit dem Steuer-Sparbuch erstelle, die dann von der anderen abweicht?

    Und warum übermittelt man eine unvollständige EÜR? ?(


    Nein, das hat alles im Rahmen einer EÜR zu erfolgen, die dann auch so an das FA zertifiziert elektronisch übermittelt wird.

  • indem ich eine neue EÜR mit dem Steuer-Sparbuch erstelle, die dann von der anderen abweicht?

    wenn noch nicht zu lange zwischen versenden 1, Anlage EÜR und Berichtigung vergangen ist, die versendete EÜR öffnen, berichtigen und erneut versenden.

    Da hat natürlich auch Auswirkungen auf die EStE.

    Wenn die auch schon raus ist, bei FA anfragen wie weiter zu verfahren wäre.

  • wenn noch nicht zu lange zwischen versenden 1, Anlage EÜR und Berichtigung vergangen ist, die versendete EÜR öffnen, berichtigen und erneut versenden.

    Da hat natürlich auch Auswirkungen auf die EStE.

    Wenn die auch schon raus ist, bei FA anfragen wie weiter zu verfahren wäre.

    Als Erfahrungsbericht von meinem FA: So lange die EÜR noch nicht bearbeitet wurde vom Sachbearbeiter, wird immer die zuletzt übermittelte EÜR berücksichtigt. Eine neue EStE ist laut meinem Sachbearbeiter nicht nötig, da die neuen Werte der EÜR übernommen werden. Aber im Zweifel würde ich immer anrufen und einen kleinen Hinweis geben.

    • Offizieller Beitrag

    Als Erfahrungsbericht von meinem FA: So lange die EÜR noch nicht bearbeitet wurde vom Sachbearbeiter, wird immer die zuletzt übermittelte EÜR berücksichtigt.

    Das ist bei allen Erklärungen mit ELSTER-Versand so und wurde auch im Forum schon oft so weitergegeben. ;)


    Aber im Zweifel würde ich immer anrufen und einen kleinen Hinweis geben.

    Nicht nur im Zweifel, Sinn macht das immer.


  • Weil wir es von einer Steuerfachangestellten haben machen lassen, die uns gesagt hat, dass wir die Fahrzeugkosten außerhalb der EÜR ansetzen könnten - sprich, ich bin davon ausgegangen, dass die EÜR vollständig ist.

    Leider ist sie (die Steuerfachangestellte) nicht mehr greifbar und das Programm (Lexware) ebenfalls nicht mehr. Ich habe daher die Daten manuell ins EÜR-Modul vom Steuer-Sparbuch übertragen und gebe dann halt eine neuere Version der EÜR ab. Danke für die Hinweise.