Als Selbstständiger: Korrekte Platzierung von Fahrtkosten zu Kunden pro Kilometer

  • Ich bin unsicher, wo ich als Selbstständiger die Kosten für Fahrten zu Kunden und wieder zurück nach Hause in WISO:steuer richtig platziere.

    Buhl ist gestern und heute telefonisch nicht erreichbar, daher bitte ich euch um Rat.


    Es gibt:
    Selbständige, Betriebe und Unternehmen > Gewerbebetriebe > IT Beratung - Laufende Einkünfte > Einnahmen-Überschuss-Rechnung > Betriebsausgaben > Fahrtkosten > Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale)


    Dort kann man jedoch keine frei gewählte Anzahl von Tagen eintragen, sondern nur einen Zeitraum. Auch das Fehlen von Urlaubstagen wird bemeckert.
    Aber Urlaubstage spielen doch bei selbstständiger Tätigkeit keine Rolle.

    Naheliegende Frage:
    Ist das der falsche Ort im Formular um Fahrtkosten einzutragen?

    Danke.

  • Vorab: Ich nutze nicht WISO:steuer, sondern das steuer:Sparbuch. Vielleicht kann ich dir dennoch helfen.


    Es hängt natürlich davon ab, womit du zu deinem Kunden gefahren bist: Mit dem Firmenwagen oder mit deinem Privat-PKW? Für letzteres gibt es unter dem Punkt "Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten" die Möglichkeit "Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge" einzutragen.

  • DerPetzi
    Wofür ist denn bitte diese Rubrik


    Selbständige, Betriebe und Unternehmen > Gewerbebetriebe > IT Beratung - Laufende Einkünfte > Einnahmen-Überschuss-Rechnung > Betriebsausgaben > Fahrtkosten > Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale)


    gedacht?


    Es ist ja sehr praktisch, dass man dort über Google Maps die Entfernung zu einer Kundenadresse ermitteln kann.

    Nur fehlt eben die Option zum Eintragen von Tagen.

    Zum Fahrzeugtyp:
    Ich verwende mein Fahrrad, welches ich sowohl privat als auch beruflich nutze.

    Gibt es denn keine Rubrik für Selbstständige, wo man unabhängig vom verwendeten Fahrzeugtyp vier Dinge eintragen kann:
    Kundenadresse
    Entfernung
    Anzahl der Tage
    Kilometerpauschale

    • Offizieller Beitrag

    in WISO:steuer

    Dann aber die auf diese Software bezogenen Fragen künftig auch im dafür vorgesehenen Unterforum WISO steuer:Mac posten, wohin ich den Thread jetzt verschoben habe.


    Ist das der falsche Ort im Formular um Fahrtkosten einzutragen?

    Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte (Betriebstätte) mit Anwendung der Entfernungspauschale und Fahrten anlässlich Auswärtstätigkeiten/Dienstreisen sind zwei komplett verschiedene Dinge und somit auch steuerlich unterschiedlich behandeln.


    Ich verwende mein Fahrrad, welches ich sowohl privat als auch beruflich nutze.

    Gibt es denn keine Rubrik für Selbstständige, wo man unabhängig vom verwendeten Fahrzeugtyp vier Dinge eintragen kann:
    Kundenadresse
    Entfernung
    Anzahl der Tage
    Kilometerpauschale

    Dafür gibt es mittlerweile keine Kilometerpauschalen mehr im Rahmen der Auswärtstätigkeiten/Reisekosten. Ob das Fahrrad ggf. zu aktivieren ist, mit entsprechender Abgrenzung der Privatnutzung, müsstest Du mal prüfen.

  • miwe4


    Wie ich sehe, hast Du meinen Beitrag nach WISO steuer:Mac verschoben.


    Ich hatte ihn bewußt in WISO Steuer-Sparbuch platziert, weil es meinem bisherigen Wissens nach keinerlei Unterschiede in den Bedienpfade zwischen der Mac- und der Windows-Version gibt.

    Da ich annehme, dass sehr viel mehr Nutzer die Windows-Version verwenden, und somit die Aussicht darauf, dass jemand einen Rat hat, möchte ich bitte dort bleiben.

    Gerne möchte ich aus diesem Anlass auch erfahren, welche Intention die separate Rubrik Mac hat, wenn die Bedienweise praktisch identisch ist?

  • Aber gleichzeitig solltest du diese Einnahmen ja wieder von der Steuer abziehen.

    Du meinst ich muss diese Einnahmen versteuern, weil es ja steuerbare Erlöse sind.

    Da kann ich nichts von der Steuer abziehen.

    Und die Allgemeinheit der Steuerzahler mit Betriebskosten belasten geht auch nicht.

    Die Kosten für Betriebsstoffe, Steuern und AfA ist betrieblicher Aufwand der die steuerbaren Erlöse mindert.

    Wenn das Fahrzeug Privatvermögen ist, muss eine Nutzungseinlage gebucht werden.

  • Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte (Betriebstätte) mit Anwendung der Entfernungspauschale und Fahrten anlässlich Auswärtstätigkeiten/Dienstreisen sind zwei komplett verschiedene Dinge und somit auch steuerlich unterschiedlich behandeln.

    Gut, ich werde also versuchen herauszufinden, was mit "Tätigkeitsstätte (Betriebstätte)" gemeint ist.

    An welcher Stelle muss ich denn bitte Fahrten zu Kunden und wieder zurück nach Hause platzieren? Wie lautet bitte der Bedienpfad (aktueller Verlauf)?


    reaktion

    Bitte diskutiere Deine Fragen in einem eigenen Thread und nicht hier. Danke.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte ihn bewußt in WISO Steuer-Sparbuch platziert, weil es meinem bisherigen Wissens nach keinerlei Unterschiede in den Bedienpfade zwischen der Mac- und der Windows-Version gibt.

    Deshalb ist von Buhl-Seite dennoch die Unterscheidung getroffen worden und daran halten wir uns.


    Da ich annehme, dass sehr viel mehr Nutzer die Windows-Version verwenden, und somit die Aussicht darauf, dass jemand einen Rat hat, möchte ich bitte dort bleiben.

    Hier sieht sowieso jeder alle Threads, von daher bleibt die vorgesehene Ordnung zwecks besserer Übersicht bestehen. Abgesehen davon gibt es eine Windows-Version namens Buhl WISO:steuer, die ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Einkünfte beherrscht und unter diese Bezeichnung mit im Unterforum Buhl WISO-Sparbuch durchgezogen wird. Da käme dann mit Deiner Systematik alles durcheinander. Also halte Dich bitte an die Regeln unseres Forums.


    reaktion
    Das war nicht meine Frage.

    Bitte antworte nicht mehr auf meine Fragen. Wir haben so unterschiedliche Auffassungen, dass es keinen Sinn ergibt. Siehe die anderen Threads.

    Hier darf jedes Forumsmitglied auf jede Frage antworten, das meint, etwas zur Sache sagen zu können, solange dies freundlich und sachlich erfolgt. Sofern etwas gegen die Regeln des Forums verstößt, greifen die Moderatoren ein. Bitte akzeptiere dies.

  • Du meinst ich muss diese Einnahmen versteuern, weil es ja steuerbare Erlöse sind.

    Da kann ich nichts von der Steuer abziehen.

    Und die Allgemeinheit der Steuerzahler mit Betriebskosten belasten geht auch nicht.

    Die Kosten für Betriebsstoffe, Steuern und AfA ist betrieblicher Aufwand der die steuerbaren Erlöse mindert.

    Wenn das Fahrzeug Privatvermögen ist, muss eine Nutzungseinlage gebucht werden.

    Ja, das meinte ich... nur eben umgangssprachlich formuliert.

    Aber statt der Kosten für Betriebsstoffe, etc. lassen sich an dieser Stelle in der Software auch 0,30 Euro pro beruflich gefahrenem Kilometer eintragen.


    Gut, ich werde also versuchen herauszufinden, was mit "Tätigkeitsstätte (Betriebstätte)" gemeint ist.

    Sofern du nicht von zuhause aus arbeitest, sondern ein Büro angemietet hast, ist das die Betriebsstätte.

  • Aber statt der Kosten für Betriebsstoffe, etc. lassen sich an dieser Stelle in der Software auch 0,30 Euro pro beruflich gefahrenem Kilometer eintragen.

    und da ein Fahrrad auch keine bzw. wenig Betriebsstoffe braucht, dann nur 0,20 :thumbsup:

    Wenn nicht zum Betriebsvermögen gehörend wird eine Nutzungseinlage gebucht, weil sonst die Entnahmen, die Einlagen übersteigen und bei der Abgabe ein Hinweis erscheint.


    miwe4 hat auch noch das Problem "gewillkürtes Betriebsvermögen" aufgeworfen.

    Ob das Fahrrad ggf. zu aktivieren ist, mit entsprechender Abgrenzung der Privatnutzung, müsstest Du mal prüfen.

    • Offizieller Beitrag

    und da ein Fahrrad auch keine bzw. wenig Betriebsstoffe braucht, dann nur 0,20 :thumbsup:

    War da nicht was mit Elektro-Fahrrad? Ist schon etwas anderes als:

    Ich verwende mein Fahrrad ...

  • Sofern du nicht von zuhause aus arbeitest, sondern ein Büro angemietet hast, ist das die Betriebsstätte.

    Danke :)


    Ansonsten:

    Darf ich denn bitte nochmal nachhaken.


    An welcher Stelle in WISO kann ich die gefahrenen Kilometer eintragen? Ich habe es noch nicht verstanden.

    Zur Fahrrad-Hardware: die werde ich nicht einbeziehen, weil das Rad alt ist und ich es stets selber repariere, also keinerlei Belege habe.

  • Nur zum Verständnis:


    Wenn ich hier nach einem "Bedienpfad" frage, also nach der konkreten Stelle eines Formulares im "Baum", der verschachtelten Liste in der Seitenleiste, ist dann unklar, was ich meine?


    Oder gibt es andere Gründe, warum noch niemand die Platzierung so genannt hat?
    Ich frage das ohne jede Erwartungshaltung, sondern möchte nur verstehen, woran es liegt.

    Auch in Hinblick auf mögliche künftige Fragen.

  • Unabhängig zur Frage, wo eine Platzierung von Fahrtkosten pro Kilometer in Wiso korrekt wäre (das weiß ich leider noch immer nicht):

    Wenn ich https://www.steuererklaerung-s…steuerlich-absetzbar-ist/ richtig verstanden habe, kann man gar nichts absetzen, nicht mal 5 Cent/km.


    Ich erwähne das nur, diskutiert werden darf es hier nicht, soweit ich miwe4 richtig verstanden habe, weil es dann gleich Steuerberatung wäre.

    Wo die Grenze liegt, dass ist mir jedoch völlig unklar. Meinem Empfinden nach, gibt es sehr viele tolerierte Threads, wo es letztlich um Beratung geht.

  • An welcher Stelle in WISO kann ich die gefahrenen Kilometer eintragen? Ich habe es noch nicht verstanden.

    Ich glaube, es gibt keine Stelle, wo du konkret Kilometer eintragen kannst. Ich würde sie in einer entsprechenden Excel-Liste notieren und dann die entsprechende Summe eintragen. In meinem Fall habe ich die EÜR aus einem anderen Programm ins steuer:Sparbuch importiert. Beim Import wird auch nur die Summe übernommen, nicht aber der Weg dorthin.