Unverheiratet - Anlage Kind korrekt ausgefüllt?

  • Hallo


    Hoffe ich bin im richtigen Forum.


    Folgende Situation:

    Paar, unverheiratet, leben seit Jahren in gemeinsamer Wohnung zusammen, ein gemeinsames nicht adoptiertes Kind (2017 geboren), Mann arbeitet als Angestellter (Handwerker), Frau ist seit Geburt des Kindes zu Hause in Elternzeit. Das Kindergeld bekommt die Frau überwiesen.


    Frage:

    Ich weiß jetzt nicht so recht, ob ich die Anlage Kind richtig ausgefüllt habe, deswegen hab ich alle ausgefüllten Teile des Formulars (erstellt mit TAX 2020) mal als Bild angehängt und wäre Dankbar, wenn jemand sich das kurz angucken könnte.


    In der Eingabemaske meines Steuerprogramms (tax 2020) steht außerdem noch folgendes (nicht editierbar):

    Freibeträge für Kinder und Kindergeld

    - Freibeträge für <KIND> für den Familienausgleich: 3.810,00 €
    - Inländischer Anspruch auf Kindergeld für den Familienausgleich: 1.194,00 €


    Anlage Kind:


    • Offizieller Beitrag

    Hoffe ich bin im richtigen Forum.

    Du bist eigentlich generell im falschen Forum, da es hier um die Steuersoftware der WISO-Reihe geht: tax-Forum (klick mich!)


    Und bitte in Foren nicht ohne Grund die Schriftart und die Schriftgröße ändern. Bei Dir war das Ergebnis eine winzige Schrift, die selbst mit Brille schwer lesbar war. Ich habe zumindest die Größe mal angepasst.


    Wir prüfen heir eigentlich keine Anlagen auf Vollständigkeit. Ist auch immer schwierig, weil man vielleicht doch nicht alle Infos hat. Man kann nach Deinen Angaben nur sagen, dass man keine Auffälligkeiten sieht und es ok aussieht. Wobei Dir doch eigentlich das Programm, auch tax, sehr gut hilft und alles direkt im Ergebnis darstellt und erläutert.

  • Die Frage wurde von Scruct auch noch in einem anderen Forum gestellt. Da gab s folgende Antwort:


    Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende trifft doch gar nicht zu. Lies dir mal die Bezeichnungen zu den Feldern- Ihr wohnt doch zusammen, da fällt das Merkmal alleinerziehend doch weg. Alle Einträge zum Abschnitt komplett löschen


    • Offizieller Beitrag

    Auswirkung ist doch ok. Über 18 Jahre altes Haushaltsmitglied ohne Kindergeldanspruch im Haushalt lebend erklärt. Also m.E. alles ok und kein Problem und sollte auch in der Eingabemaske im Ergebnis so als ohne Anspruch ausgewiesen sein. Man müsste die Maske sehen, aber hier ist nun einmal auch nicht das tax-Forum.

  • wie wurde denn 2017/2018 die Anlage KIND ausgefüllt - ein Kind kann nicht von Eltern adoptiert werden, wenn er + sie = Eltern.


    Fahrtkosten bei unentgeltlicher Betreuung - geht mE nicht! Auch kein FB für Alleineriehende!


    Das Kind wird steuerlich jedem zu 50% zugerechnet und wenn die Mutter in Elternzeit ist, kann sich das ggf. steuerlich nicht auswirken - heiraten ist mE steuerlich gesehen evtl. günstiger!


    miwe: das Kind ist 2017 geboren - nicht über 18 Jahre alt.

    • Offizieller Beitrag

    @miwe: das Kind ist 2017 geboren - nicht über 18 Jahre alt.

    Wer redet denn von dem Kind?


    wie wurde denn 2017/2018 die Anlage KIND ausgefüllt - ein Kind kann nicht von Eltern adoptiert werden, wenn er + sie = Eltern.

    1 = leibliches Kind /Adoptivkind


    Fahrtkosten bei unentgeltlicher Betreuung - geht mE nicht!

    Sicher? ?(

    Kinderbetreuungskosten absetzen - Quelle: Buhl steuernsparen.de

    Zitat

    Betreuen die Großeltern Ihre Kinder bei Ihnen zu Hause und Sie erstatten ihnen die Fahrtkosten? Diese Erstattung können Sie steuerlich geltend machen. Sie müssen hierfür eine schriftliche Vereinbarung mit den Großeltern abschließen – auch, wenn die eigentliche Betreuung kostenlos ist. In dieser halten Sie fest, dass Ihre Eltern regelmäßig auf Ihre Kinder aufpassen und Sie ihnen die Fahrtkosten dafür erstatten. Dazu müssen Sie auch die tatsächlich erstatteten Fahrten nachweisen können: Am besten listen Sie die einzelnen Fahrten auf. Die Aufstellung sollte neben Entfernung und Datum auch noch Ihre Adresse und die Ihrer Eltern enthalten. Für die Kostenberechnung gilt: 30 Cent pro gefahrenen Kilometer. Diese müssen Sie per Überweisung erstatten.


    Auch kein FB für Alleineriehende!

    Das weiß @Struct sicherlich, da auch das Programm es so ausweisen und darauf hinweisen wird.

  • Moin


    Danke für die Beiträge. Ja, ich hab den Beitrag noch im Elsterforum geschrieben, aber dort wurde mir gesagt, dass ich falsch sei und daraufhin habe ich ihn hier geschrieben.


    Wenn ich das richtig rauslese, dann soll ich den Abschnitt "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" löschen, da das nicht zutrifft, was korrekt ist, da einfach nicht verheiratet aber in gemeinsamer Wohnung.


    Ich bekomm bei TAX nur leider das nicht gelöscht. Wenn ich alles lösche, dann steht im Formular Kind Zeile 51+52 ein NEIN automatisch drin und :

    Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird gewährt.


    Daher habe ich den Abschnitt so ausgefüllt. Soll ich mit der Frage dann ins TAX Forum?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich das richtig rauslese, dann soll ich den Abschnitt "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" löschen, da das nicht zutrifft, ...

    Das war eine Meinung.


    Meine war und ist eine andere:

    Man kann nach Deinen Angaben nur sagen, dass man keine Auffälligkeiten sieht und es ok aussieht.

    Auswirkung ist doch ok. Über 18 Jahre altes Haushaltsmitglied ohne Kindergeldanspruch im Haushalt lebend erklärt. Also m.E. alles ok und kein Problem und sollte auch in der Eingabemaske im Ergebnis so als ohne Anspruch ausgewiesen sein.


    Kinderbetreuungskosten absetzen - Quelle: Buhl steuernsparen.de

    Zitat

    Betreuen die Großeltern Ihre Kinder bei Ihnen zu Hause und Sie erstatten ihnen die Fahrtkosten? Diese Erstattung können Sie steuerlich geltend machen. Sie müssen hierfür eine schriftliche Vereinbarung mit den Großeltern abschließen – auch, wenn die eigentliche Betreuung kostenlos ist. In dieser halten Sie fest, dass Ihre Eltern regelmäßig auf Ihre Kinder aufpassen und Sie ihnen die Fahrtkosten dafür erstatten. Dazu müssen Sie auch die tatsächlich erstatteten Fahrten nachweisen können: Am besten listen Sie die einzelnen Fahrten auf. Die Aufstellung sollte neben Entfernung und Datum auch noch Ihre Adresse und die Ihrer Eltern enthalten. Für die Kostenberechnung gilt: 30 Cent pro gefahrenen Kilometer. Diese müssen Sie per Überweisung erstatten.


    Auch kein FB für Alleineriehende!

    Das weiß @Struct sicherlich, da auch das Programm es so ausweisen und darauf hinweisen wird.

    • Offizieller Beitrag

    Die Kinderbetreuungskosten lasse ich auch drin. Haben halt keinen Beweis, wenn das Finanzamt kommt und eine Überweisung für die Fahrtkosten sehen will haben wir halt leider Pech.

    Dafür habe ich wiederum kein Verständnis. Wenn man etwas geltend macht, sollte es zumindest auch den gesetzlichen Gegebenheiten entsprechen. Du "spielst" hier mit den Steuergroschen der Allgemeinheit. Es gibt dafür sogar einen Begriff. :thumbdown: