Zwei verschiedene Aufwandsentschädigungen mit Unterschiedlichen Übungsleiterfreibeträgen

  • Hallo zusammen,


    ich bekomme 2 ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen. Dazu habe ich bei 2 unterschiedlichen Arbeitgebern die Formulare zum Übungsleiterfreibetrag mit insgesamt 2400€

    abgegeben.

    Die erste Aufwandsentschädigung wird über Lohnsteuerkarte abgerechnet. (1900€ Übungsleiterfreibetrag).

    Nun möchte ich in WISO die 2. Aufwandsentschädigung mit dem Restbetrag von 500€ Übungsleiterfreibetrag eingeben.

    Es werden aber immer die vollen 2400€ abgezogen - ich finde keine Möglichkeit dies zu ändern.

    Wie kann ich das richtig eingeben?


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die über Lohnsteuerkarte abgerechnet wird dürfte es dafür den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG eigentlich nicht geben.


    Man bräuchte genauere Angaben:

    - Art des Arbeitgebers (Verein, gemeinnützig, oder so ähnlich)
    - Art der Tätigkeit


    Und warum über Lohnsteuerkarte (als Arbeitnehmer etwa?) und warum nicht auf Honorarbasis?

  • Hallo vielen Dank,

    gerne schreibe ich noch einige weitere Informationen.

    Es sind beides Aufwandsentschädigungen aus dem Bereich Feuerwehr aber aus unterschiedliche Ämtern.

    Aufwandsentschädigung 1 kommt von der Stadtverwaltung.

    Bei der Stadtverwaltung läuft es über Lohnsteuerkarte und deren Abrechnungsstelle AKDB (scheint gängige Praxis zu sein). Ich beanspruche dort 1900€ Übungsleiterfreibetrag

    und den Freibetrag öffentliche Kassen (§ 3 Nr. 12 EStG). Diese Freibeträge werden in der Lohnabrechnung abgezogen und auf den Rest Lohnsteuer bezahlt.

    Diese Lohnsteuerkarte wurde auch elektronisch übermittelt.

    Ich würde das dann so stehen lassen wie es in die Software elektronisch übertragen wurde und keine weiteren Angaben mehr in der Software machen?


    Aufwandsentschädigung 2 kommt von der Kreisverwaltungsbehörde. Hier habe ich keine Lohnsteuerkarte. Nach der Berechnung von dort, muss ich rund 100€ versteuern wenn ich den Restbetrag des Übungsleiters von 500€ in Anspruch nehme. Leider kann ich in der Software keinen Teilbetrag des Übungsleiterfreibetrages eintragen - es werden automatisch die 2400€ angesetzt.

    • Offizieller Beitrag

    Für die Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 12 EStG gibt es keinen Übungsleiterfreibetrag, weil die eh steuerfrei ist.

    Die bräuchte man m.E. deswegen nicht in der Steuererklärung eintragen.

    Und genau deswegen wundert mich die Abrechnung auf Lohnsteuerkarte, das sollte nochmal abgeklärt werden.


    Bei der zweiten wurden leider nicht gesagt, für welche Tätigkeit die gezahlt wurde.......


    Bei der ersten übrigens auch nicht, das ist aber in beiden Fällen für die steuerliche Beurteilung wichtig.

  • Aufwandsentschädigung 1 - ehrenamtlicher Feuerwehrkommandant

    Aufwandsentschädigung 2 - ehrenamtlicher Kreisbrandmeister des Landkreises


    Das Informationsblatt erklärt auch die Anwendung von § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterfreibetrag) und Freibetrag aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 EStG)

    in der günstigsten Reihenfolge je Aufwandsentschädigung.

    Das mit der Lohnsteuerkarte werde ich nochmal prüfen lassen.

    • Offizieller Beitrag

    okay, dann müsstest du meiner Meinung nach eine Anlage EÜR ausfüllen, in der du die gesamten Einnahmen erklärst.

    Dort kannst du den Freibetrag von 2.400 € abziehen, der Rest wird als Gewinn auf der Anlage S eingetragen.


    Dann hast du zumindest die steuerlich richtige Behandlung.