Absetzen von Computerhardware

  • Hallo,

    ich möchte sowohl privat als auch geschäftlich genutzte Computerhardware (einen Desktop PC und einen Server) bei der Steuererklärung geltend machen.
    Über die genaue Verteilung bin ich mir noch nicht klar, gehe aber erst einmal von 50/50 aus.

    Jetzt habe ich gelesen, dass immer nur der Computer als Ganzes nicht einzelne Peripheriegeräte oder Ersatzteile abgesetzt werden können.
    Da beide Geräte um die es geht über der Grenze sind werde ich diese über 3 Jahre abschreiben müssen.

    Für den Server ist das noch relativ einfach da er 2019 zwar in Einzelteilen angeschafft wurde aber auch erst dann in Betrieb genommen wurde und sich daher relativ leicht berechnen lässt.

    Für den Desktop PC ist es allerdings schwieriger, da die ältesten Bauteile bestimmt bis 2015 zurückgehen und dann immer wieder laufend ausgetauscht wurden.

    Da das ganze Thema für mich etwas verwirrend ist ist der Text etwas länger geworden ich habe hier deshalb nochmal alle Fragen zusammengefasst aufgeführt, die Details folgen dann in den weiteren Absätzen, falls mehr Kontext benötigt wird:

    1. alte Bauteile absetzen oder ältere Geräte absetzen wenn diese vorher noch nicht abgesetzt wurden und/oder die berufliche Nutzung erst später (als der Kauf) einsetzte
    2. Wie berechnet sich dann der Wert (Kaufwert? aktuellerZeitwert?)
    3. neue Komponenten auf Restwert aufschlagen?
    -> wie verändert sich die Abschreibungsdauer dabei?
    -> muss Restwert der getauschten Komponente berücksichtigt werden?
    4. Komponenten berücksichtigen die Teil des Computers sind aber ansonsten einzeln nicht berücksichtigt worden wären?
    5. Was ist mit Komponenten die zwar nur mit Computer benutzt werden können aber nicht an einen bestimmten gebunden sind (externe Festplatten o.ä.)
    6. Wo in der Software eintragen?
    7. Was muss bei mehreren Einkunftsarten beachtet werden

    Von diesem PC wurde bisher nie etwas steuerlich geltend gemacht und da ich gelesen habe, dass auch ältere Geräte noch geltend gemacht werden können wenn die berufliche Nutzung erst später einsetzt: erste Frage: Sehe ich es richtig, dass ich auch ältere Bauteile noch mit geltend mache.

    So wie ich das sehe müsste ich ja den Gesamtwert des PCs zu einem bestimmten Zeitpunkt berechnen. Zeitpunkt der erstmaligen beruflichen Nutzung?

    In diesem Fall 2018.

    Ich würde also den Gesamtwert meines PCs wie er zu diesem Zeitpunkt konfiguriert war berechnen, auch wenn einzelne Bauteile ggf. sehr viel älter sind?
    Kann ich dafür den Kaufwert nehmen oder muss ich Zeitwerte berechnen?

    Dann für diesen ermittelten Wert eine Abschreibung über 3 Jahre berechnen.

    Und so wie ich es verstanden habe bei jedem Zukauf von Komponenten diese auf den Restwert aufschlagen.
    Was passiert dann aber mit der Abschreibungsdauer?
    Wenn ich bspw nach 2,5 Jahren eine Komponente austausche müsste ich diese ja entweder über 0,5 Jahre abschreiben oder die Abschreibung wieder auf 3 Jahre hoch setzen dann aber Bauteile die möglicherweise schon 2,5 Jahre alt sind über weitere 3 Jahre abschreiben.
    Damit hängt auch zusammen, was passiert wenn ich Komponenten austausche die noch keine 3 Jahre alt sind. Kann ich einfach den Wert des Computers als ganzes berechnen und die neue Komponente draufschlagen oder muss ich den Restwert der ausgetauschten Komponente mit einberechnen?

    Außerdem, wenn ich nur den Computer inkl. aller Peripherie berechnen kann sind dann auch Peripheriegeräte die ich so einzeln nicht als beruflich genutzt betrachtet hätte mit zu berücksichtigen?
    Bsp. Ich habe Lautsprecher die an den PC angeschlossen sind und die auch eingeschaltet sind und Ton wiedergeben während ich an diesem PC beruflich arbeite.
    Streng genommen nutze ich sie zu diesem Zeitpunkt also sogar.
    Wenn ich alle Komponenten einzeln geltend machen würde hätte ich diese aber vermutlich nicht als "relevant" für die berufliche Nutzung betrachtet und nicht mit angegeben.

    Und wie sieht es bspw. mit externen Festplatten aus die zwar nicht ohne Computer benutzt werden können aber an keinen bestimmten gebunden sind.
    Den Netzwerk Multifunktionsdrucker würde ich beispielsweise getrennt geltend machen wollen und da er unter der Grenze ist auch nicht über 3 Jahre abschreiben

    Wo muss das in der Software eingetragen werden?
    Bei mir kommt außerdem noch eine freiberufliche Nebentätigkeit dazu, für die ich bei der Einnahmenüberschussberechnung eine Pauschale angesetzt habe.
    Kann ich diese trotzdem so aktiviert lassen?

  • Hallo,

    Dein Fragenkatalog wäre im Grunde einfach zu beantworten.....

    Er ist jedoch so komplex, dass die Antwort schon am Steuerberatungsgesetz kratzen würde.

    Deshalb passe ich hier und rate einen Steuer-Sparverein oder St.-Berater anzufragen.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

    Er ist jedoch so komplex, dass die Antwort schon am Steuerberatungsgesetz kratzen würde.

    Nicht nur kratzen, sondern das wäre definitiv eine Steuerberatung. Von daher habe ich das Thema auch geschlossen.



    @datsoli

    Bitte also künftig beachten, dass dem Forum eine Steuerberatung durch das Steuerberatungsgesetz nicht gestattet ist.

    Bitte künftig keine derartigen Sammelthreads dieser Art von 1-xyz, da ansonsten die erweiterte Forumssuche nicht mehr sinnvoll nutzbar wäre. Zudem vor dem Einstellen eines Themas bitte die erweiterte Forumssuche bemühen (siehe Nutzungsbestimmungen). Und dann für jede konkrete Frage einen eigenen Thread eröffnen, wenn dies wirklich nicht schon durch die Suche beantwortet ist. Und abschließend noch der Hinweis, dass man eine Software auch mit ihrer genauen Bezeichnung und Version benennen sollte, wenn man fragt, wo in einer Software etwas anzusetzen sei.