Hi,
bei mir wird der Freischaltcode (vom Finanzamt) für meine Frau nicht akzeptiert. Jedes mal erhalte ich "Freischaltcode ungültig". Abrufberechtigungen habe ich in elster/eportal alle freigegeben/abgehakt.
Wer weiß Rat? Danke.
Hi,
bei mir wird der Freischaltcode (vom Finanzamt) für meine Frau nicht akzeptiert. Jedes mal erhalte ich "Freischaltcode ungültig". Abrufberechtigungen habe ich in elster/eportal alle freigegeben/abgehakt.
Wer weiß Rat? Danke.
bei mir wird der Freischaltcode (vom Finanzamt) für meine Frau nicht akzeptiert.
Du musst bei Deinem Zertifikat ja auch Deinen Abrufcode eintragen, zu diesem Zweck hast Du ja die erteilte Abrufberechtigung Deiner Ehefrau unter Deinem Zertifikat eingegeben.
Das habe ich gemacht.
Wenn ich meine Frau jedoch freischalten möchte in der Software und den Freischaltcode bei "Steuerabruf" eingebe, erhalte ich die Fehlermeldung.
Das habe ich gemacht.
Wenn ich meine Frau jedoch freischalten möchte in der Software und den Freischaltcode bei "Steuerabruf" eingebe, erhalte ich die Fehlermeldung.
Das glaube ich nicht, wenn Du so vorgehst wie Du es beschreibst.
Du musst im ELSTER-Portal zu Deinem Zertifikat die durch die Ehefrau genehmigte Berechtigung eingeben. Im Steuerprogramm selber arbeitest Du nur mit Deinem eigenen Zertifikat und dem ggf. zu Deinem Zertifikat gehörenden Abrufcode.
D.h. ich brauche meine Ehepartnerin bei "Steuerabruf" gar nicht namentlich eintragen?!?
In der Anleitung ist es anders beschrieben; dort steht, dass ich bei ihr auf "freischalten" gehen soll und den Freischaltcode eingeben soll (im wiso Steuersparbuch-Programm).
In der Anleitung ist es anders beschrieben; dort steht, dass ich bei ihr auf "freischalten" gehen soll und den Freischaltcode eingeben soll (im wiso Steuersparbuch-Programm).
Was steht wie und wo? Links, Screens oder Zitate wären sinnvoll.
Erste Anlaufstelle ist m.E. immer das ELSTER-Portal, auf das ich Dich oben schon hingewiesen habe. Da wird alles wunderbar erklärt:
Vorausgefüllte Steuererklärung (Privatpersonen) - Quelle elster.de
Häufige Fragen zu Mein ELSTER - FAQ - Quelle: elster.de
Und wenn da alles zutreffend nach Anleitung eingerichtet ist, erfolgt der Abruf im Programm wie von mir beschrieben.
Dort gebe ich es ein und erhalte entsprechende Meldung
Du hast ja auch einen ganz anderen Sachverhalt als der Themenersteller, an dessen Thema Du Dich einfach dran gehängt hast.
Du versuchst den automatisierten steuer:Abruf einzurichten (rote Markierung). Hier in dem Thread geht es um den manuellen Belegabruf (grüne Markierung), auf den ich meine Antworten auch bezogen habe.
und das heisst, du kannst mir nicht hier weiterhelfen und ich soll einen neuen Thread eröffnen?!
und das heisst, du kannst mir nicht hier weiterhelfen und ich soll einen neuen Thread eröffnen?!
Das heißt, Du müsstest Dich erst einmal äußern, ob Du wirklich versuchst, den automatischen steuer:Abruf einzurichten oder ob Du Dich nur "verlaufen" hast und eben doch den ganz normalen manuellen Belegabruf einrichten möchtest.
Ich möchte den automatischen Steuer:abruf einrichten.
Dann habe ich es jetzt in einen neuen Thread verschoben und bin ansonsten raus, da mich mit steuer:Abruf nicht beschäftigt habe und auch nicht beschäftigen werde.