Nebenkostenabrechnung bei Mieterwechsel unter dem Jahr

  • Guten Tag an alle in der Gemeinde,

    ich habe eine Frage die eventuell schnell beantwortet werden würde durch euch. Für mich erschließt es sich aber nicht wirklich!


    Also:


    Wir haben ein 4 Parteienhaus wo zum 31.07.2020 ein Mieterwechsel stattgefunden hat.

    Ich habe die Zählerstände des Mieters bei der Vermietersoftware eingetragen und auch diese zu einem bestimmten Tag enden lassen.


    Wenn ich aber nun die Abrechnung des Jahres 2020 starten will, kann ich nur die von allen Mietern anstoßen! Kann man auch einzelne Mieter als Nebenkostenabrechnung aufrufen und wenn ja wie geht das?


    Dann habe ich noch eine Frage bezüglich Rechnungen die ja nächstes Jahr erst erstellt werden (Grundsteuer und Wasser/Abwasserabrechnung), wie soll ich diese dann berechnen oder muss man wirklich bis zum nächsten Jahr warten und dann diese Nebenkostenabrechnung für alle erstellen!?


    Danke für eure Hilfe, momentan stehe ich wie der Ochse vor dem Berg||


    MfG


    Hotelmausi

  • Danke für eure Hilfe, momentan stehe ich wie der Ochse vor dem Berg

    Das ist doch kein Problem, denke, dass viele hier schon mal in der gleichen Lage waren.


    Nun zu deiner Frage:


    Warum willst du 2020 abrechnen, nur weil ein Mieterwechsel erfolgte?


    Sollte dein Abrechnungszeitraum vom 1.1.-31.12. eines Jahres gehen, dann kannst du keine Zwischenabrechnung machen, denn das Jahr, hier 2020, ist ja noch nicht vorbei. Alle Kosten die noch in 2020 anfallen werden dann in die Jahresabrechnung 2020 einbezogen.

    Also bitte keine Abrechnung für den ausgezogenen Mieter machen, das geht nicht.

    Du musst, wenn Kaution gezahlt wurde, z. B. die Hälfte zurückzahlen und den Rest für die Nebenkostenabrechnung 2020 behalten. Damit kannst du u. U. eine Nachzahlung auffangen.


    Da du die Zählerstände abgelesen und im Programm eingetragen hast, ist alles ok, brauchst im Moment nichts zu unternehmen.


    So würde ich es dir raten.

  • Hallo Hotelmausi,


    ich habe gerade meine Abrechnung für 2019 erstellt. Hier hatte ich auch einen Mieterwechsel zur Jahresmitte. Hat alles problemlos funktioniert.


    Das Programm hat die Zeiträume entsprechend berücksichtigt. Ich würde - wie errjot schon schreibt - keine vorzeitige Abrechnung machen.


    Zumal du die Kaution bis zu sechs Monate nach Auszug "halten" kannst. Aber wenn es mit dem Mieter keine Probleme gab, würde ich - wie errjot schon schreibt - mit dem alten Mieter sprechen und den Sachverhalt erläutern und die Kaution anteilig zurück geben.


    MfG

  • Könnt Ihr mir helfen,

    Hatte auch 2020 einen Mieterwechsel (im 3 Familienhaus) kann ich trotzdem alle Jahresrechnungen vom 01.01.2020 -31.12.2020 eintragen oder muss ich zwei Abrechnungen machen (von 01.01..-31.03.2020 und 01.04.-31.12.2020)?

    Berücksichtigt die Software automatisch den Mieterwechsel und berechnet es auch von selbst?

    Bekomme ich dann für alle 4 Mieter (3 + ausgezogenen) eine Abrechnung?

    Zählerwerte hab ich für die jeweiligen Zeiträume eingetragen.


    MfG