Hallo.
Ich stehe kurz vor einem Jobwechsel. Die Firma liegt über 300 km von meinem Erstwohnsitz entfernt und offeriert mir einen Firmenwagen. Da diese Wegstrecke naturgemäß nicht jeden Tag zurückgelegt werden kann, möchte ich einen Zweitwohnsitz unweit der Firma etablieren.
Meine Frage: Folgerichtig müsste doch bei der Besteuerung der km des Firmenwagens die Distanz zwischen Zweitwohnsitz und Firmensitz veranschlagt werden?
Viele Grüße und lieben Dank an alle vorab.