Hallo Forums-Mitglieder,
gem. § 10 Abs. I Nr.3 S.4 EStG können im Voraus gezahlte Krankenkassenbeiträge (also in 2019 für 2020 gezahlt; möglich für privat oder wie bei mir freiwillig gesetzlich Versicherte) als sonstige Vorsorgeaufwendungen bei der Steuer angesetzt werden.
Meine Frage - wo trage ich diese Aufwendungen "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" richtigerweise im Web:Steuer Tool ein?
Danke vorab!
R.Kleinschmidt