Kleinunternehmer Anschaffung eines neuen Kosmetikgerätes

  • Hallo,

    Ich hätte an euch noch ein paar Fragen wo ich gerne vor dem Kauf des Kosmetikgerätes klarstellen wollte:

    - kann es wegen die Anschaffungskosten von ca. 60000,-€ Brutto eventuell für meine Kleinunternehmer-Regelung Schwierigkeiten geben weil die Summe zu hoch ist?

    - Die Anschaffungskosten von ca. 60000,-€ wird mein Mann von unseren Ersparnissen bezahlen, kann das auch zu Problem werden?

    - die Summe von 60000,-€ wird auch bar Bezahlt (durch Bank mit Überweisung)

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest einmal mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe Kontakt aufnehmen, ob für Dich überhaupt die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung des § 19 Absatz 1 UStG sinnvoll ist und nicht vielleicht ein Verzicht auf dieselbe auf Dauer günstiger wäre. Der kann das im Rahmen einer eingehenden Erstberatung sicherlich sehr schnell beurteilen.

  • die Vorsteuer betrüge über 8.000,-- bei Anschaffung! Da könnte es sich lohnen, auf die KU zu verzichten - die Buchführung wird dadurch aufwändiger und es müssen, wenn jetzt eine Neugründung vorliegt, für 2 Jahre mtl. Voranmeldungen abgegeben werden!


    Also dringend steuerlichen Rat einholen!

  • Ich habe mich seit April 2019 selbstständig gemacht, und haben einen Kleinunternehmer angemeldet. Meine Umsatz wird auch dieses Jahr nicht über 220000,-€ liegen. Normalerweise wollte ich den Kosmetikgerät leasen, aber leider weil ich erst seit letztes Jahr eine Gewerbe habe klappt es nicht. Deswegen würde mein Mann mich in diesem Kauf unterstützen und würde diesen Gerät barbezahlen. Ich denke mal generell würde es ja steuerlich gesehen keine Probleme geben, weil wir auch diesen Gerät 10 Jahre absetzen können.

    Nur was ich mich frage ist, ob bei Kleinunternehmerregelung ein max. Betrag gibt das ich bei Anschaffung nicht überschreiten kann?

    • Offizieller Beitrag

    Nur was ich mich frage ist, ob bei Kleinunternehmerregelung ein max. Betrag gibt das ich bei Anschaffung nicht überschreiten kann?

    Gibt es grundsätzlich so nicht. Aber Du erkennst die Problematik nicht, auf die wir Dich hinzuweisen versuchen. Eine Steuerberatung dürfen wir aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht leisten.

    Ich kann Dir nur nochmals ganz dringendst ans Herz legen:

    Du solltest einmal mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe Kontakt aufnehmen, ob für Dich überhaupt die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung des § 19 Absatz 1 UStG sinnvoll ist und nicht vielleicht ein Verzicht auf dieselbe auf Dauer günstiger wäre. Der kann das im Rahmen einer eingehenden Erstberatung sicherlich sehr schnell beurteilen.

    Und die paar Euro sollten bei einer solch immensen beabsichtigten Investition auch noch vorher drin sein.

  • Ich schließe mich da den Vorrednern an und kann auch nur raten, zu einem Steuerberater zu gehen - einerseits zur Prüfung der KU-Regelung, aber auch um nicht aufgrund der hohen Investitionssumme Ärger mit dem FA zu bekommen (Stichwort Liebhaberei). Immerhin möchtest du etwas kaufen, bei denen die Kosten etwa das dreifache deines Jahresumsatzes betragen.