Separate Stromkosten für Heizkostenabrechnung

  • Guten Tag zusammen,


    ich habe für die Gas-Heizung einen eigenen Stromzähler und für jede Pumpe die das Wasser pro Wohnung / Stockwerk hochpumpt ebenfalls einen eigenen Strom-Zähler. Den Zähler für den Brenner kann ich - z.B. über das Verhältnis der Wärmemengenzähler (über ein eigenes Konto oder 4550) umlegen. Bei den Zählen pro Wohnung scheitere ich aber. Über die normale Nebenkostenabrechnung hab ich es ausprobiert und funktioniert es, wenn ich mir einen eigenen Umlageschlüssel Heizstrom anlege und die Zähler zuordne und den Brenner Strom als Allgemeinanteil auch nach dem Verhältnis der Wärmemengenzähler. Ich hätte es aber gerne in der Heizkostenabrechnung mit drinnen, da es da ja dazu gehört. Hat jemand einen Tipp für mich, wie ich es anstellen kann?


    Danke


    Paul

  • Hat jemand einen Tipp für mich, wie ich es anstellen kann?

    Da selbst beim Allgemeinstrom = Beleuchtungsstrom kein Zähler angelegt werden nuss sondern die Kosten laut Rechnung über die Wohnfläche abgerechnet wird, sieht es beim Betriebsstrom für die Heizungsanlage etwas anders aus.


    Für den Betriebsstrom der Heizung würde ich das Konto 4501 anlegen "Betriebsstrom Heizung". Wenn du dafür einen eigenen Stromzähler hast, wird diese Summe dort eingetragen, mehr nicht. Damit wird der Betriebsstrom aufgeteilt je nach Heizungskosten. Du brauchst also keine Berechnung laut Verbrauch der Wärmemengenzähler machen.


    Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es für jede Wohnung ein separater Stromzähler für die Pumpen damit die Wasser usw. bekommen. In der Regel braucht man für das Wasser in die einzelnen Wohnungen zu befördern keine Pumpe, das geschieht immer noch mit dem Wasserdruck. Und da ich davon ausgehe, dass dein Haus keine 150 m hoch ist, braucht man keine Pumpen.


    Sollte es doch so abgerechnet werden, dann würde ich ein Konto z. B. 4152 für "Stromkosten Pumpen" anlegen. Der Umlageschlüssel dafür würde "laut Abrechnung" eingestellt.

    Wenn du jetzt die gesamt Stromkosten aller Pumpen eingibst wirst du beim Verlassen der Eingabemaske automatisch aufgefordert, die Gesamtkosten auf die einzelnen Mieter einzugeben. Dafür musst du wissen, welcher Mieter welche Kosten zu bezahlen hat.


    Kannst du damit etwas anfangen?

  • Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es für jede Wohnung ein separater Stromzähler für die Pumpen damit die Wasser usw. bekommen. In der Regel braucht man für das Wasser in die einzelnen Wohnungen zu befördern keine Pumpe, das geschieht immer noch mit dem Wasserdruck. Und da ich davon ausgehe, dass dein Haus keine 150 m hoch ist, braucht man keine Pumpen.

    Danke für die schnelle Antwort. Es war vielleicht etwas missverständlich: Es geht um die Umwälzpumpen für das Wasser im Heizkreislauf. Also pro Heizkreislauf = Wohnung eine Pumpe die das Heizwasser hochpumpt und jede Pumpe hat einen eigenen Strom Zwischenzähler. Also nicht für das normale Wasser aus dem Hahn.


    Laut Abrechnung könnte ich machen, dann muss ich aber selbst doch wieder die Stromkosten auseinander glauben und einen Betrag ausrechnen. Das kann ich ja bei den normalen Nebenkosten dem HV machen lassen - bei der Heizkostenabrechnung aber wohl nicht?

  • Also pro Heizkreislauf = Wohnung eine Pumpe die das Heizwasser hochpumpt und jede Pumpe hat einen eigenen Strom Zwischenzähler.

    Das ist aber sehr aufwändig, was da der Installateur gemacht hat! Ich habe in meiner Heizung einen Zähler, der den Betriebsstrom der Heizung sowie die beiden Pumpen für die Heizungen, die Warmwasserumwälzpumpe (bei Zirkulationsleitung) und den für das Solarmodul, denn ich bekomme das Warmwasser kostenlos im Sommer aufgewärmt.

    Das heißt, alle Pumpen und Brennerstrom wird über einen Stromzähler ermittelt. Diese Betriebstromkosten Heizung wird über das Konto 4501 (z. B.) aber ab 4500 eingebucht. Dann wird der Anteil der Stromkosten über die jeweiligen Heizkosten nach Verbrauch WMZ umgelegt.
    Es werden keine Stromzähler angelegt, du kannst damit keine Abrechnung machen wie z. B. beim Wasser. Also einfach die Gesamtstromkosten unter 4501 und dem Umlageschlüssel (Heizung und Warmwasser) oder so ähnlich verbuchen. Mehr brauchst du nicht.

  • Vielen Dank für Deine Antwort. Jetzt weiß ich zwar, wie s bei Dir ist, aber das hilft mir noch nicht weiter :)


    Das hat in dem Fall aufgrund der baulichen Gegebenheiten durchaus seinen Sinn und das Verhältnis der Energiemengen ist nicht im Ansatz gleich dem Verhältnis des Stromverbrauchs der Pumpen - im Gegenteil. Daher würde ich gerne nochmal meine ursprungs Frage formulieren:

    Gibt es über die Heizkostenabrechnung die Möglichkeit, zusätzliche Konten mit Umlageschlüssel anzulegen, so wie es bei der NK Abrechnung auch geht. Weil selbst bei der Auswahl laut Abrechnung gehts ja dann in die NK und nicht in die HK.


    Wenn ich als Kategorie Heizkosten direkt zuzuordnen auswähle, wie kann ich dann die Kosten zuordnen, oder geht das nur, wenn ich die Heizung auf externe Ablesung gestellt habe?

  • Gibt es über die Heizkostenabrechnung die Möglichkeit, zusätzliche Konten mit Umlageschlüssel anzulegen, so wie es bei der NK Abrechnung auch geht. Weil selbst bei der Auswahl laut Abrechnung gehts ja dann in die NK und nicht in die HK.

    Neue Konten im HK Kontenbereich 45xx kannst Du natürlich anlegen.

    Mach Dir doch ein 4598er Konto oder nimm das voreingestellte 4599, öffne den Musterfall, und buch mal Kosten auf dieses Konto.

    Dann versuchst Du in der HK. Abrechnung die von Dir gewünschte Kostenverteilung für den Heizstrom vorzunehmen.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Weil selbst bei der Auswahl laut Abrechnung gehts ja dann in die NK und nicht in die HK.

    Natürlich geht es nicht, Kosten laut Abrechnung in die Heizkosten zu buchen, das ist richtig. Nur kann man, aus welchen Gründen auch immer dort separate ZUähler sind, diese über die Nebenkosten abrechnen und zwar laut Abrechnung. Das würde kein Verstoss gegen die Heizkostenverordnung bedeuten, den nes werden die effektiven Kosten pro Mieter nur weiterberechnet.


    Alles andere kannst du wie Datawizz angegeben hat machen. Diese "gemeinsame" Kosten kannst du in die HK einrechnen.