Übertragung Miteigentumsanteil einer vermieteten Immobilie

  • Guten Tag,

    ich habe den Miteingentumsanteil meines Mannes (wir leben getrennt) im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung übertragen bekommen. Da die Immobilie vermietet ist erfolgt die steuerliche Erfassung bis zum Datum der Übertragung (Notarvertrag) in einer gesonderten und einheitlichen Feststellung.

    Als Alleineigentümerin, kann ich nun die Angaben direkt in meiner Einkommenssteuererklärung V+V erfassen.

    Und da habe ich jetzt ein Problem. Muss ich die Hälfte der Immobilie, die mir schon immer gehört und die hinzugekommene Hälfte als zwei Objekte erfassen?

    Wenn ja, muss ich dann die Mieteinnahmen, Nebenkosten, Werbungskosten splitten obwohl es ein Haus ist? Die AfA dann entsprechend linear auch getrennt?

    Ich finde im Wiso Sparbuch keine Info über so einen Fall, der doch bestimmt öfter eintritt.

    Ich denke die Experten hier im Forum können mir weiter helfen. Danke im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, es ist jetzt ein Objekt, aber mit zwei Abschreibungstabellen.


    Bei der Hälfte, die dir schon immer gehört hat, läuft die Abschreibung (AfA) mit der Hälfte der bisherigen Abschreibung weiter. Der Anfangswert ist die Hälfte des Restbuchwerts bei Beednigung der GbR.


    Die "neu hinzu erworbene" Hälfte hat nun eine eigene Abschreibungstabelle. Da kommt es darauf an, ob du vlt Anschaffungskosten hattest, sprich du musstest deinem Mann noch was dafür bezahlen.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Danke für die Antwort. Aber ich muss doch im Wiso-Sparbuch das Datum der Anschaffung eingeben und das ist doch für unterschiedlich für beide Hälfteanteile. Die eine Hälfte vor 10 Jahren und die andere jetzt nach der Übertragung. Das wird bei dem Programm nicht berücksichtigt.

  • Hallo,

    also ich mache dann extern zwei Abschreibungsberechnungen und trage die Summe von beiden dann im Programm ein. Das habe ich verstanden. Aber wo trage ich im Wiso-Sparbuch das Anschaffungsdatum für den zweiten Hälfteanteil ein? So wie ich das sehe, kann ich nur ein Datum der Anschaffung eingeben. Vielleicht kann mir jemand helfen?

  • Hallo, ich bin in genau der gleichen Situation. Bei mir handelt es sich um 2 Eigentumswohnungen, die übertragen wurden.

    Wenn ich das richtig verstehe, mache ich dann folgende Erklärungen:
    - jeweils eine Erklärung als GbR gemeinsam mit meinem Exmann mit bisheriger Abschreibung und gesonderter einheitlicher Feststellung
    - ab dem Zeitpunkt der Umschreibung dann jeweils eine Erklärung als alleinige Eigentümerin mit dem Restwert der Immobilie als neuen Anfangswert

    Das wären aus meiner Sicht pro Wohnung 2 Erklärungen 1 x als GbR und 1x als Alleineigentümer. Sehe ich das richtig?

    Nun fielen durch die Übertragung und Ablösung auch Vorfälligkeitsentschädigungen für die Ablösung von Darlehen an und ich übernahm die Wohnungen schuldenfrei. Verteile ich diese Kosten dann auf 12 Monate oder nur auf den gemeinsamen Anteil bis zum Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.