Guten Tag,
ich habe den Miteingentumsanteil meines Mannes (wir leben getrennt) im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung übertragen bekommen. Da die Immobilie vermietet ist erfolgt die steuerliche Erfassung bis zum Datum der Übertragung (Notarvertrag) in einer gesonderten und einheitlichen Feststellung.
Als Alleineigentümerin, kann ich nun die Angaben direkt in meiner Einkommenssteuererklärung V+V erfassen.
Und da habe ich jetzt ein Problem. Muss ich die Hälfte der Immobilie, die mir schon immer gehört und die hinzugekommene Hälfte als zwei Objekte erfassen?
Wenn ja, muss ich dann die Mieteinnahmen, Nebenkosten, Werbungskosten splitten obwohl es ein Haus ist? Die AfA dann entsprechend linear auch getrennt?
Ich finde im Wiso Sparbuch keine Info über so einen Fall, der doch bestimmt öfter eintritt.
Ich denke die Experten hier im Forum können mir weiter helfen. Danke im Voraus.