Vermietete Immobilien - Hausgeldzahlungen

  • Moin,


    für eine vermietete Immobilie habe ich jeweils die Mieteinnahmen (kalt und Nebenkosten), sowie die Laufenden Betriebskosten eingetragen. Unter Sonstige Kosten gibt es jetzt noch einen Punkt "Hausgeldzahlungen", der mich ein wenig verwirrt. Hier habe ich die monatlichen Zahlungen an die WEG (ohne Instandhaltungsrücklage) eingetragen, so wie der Begleittext es beschreibt. Das Finanzamt hat diese aber ersatzlos gestrichen mit der Begründung dass nun die Erhaltungsaufwendungen doppelt berechnet sind. Im Nachhinein macht das irgendwie Sinn, aber was ist denn dann der Sinn dieses Punktes?


    Danke im Vorraus, falls mir das jemand näher bringen kann :)


    Gruß,

    Philipp

  • Entweder trägst du die Hausgeldzahlungen ein (die ja nichts anderes als eine Vorauszahlung von dir auf die im Folgejahr zu tätigende Abrechnung der WEG-Verwaltung sind) oder aber du trägst die einzelnen Posten aus der Abrechnung ein (aus dem Ergebnis werden ja dann deine Hausgeldzahlungen abgezogen).

  • => Wenn ich die Hausgeldzahlungen eintrage, dann muss doch irgendwann ein korrekte Abrechnung erfolgen?

    => ("...aus dem Ergebnis werden ja dann deine Hausgeldzahlungen abgezogen..."). Das bedeutet ja, dass ich die doch eintragen muss?


    Sorry, aber dieser Punkt verwirrt mich einfach. Also ich verstehe, wenn ich die konkreten Erhaltungsaufwendungen angebe und dass die dann mit den erhaltenen Nebenkosten abgerechnet werden. Aber ich verstehe nicht wann man jemals die Hausgeldzahlungen angeben sollte, da diese ja nicht die tatsächlichen Nebenkosten reflektieren, sondern nur einer Vorauszahlung sind.

    • Offizieller Beitrag

    für eine vermietete Immobilie habe ich jeweils die Mieteinnahmen (kalt und Nebenkosten), sowie die Laufenden Betriebskosten eingetragen. Unter Sonstige Kosten gibt es jetzt noch einen Punkt "Hausgeldzahlungen", der mich ein wenig verwirrt.

    Wenn Du zum einen die Einzelpositionen der Aufwendungen des Jahres eingetragen hast sowie an anderer Stelle die Summe dieser Beträge (Hausgeld) als Einzelbetrag, dann ist das doch offensichtlich doppelt erfasst. Das hätte Dir eigentlich bei der Überprüfung der Werbungskosten auch auffallen müssen, wenn da eben in der Summe wesentlich mehr steht als Du tatsächlich in dem Veranlagungszeitraum als Werbungskosten gehabt hast.

  • Genau aus dem Grund nehme ich ja ein "geführtes" Programm wie das Wiso Steuersparbuch. Ich klicke mich von Maske zu Maske, lese mir durch welche Angaben ich machen soll und mache das. Nun fehlt in der Maske der Hausgeldzahlungen der Hinweis, dass diese dort nicht eingetragen werden dürfen, wenn bereits die Laufenden Betriebskosten eingetragen sind. Wenn ich selber noch mal alles nachrechnen muss, dann kann ich das auch direkt in Elster eintragen :)


    Im Übrigen habe ich dort nicht "die Summe der Einzelbeträge" eingetragen, sondern die pauschale monatlichen Hausgeldzahlungen laut Wirtschaftsplan.

    • Offizieller Beitrag

    Was soll da das Programm schuld sein? Du trägst einen Aufwand an einer Stelle ein und trägst ihn dann noch einmal an einer anderen Stelle ein. Und man sieht, dass beide Beträge den Erstattungs/-Nachzahlungsbetrag verändern und beide in der Anlage V in den Kosten auftauchen. Und 1+1 ist nun einmal 2. Wie soll das Programm erkennen, dass Du unter verschiedenen Positionen mehrfach erfasst? Es gibt nun einmal auch Vermieter ohne vorhandene Hausgeldabrechnungen, die müssen ihre Kosten ja nun auch irgendwo eintragen können.