Hochzeit, mehrere Jobs, mehrere Steuerklassen... wie gehts nun weiter?

  • Hallo,


    mir schwirrt der Kopf, ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen.


    Die Situation:


    Ich habe 2 Jobs, einer Steuerklasse 1, einer Steuerklasse 6.

    Außerdem bin ich noch nebenberuflich freiberuflich tätig.

    Bisher hab ich meine Steuererklärung immer selbst mit dem Wiso-Steuersparbuch machen können.


    Meine Frau arbeitet Teilzeit und hat Steuerklasse 1 und bekommt noch Elterngeld.

    Weiterhin war Sie durch eine Erbschaft Ende letzten Jahres und Anfang diesen Jahres für ein paar Monate Mitgesellschafter einer GmbH. Diese wurde dann veräußert. Ihr wurde gesagt, Sie müsse deshalb in diesem Jahr zwingend eine Steuererklärung vom Steuerberater machen lassen, da Sie durch den Verkauf Gewerbeeinnahmen erzielt hat.


    Wir bekommen Kindergeld.


    Und wir sind seit diesem Monat verheiratet.


    Frage 1:

    Stimmt es, das meine Frau zwingend zum Steuerberater muss oder kann Sie die Steuererklärung auch selbst machen wie immer?


    Frage 2:

    Wenn sie das nicht muss, macht es Sinn, wenn wir unsere Steuererklärung gemeinsam machen? Oder lieber getrennt? Wie findet man da die beste Lösung?


    Frage 3:

    Bleibe ich nach der Heirat bei einem Job in 6, wo ich in dem anderen ja nun in 4 bin?

    Was passiert, wenn ich von 4 auf 3 wechsle (und meine Frau von 4 auf 5), bleibt dann der eine Job von mir in 6?


    Frage 4:

    Macht Frage 3 überhaupt Sinn, da ich immer wieder lese, das am Ende des Jahres eh ausgeglichen wird?

    Aber was ist wenn man nicht zusammen veranlagt, dann wird doch auch nichts ausgeglichen?


    Fragen über Fragen :)

    Danke euch!

  • Viele Fragen auf einmal - ist nicht gerade übersichtlich.


    Generell: bei einer Steuerklassenkombination 3/5 ist zwingend eine Steuerklärung abzugeben, unabhängig von allen anderen Einkünften etc.

    Ob gemeinsam oder getrennt sagt euch das Programm, wenn ihr alle Eingaben gemacht habt. Es gibt hier keine generelle Aussage, jeder Fall ist anders und daher auch anders zu bewerten.

    Jeder Zweitjob (und jeder weitere) ist immer Klasse 6 - dies ist so im Gesetz geregelt und der Arbeitgeber hat sich daran zu halten. Wenn er nicht nach Klasse 6 abrechnet, macht er sich haftbar.

    Es gibt keine Zwang, einen Steuerberater zu beauftragen, aber aus deinen Fragen entnehme ich, dass ihr beide ziemliche Laien in Steuerfragen seid. Und hier liegen gerade bei einem unterjährigen Erwerb durch Rechtsnachfolge und Verkauf eines Gesellschaftsanteil ein paar Fallen (Höhe des Anteils ist sehr maßgebend). Diese kennt ihr sicher nicht, genauso wenig wie die Bewertungsfragen etc. Ein Gang zum Steuerberater macht daher hier Sinn.

    • Offizieller Beitrag

    Ein Gang zum Steuerberater macht daher hier Sinn.

    Das würde ich einmal so unterstreichen wollen, denn zumindest darf das Forum auf Grund des Steuerberatungsgesetzes keine, hier wohl anzuratende, Steuerberatung leisten.

  • es geht also um ESt 2020, die ja erst im nächsten Jahr fällig wird.


    1.Tipp: abwarten bis Jahr zu Ende, beide Einkommen dann eingeben mit Zusammenveranlagung - dann auf Einzelveranlagung variieren...


    2. Tipp: Steuerberater fragen ( ggf. den, der die GmbH aufgelöst hat)

  • Ich danke euch schonmal soweit.

    Meine Steuererklärung mache ich zwar immer schon selbst, und beschäftige mich auch intensiv damit. Aber ja, ich würde mich dennoch als Laie bezeichnen.


    lialia

    Ja, es geht um die nächste Steuererklärung für 2020.


    Zu deinem 1. Tipp:

    Wenn ich das richtig verstehe, kann man die Steuerklassen nicht rückwirkend ändern. Zumindest das müßten wir ja dann jetzt entscheiden, soll es schon ab September gelten.

    Oder wäre das doch, wie vermutet, egal, da eh am Ende des Jahres alles ausgeglichen wird egal in welcher Steuerklasse man war?

  • am Jahresende bzw. in der Steuererklärung 2020 wird alles ausgeglichen - auch ob Zusammenveranlagung oder nicht kann man 2021 entscheiden!


    Mein Tipp: alles so lassen, wie es ist! Ihr habt ein gemeinsames Kind - "wir bekommen Kindergeld" - ?

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht sollte man das mal unter dem Gesichtspunkt Liquidität oder Zinsvorteil sehen bzw. auch bei Konsequenzen in Zusammenhang mit Lohnersatzleistungen. Und dann gibt es eben Antragsveranlagungen und Pflichtveranlagungen. Ansonsten ist alles gesagt oder über die erweiterte Forumssuche auffindbar.