Kleinunternehmerregelung - Umsatzsteuererklärung vom FA gefordert

  • Als "neue" Kleinunternehmerin (seit 1.1.2020), selbständige Beraterin, habe ich meine Einkommensteuererklärung samt den Angaben für Selbständigkeit (EÜR etc.) abgegeben (es handelt sich um weniger als 4000 Euro...). Nun fordert das FA eine Umsatzsteuererklärung. Nach meinen Recherchen müssen da nur sehr wenige Angaben gemacht werden, nämlich:

    1. dem FA mitteilen, wie hoch meine Umsätze waren (habe ich in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ja auch schon angegeben)

    und

    2. dass ich ausdrücklich bestätige, keine Umsatzsteuer eingenommen zu haben.

    Geht das bei WISO und wenn ja wie?

    Oder muss ich mich bei Elster anmelden, auf das Zertifikat warten und das dann dort erledigen?

    Danke für eine schnelle Antwort - eigentlich muss ich am 1.9. nachreichen, aber bis dahin habe ich ja das Elster-Zertifikat nicht...

    Antje

  • "neue" Kleinunternehmerin (seit 1.1.2020), selbständige Beraterin, habe ich meine Einkommensteuererklärung samt den Angaben für Selbständigkeit (EÜR etc.) abgegeben

    warum jetzt schon eine EStE?

    Nun fordert das FA eine Umsatzsteuererklärung.

    manchmal verzichten die Finanzämter auf eine UStErkl. wenn der Unternehmer nach § 19 UStG befreit ist. Wird jedoch eine verlangt, hat auch der Kleinunternehmer eine abzugeben. Deshalb gibt es in dem Formular ja auch den Bereich "B" Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer § 19 Abs. 1 UStG

    1. dem FA mitteilen, wie hoch meine Umsätze waren ... 2. Geht das bei WISO und wenn ja wie?

    1. Ja, mittels einer USt-Erklärung

    2. kommt auf das WISO an (welches Programm von den vielen)