Vorweggenommene Betriebsausgaben in anderem Jahr geltend machen.

  • Ich bin leider über die Suche nicht fündig geworden.


    Für eine Nebentätigkeit sind mir in 2018 Kosten entstanden (Ausbildung, Ware, Hilfmittel, Werbungskosten). Die eigentliche Gewerbeanmeldung war jedoch erst 2019. Daher habe ich es versäumt, die Kosten bereits 2018 geltend zu machen.


    Im Internet habe ich folgende Passage gefunden: https://www.selbststaendig.de/…enommene-betriebsausgaben


    Zitat

    Vorweggenommene Betriebsausgaben haben einen entscheidenden Vorteil: Sie können diese entweder mit dem Vorjahr, mit dem aktuellen Jahr oder mit zukünftigen Jahren verrechnen.


    Das bedeutet für mich, ich kann diese auch für 2019 mit angeben, also im Prinzip, dass, was ich möchte.


    Jetzt wäre meine Frage, wie ich die richtig im Wiso Steuersparbuch 2020 eintrage?
    Ich habe bereits die Einnahme/Überschussrechnung erstellt, aber dort habe ich in den Tabellen der Betriebsausgaben ja nur Datumswerte von 01.01 - 31.12 ohne Jahreszahl.


    Wäre es z.B. korrekt dort einfach den 01.01. einzutragen, oder muss ich das generell an einer anderen Stelle eintragen?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe bereits die Einnahme/Überschussrechnung erstellt, aber dort habe ich in den Tabellen der Betriebsausgaben ja nur Datumswerte von 01.01 - 31.12 ohne Jahreszahl.

    Was Dir ja eigentlich schon Deine Frage beantwortet. Bei der EÜR gilt grundsätzlich das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG.


    Die Kosten können allenfalls im Rahmen einer EÜR zur Einkunftsart im Rahmen Einkommensteuererklärung 2018 als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend gemacht werden.


    Daher habe ich es versäumt, die Kosten bereits 2018 geltend zu machen.

    Womit das Thema mit den Kosten diesen Jahres für Dich grundsätzlich durch ist. Ausnahme: AfA-Sachverhalte


    Im Internet habe ich folgende Passage gefunden: https://www.selbststaendig.de/…enommene-betriebsausgaben


    Zitat


    Vorweggenommene Betriebsausgaben haben einen entscheidenden Vorteil: Sie können diese entweder mit dem Vorjahr, mit dem aktuellen Jahr oder mit zukünftigen Jahren verrechnen.

    Das wurde aber auch im Forum schon öfters so erläutert und wäre sicherlich über die erweiterte Forumssuche auffindbar. Wobei Deine Quelle sich eigentlich auf die Verlustfeststellung und den daraus resultierenden Verlustrücktrag/-vortrag bezieht, was aber bei Dir nach Deiner Schilderung eh nicht in Betracht kommt. ;)

  • Danke für die Antwort.


    Damit wären für mich die Kosten für Schulung wohl vom Tisch. Wie verhält es sich mit angeschafften Möbeln / Arbeitsmitteln?
    Diese müssten sich doch zumindest mit Zeitwert ins Unternehmen einbringen lassen.


    Konkretes Beispiel: Trageberatung (Kleinunternehmerregelung)

    * Babytragen privat in 2018 gekauft, Rechnungen sind größtenteils vorhanden, z.T. aber auch von privat gekauft bzw. schon vorhanden.

    * Ab 2019 in das neu gegründete Nebengewerbe eingebracht

    * Die Tragen sollen i.d.R. nicht verkauft werden, sie dienen der Ausführung der Beratung (Anprobieren, passendes Modell finden). Es kann aber auch mal vorkommen, dass diese verkauft werden


    Wie würde ich das in Wiso eintragen?


    Ich denke, der Link hier beschreibt es ganz gut.


    https://www.existenzgruender.d…vermoegen-einbringen.html


    Oder hier (PDF) https://www.starterzentrum-rlp.de/upload/dokumente/10091.pdf


    Zitat

    Steuertipp 2


    Privatwerte einbringen


    Die erste Ausstattung muss nicht zwangsläufig hohe Mittel verschlingen. Sie können gebrauchte private Gegenstände ins Betriebsvermögen übernehmen (vom Kleiderbügel bis zum Kühlschrank). Liegt deren Einzelwert (geschätzt) noch über 410 Euro (ohne Mehrwertsteuer), schreiben Sie die Gegenstände entsprechend der Nutzungsdauer ab. Vermögensgegenstände unter 410 Euro netto werden im Jahr der Einlage voll als Betriebsausgaben berücksichtigt.

  • Hast du denn für 2018 schon eine Erklärung abgegeben? Wenn nein, kannst du dies doch noch nachholen.

    Deine Quelle ist etwas veraltet: die Grenze für GWG ist auf 800 Euro angehoben worden. Wobei du hier nicht einfach den "Restbuchwert" nehmen darfst, sondern den zum Zeitpunkt der Einlage gültigen Marktwert (also im Web informieren oder in einschlägigen Nachschlagewerken), was unter fremden Dritten für ein Gut dieses Alters und dieses Zustandes gezahlt wird.