Vorauszahlungen trotz einmaligem Nebenjob

  • Hallo zusammen,


    ich hatte im Jahre 2019 für 3 Monate einen Nebenjob (Kleingewerbe - Videoeditor). Nun ist mein Steuerbescheid für 2019 gekommen. Neben den üblichen steuerlichen Nachzahlungen sind zudem auch Vorauszahlungen, beginnend ab September 2020, angegeben. Nun war das eine einmalige Sache und die Vorauszahlungen sind ja theoretisch nicht sehr sinnig (mal von der bürokratischen Perspektive abgesehen). Was wäre der beste Weg, diese Vorauszahlungen erst gar nicht geltend zu machen? Die Gewerbeabmeldung hatte ich leider nicht auf dem Schirm gehabt. Schicke ich Montag aber direkt ab.


    Ich, ein Noob beim Thema Steuern, bin dankbar für jede Hilfe =O

    Viele Grüße

    Ulli

    • Offizieller Beitrag

    Nun ist mein Steuerbescheid für 2019 gekommen. Neben den üblichen steuerlichen Nachzahlungen sind zudem auch Vorauszahlungen, beginnend ab September 2020, angegeben. Nun war das eine einmalige Sache und die Vorauszahlungen sind ja theoretisch nicht sehr sinnig (mal von der bürokratischen Perspektive abgesehen). ..... Die Gewerbeabmeldung hatte ich leider nicht auf dem Schirm gehabt. Schicke ich Montag aber direkt ab.

    Was erwartest Du denn, wenn niemand von der Einmaligkeit bzw. Kurzfristigkeit dieser "Nebentätigkeit" weiß?


    Was wäre der beste Weg, diese Vorauszahlungen erst gar nicht geltend zu machen?

    Was immer du auch damit meinst, ich würde einfach am Montag mal kurz zum Telefon greifen und das kurz mit dem Bearbeiter besprechen.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich hatte damals mit einer netten Frau vom Finanzamt gesprochen und ihr erklärt, dass es sich nur um einen Auftrag handelt. Da sagte sie nur, ich solle das dann bei der Steuererklärung aufschreiben... Bin jetzt schlauer geworden.


    Ich rufe dort am Montag direkt mal an und versuche das so zu klären. Vielleicht ist das unkompliziert und sie setzen sie die Vorauszahlungen auf 0, da ich nicht mehr arbeiten werde.


    VG Ulli