Gewerbesteuer / Heimgewerbe bzw. Hausgewerbe

  • Hallo,


    ich betreibe als Gewerbe eine Internetseite bzw. ein Blog (bin somit Blogger) und verdiene damit in meiner Freizeit Geld. Dies mache ich nur daheim. Nun muss ich erstmals eine Gewerbesteuer Erklärung abgeben und bin mir unsicher, was ich im Feld


    Heimgewerbe bzw. Hausgewerbe


    eingeben muss. Bin ich als Blogger ein Heimgewerbe bzw. Hausgewerbe? Dies ist wichtig, da es sich doch erheblich auf die Gewerbesteuer auswirkt. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.


    Danke und viele Grüße

    Michael

  • Das ist mir neu - die Gewerbesteuer hängt von den Einkünften ab, die du über die EÜR ermittelst plus HInzurechnungen (wie 30% Bewirtungskosten, 25% deiner Aufwendungen für Lizenzen etc.) und Abzügen (sehe ich im Moment bei dir keine) und dem Ort, an dem du dein Gewerbe ausübst. Die Art des Gewerbes spielt für die Höhe der Steuer keine Rolle, wohl aber für die Statistik.

  • Hallo,


    eine Gewerbesteuererklärung muss jeder Unternehmer der eine selbständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt, abgeben.

    Ausgenommen: Freiberufler wie Ärzte, Steuerberater etc.

    was ich im Feld


    Heimgewerbe bzw. Hausgewerbe

    das Feld gibt es nicht....


    benutzt Du das Steuer:Sparbuch Modul "Gewerbesteuer-Erklärung"?

    Dann beginnst Du mit den Firmendaten. Name, Gegenstand des Unternehmens...(da kannst du dein Hausgewerbe eintragen, musst aber nicht....u.s.w.

    Dann weiter zu "Gewerbesteuererklärung" hier Rechtsform "Einzelunternehmen = JA


    Dies ist wichtig, da es sich doch erheblich auf die Gewerbesteuer auswirkt.

    Es spielt für die Gewerbesteuer und deren Höhe keine Rolle ob Du nun Blogger, Influencer oder Bratwurstbrater bist.

    Die Höhe richtet sich nach dem Gewerbeertrag,-Messbetrag u. Hebesatz der Gemeinde

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    eine Gewerbesteuererklärung muss jeder Unternehmer der eine selbständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt, abgeben.

    Da muss ich leider ein wenig korrigieren, als Einzelunternehmer erst ab einem Gewinn von über 24.500 € oder wenn ein Verlustvortrag festgestellt wurde:


    https://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/__25.html