Doppelte Haushaltsführung / berufliche Umzug

  • Moin zusammen,


    Ich habe ein paar Fragen zu doppelte Haushaltsführung und beruflich Umzug.


    Ich wohne mit meiner Familie in Hamburg in einer Wohnung und werde ich sehr wahrscheinlich ein Job (gleiche Firma) in München haben.


    In Hamburg haben wir eine Eigentumswohnung die wir verkaufen werden und in München ein Miethaus/Wohnung erst haben.

    In München wird viel größer sein (wir waren schon in Hamburg auch auf der Suche einer größere Wohnung/Haus).


    Wann gilt es als doppelte Haushaltsführung? Nur wenn ich in dem neue Wohnort angemeldet bin und meine Familie noch in Hamburg wohnt? Muss ich in München anmelden? Ich werde am Wochenende nach Hamburg fahren.


    Und wenn zum Beispiel ich die neue Wohnung nur miete damit nicht von anderen gemietet wird und in Hamburg erst bleibe, dann ich glaube dass wird nicht als doppelte Haushaltsführung anerkannt, oder?

    In dem Fall hatte ich verstanden dann bis zu drei Monate vor offiziell Umzug von Steuer absetzbar sind, ist es korrekt?


    Ich habe ein bisschen gelesen aber nicht verstanden was als Möbel/Einrichtungen absetzbar ist; wir werden alle Möbeln außer Küche mitbringen. Ist die Küche komplett absetzbar? Oder nur E-Geräte wie Herd, Geschirrspüler und Ofen?


    Umzug wird von Firma bezahlt, aber alle andere Gebühren wie Anmeldung usw natürlich nicht. Ich glaube die sind absetzbar.


    Wenn die Wohnung in Hamburg noch haben, sind die Nebenkosten absetzbar? Ist die Provision beim Verkauf absetzbar?


    Aber, was mir am meistens interessiert ist ob der Mietvertrag in München zum Beispiel am 1.11 November startet und offiziell Umzug am 1.1 Januar ist, die zwei monatliche Mieten (November und Dezember) absetzbar sind.

    Sind die Nebenkosten in Hamburg absetzbar wenn die Wohnung dann leer ist?


    Ich habe immer zu doppelte Miete gelesen, ich habe aber keine doppelte Miete weil die Wohnung in Hamburg Eigentum und keine Mietwohnung ist.


    Danke

    Viele Grüße

    Marco

  • Polizeiliche Anmeldung ist irrelevant für die steuerliche Frage der doppelten Haushaltsführung. Hier ist die berufliche Veranlassung ausschlaggebend. Das ergänzte Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014 vom 24.10.2014 (zu finden unter BMF IV C 5 - S 2353/14/10002; DOK 201/0849647 auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums) gibt hierzu einige Hinweise, ab wann wie lange was als Werbungskosten gilt. Einfach einmal die entsprechenden Punkte lesen.