Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung

  • Ich bin dieses Jahr im Januar als Kleinunternehmer gestartet. Es zeichnet sich bereits jetzt ab das ich die Grenze von 22.000€ bis Ende dieses Jahres überschreiten werde. Ferner ist auch kommendes Jahr ein Umsatz von mehr als 50.000€ anvisiert.


    Grundsätzlich möchte ich auch weg von der Kleinunternehmerregelung, die Frage ist jetzt nur wie stelle ich das am besten an. Mir ist klar, dass ich jederzeit mit einer Erklärung auf diese verzichten kann, möchte es aber dieses Jahr noch laufen lassen, um einen sauberen Schnitt zu haben.


    Die Fragen die sich mir nun stellen:

    • Wenn ich jetzt schon abschätzen kann, dass ich die Grenzen für dieses und nächste Jahr überschreiten werde, wäre ich verpflichtet es jetzt schon dem FA mitzuteilen? (Es wäre dieses Jahr auch eine moderate Überschreitung, vielleicht um +1500€)
    • Muss ich gleich zum Anfang des kommenden Jahres eine Erklärung abgeben das ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichte oder reicht es, wenn ich dann eine Umsatzsteuererklärung abgebe und alles nimmt automatisch seinen Lauf?
    • Inwiefern sollte ich bei der Überschreitung der 22.000€ aufpassen das ich keine Probleme und Nachfragen bekommen, wären +1500€ ok?
    • Bei der steuerlichen Erfassung zur Gründung habe ich einen geschätzten Umsatz von 15.000€ für dieses und 18.000€ für das kommende Jahr angegeben. Inwiefern wäre das von Bedeutung.

    Vielen Dank bereits im Voraus.

  • 1. nein, das Jahr ist noch nicht zu Ende...

    2. Ja, da dann Ihr Konto auf USt + Voranmeldungen umgestellt wird

    3. mE kein Problem, aber Sie könnten auch jetzt noch überlegen, ob Sie ab Gründung auf USt-Pflicht gehen und dann auch für 2020 den Vorsteuerabzug haben - aber auch sofort alle monatlchen VA`s nachholen müssen!

    4. keine Bedeutung - war eine Schätzung, die von der Realität überholt wurde!


    Lia

  • Ich würde an Deiner Stelle dieses Jahr auf überschüssigen Umsatz verzichten, es wird sich steuerlich nicht lohnen diese 1500 einzunehmen, schau dass Du das irgendwie auf 2021 verschieben kannst, im Dezember 2020 würde ich schonmal eine Ust-ID beantragen, damit Du im Januar dann durchstarten kannst, ab 1.Jan 2021 würde ich sofort die Rechnungen umstellen und das FA informieren dass Du zum Regelsteuersatz wechseln willst und IST-Versteuerung anwenden möchtest.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde an Deiner Stelle dieses Jahr auf überschüssigen Umsatz verzichten, es wird sich steuerlich nicht lohnen diese 1500 einzunehmen, schau dass Du das irgendwie auf 2021 verschieben kannst, ...

    Wozu, wenn Du im Gegenzug rätst:

    im Dezember 2020 würde ich schonmal eine Ust-ID beantragen, damit Du im Januar dann durchstarten kannst, ab 1.Jan 2021 würde ich sofort die Rechnungen umstellen und das FA informieren dass Du zum Regelsteuersatz wechseln willst und IST-Versteuerung anwenden möchtest.

    Ob die USt-Pflicht dann wegen Überschreitens der Kleinunternehmergrenze oder aus eigenem Antrieb (im Eigeninteresse) erfolgt, spielt doch letztlich keine Rolle.


    3. mE kein Problem, aber Sie könnten auch jetzt noch überlegen, ob Sie ab Gründung auf USt-Pflicht gehen und dann auch für 2020 den Vorsteuerabzug haben - aber auch sofort alle monatlchen VA`s nachholen müssen!

    So etwas sollte man anhand tatsächlicher oder geplanter Investitionen überlegen. Ein typischer Fall für eine eingehende steuerliche Erstberatung.

  • Servus,


    erstmal vielen lieben Dank für die hilfreichen Antwort.


    Nochmal zu der Umsatzgrenze. Habe jetzt auf einigen Seiten gelesen das das relativ unproblematisch ist und 1500€ wären da eigentlich nicht viel. Was stimmt denn nun wirklich, direkt beim FA möchte ich nur ungerne nachfragen. Also wenn ich 28.000 machen würde, riskiere ich Kopf und Kragen oder wäre das ok?


    Danke schön

  • Ich würde an Deiner Stelle dieses Jahr auf überschüssigen Umsatz verzichten, es wird sich steuerlich nicht lohnen diese 1500 einzunehmen, schau dass Du das irgendwie auf 2021 verschieben kannst, im Dezember 2020 würde ich schonmal eine Ust-ID beantragen, damit Du im Januar dann durchstarten kannst, ab 1.Jan 2021 würde ich sofort die Rechnungen umstellen und das FA informieren dass Du zum Regelsteuersatz wechseln willst und IST-Versteuerung anwenden möchtest.

    Die UStID wird doch nur im innergemeineschaftlichen Waren- und Leistungsverkehr benötigt! Für die "reine" Umsatzversteuerung reicht die Steuernummer.

    • Offizieller Beitrag

    Nochmal zu der Umsatzgrenze. Habe jetzt auf einigen Seiten gelesen das das relativ unproblematisch ist und 1500€ wären da eigentlich nicht viel. Was stimmt denn nun wirklich, direkt beim FA möchte ich nur ungerne nachfragen.

    Die Grenze ist fix. Bei 1€ drunter oder drüber ist eben i.S.d. gesetzlichen Vorschrift zu Verfahren. Oder man verzichtet eben auf die Anwendung der gesetzlichen Regelung mit demgemäßen Bindungsfristen.


    Also wenn ich 28.000 machen würde, riskiere ich Kopf und Kragen oder wäre das ok?

    Ich verstehe hier jetzt echt nicht, was Du meinst oder was noch Dein Problem ist.

  • Nochmal zu der Umsatzgrenze. Habe jetzt auf einigen Seiten gelesen das das relativ unproblematisch ist und 1500€ wären da eigentlich nicht viel. Was stimmt denn nun wirklich, direkt beim FA möchte ich nur ungerne nachfragen.

    Die Grenze ist fix. Bei 1€ drunter oder drüber ist eben i.S.d. gesetzlichen Vorschrift zu Verfahren. Oder man verzichtet eben auf die Anwendung der gesetzlichen Regelung mit demgemäßen Bindungsfristen.


    Also wenn ich 28.000 machen würde, riskiere ich Kopf und Kragen oder wäre das ok?

    Ich verstehe hier jetzt echt nicht, was Du meinst oder was noch Dein Problem ist.

    Ich bezog mich hier auf meine Ausgangsfrage. Das wenn man mit 1€ die 22.000 überschreitet ist man raus als Kleinunternehmer, das ist mir klar und ich will auch kommendes Jahr raus. Die Frage ist, um wie viel könnte man überschreiten ohne das man Stress mit dem FA bekommt?

    • Offizieller Beitrag

    Ich bezog mich hier auf meine Ausgangsfrage. Das wenn man mit 1€ die 22.000 überschreitet ist man raus als Kleinunternehmer, das ist mir klar und ich will auch kommendes Jahr raus. Die Frage ist, um wie viel könnte man überschreiten ohne das man Stress mit dem FA bekommt?

    Wenn Du das mit dem Überschreiten verstanden hast, warum dann noch die Nachfrage? Die Grenze ist überschritten, fertig.

  • die Grenze bei einem FA? 1cent drüber dann wirds blöd


    Es ist eine feste Grenze. Es ist nicht der Beginn der Zone, in der man anfängt mit dem FA zu diskutieren.

    Also noch mal vielleicht zur Klarheit: Mir ist bewusst das wenn ich nur um 1€ die Umsatzgrenze überschreite kein Kleinunternehmer mehr bin und ich das mit dem FA nicht mehr verhandeln könnte. Ich möchte im kommendem Jahr auch auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Die Frage ist, um wie viel könnte ich dieses Jahr überschreiten ohne das das FA später eine Nachzahlung fordern könnte... und da gibt es durchaus Spielräume und wie ich so einiges gelesen habe eigentlich keine festen Grenzen wo die einmalige Überschreitung aufhört...

  • mE gibt es keine Toleranzgrenze, die man im Voraus "verhandeln" kann! Es sieht natürlich komisch aus, wenn man geschätzt hat "unter 22.000,--" und kommt dann 2020 z.B. auf 44.000,--. Aber wenn man plausible Begründungen hätte, kann es sein, dass 2020 KU bleibt und dann erst 2021 mit USt weitergeht.


    Risiko: bei späterer Prüfung kann man eingehen oder auch nicht - diese Entscheidung kann Ihnen keiner abnehmen!


    Lia

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage ist, um wie viel könnte ich dieses Jahr überschreiten ohne das das FA später eine Nachzahlung fordern könnte... und da gibt es durchaus Spielräume und wie ich so einiges gelesen habe eigentlich keine festen Grenzen wo die einmalige Überschreitung aufhört...

    Dann frage doch einfach, was passiert wenn Du im laufenden (ersten) Jahr den von dir dem FA mitgeteilten und ggf. auf das Kalenderjahr hochzurechnenden Jahresgesamtumsatz erheblich überschreitest. Ich denke, dass Du das wohl meinen wirst. Mit einer eindeutigen Fragestellung könnte man dann sicherlich ohne dieses ganze hin und her antworten.


    Die Antwort wäre dann, dass es darauf ankommt. Solange Du im Zeitpunkt der Erstellung Deiner Angaben zutreffende und wahrheitsgemäße Angaben gemacht hast, interessieren Abweichungen, gleich welcher Höhe, niemanden. Wusstest Du bereits im Zeitpunkt der Erstellung Deiner Angaben, dass die Wahrscheinlichkeit, die maßgebliche Umsatzgrenze zu überschreiten, mit ziemlicher Sicherheit gegeben ist, dann wirst Du ggf. Probleme bekommen und hast entsprechende Rückfragen aufzuklären. Und genau deshalb gibt es da auch keine genauen "Differenzen", denn deren Höhe spielt in diesem Fall zur Beurteilung des Sachverhalts und der zu ziehenden Konsequenzen keine Rolle.

  • Danke für Eure Antworten. Das habe ich mir dann auch so gedacht, man müsste eine ERHEBLICHE Überschreitung ggf. Begründen und es würde darauf ankommen in wieweit man seinen Umsatz Voraussehen konnte.

    Wenn dann würde ich die Umsatzgrenze natürlich nicht zu groß überschreiten wollen, vielleicht um 2-3k. Die Fragestellung hat sich nur ins hypothetische entwickelt.