Nebenkostenabrechnung nachträglich einreichen

    • Offizieller Beitrag

    Die angefallenen Kosten im Jahr 2019 für mich waren:
    umlagefähige Betriebskosten 903,53*11/12 = 828,23€
    Heizkosten 935,32*11/12 = 857,37€
    umlagefähige Grundsteuer 124,47€

    Ich musste jetzt 490,09€ jetzt noch zusätzlich dem Vermieter als Nachzahlung überweisen.


    Anbei die Nebenkostenabrechnung (zu beachten ist, dass die Beträge mit 11/12 multipliziert werden müssten, da 11 Monate wohnhaft gewesen in 2019).

    Das interessiert doch alles gar nicht. Hast Du Dir den § 35a EStG überhaupt einmal angeschaut bzw. in Deiner Software nebst Bedienungsanleitung dazu nachgelesen? Ggf. würde Dir auch die erweiterte Forumssuche helfen.


    Wie kann ich nun am besten und welche Kostenpunkte genau zusätzlich beim Finanzamt zurückverlangen?

    Per Brief, Antrag? Wie soll das ganze aussehen?

    Deine Abrechnung weist laut drittem Screen doch alles Wesentliche ganz wunderbar aus.


    Per Brief, Antrag? Wie soll das ganze aussehen?

    Habe immer noch den WISO Steuer Start 2020 am Rechner.

    Das Prozedere sollte Dir doch bekannt sein und ergibt sich ja auch aus der Rechtsbehelfsbelehrung zum Bescheid. Bei Einspruchsfrist Ende September, zumindest laut Deiner Aussage, würde ich das Erforderliche einmal vorab mit dem Bearbeiter telefonisch abstimmen.

  • einfach diese Abrechnung als Beleg zum Änderungsantrag ( genügt ) beifügen: Handwerker 365,38 + Haushaltsnahe D. 224,76 - Steuerersparnis 117,80

    Vielen Dank für die Präzise Antwort.

    Muss ich anteilig dem Finanzamt melden (Die Beträge sind für ganzes Jahr auf Vermieter ausgestellt, ich habe aber 11 von 12 Monaten in der Wohnung gewohnt und 11 von 12 Monaten auch Miete bezahlt)?

  • Wobei diese Abrechnung für den Eigentümer erstellt wurde und die Beträge für den Mieter abweichen - ist ja auch aus der Abrechnung ersichtlich, was an einen Mieter weitergegeben werden kann und was nicht.

    Allerdings: gibt es denn überhaupt eine gesonderte Abrechnung des Vermieters? Aus der muss ersichtlich sein, was er dir an Nachzahlungen berechnet hat. Diese Abrechnung weist nichts nach, was du zu zahlen hattest.

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich anteilig dem Finanzamt melden (Die Beträge sind für ganzes Jahr auf Vermieter ausgestellt, ich habe aber 11 von 12 Monaten in der Wohnung gewohnt und 11 von 12 Monaten auch Miete bezahlt)?

    Das interessiert doch alles gar nicht. Hast Du Dir den § 35a EStG überhaupt einmal angeschaut bzw. in Deiner Software nebst Bedienungsanleitung dazu nachgelesen? Ggf. würde Dir auch die erweiterte Forumssuche helfen.


    Allerdings: gibt es denn überhaupt eine gesonderte Abrechnung des Vermieters? Aus der muss ersichtlich sein, was er dir an Nachzahlungen berechnet hat. Diese Abrechnung weist nichts nach, was du zu zahlen hattest.

    Spielt doch für den § 35a EStG keine Rolle. Die maßgeblichen Werte werden in der Bescheinigung laut drittem Screen dezidiert aufgelistet.

  • Ja es gibt ein Vermieter-Schreiben (1-Seite A4), wo drin steht, dass:

    Die angefallenen Kosten im Jahr 2019 für mich bestimmt sind:

    1. umlagefähige Betriebskosten 903,53

    Da 11 Monate als Mieter wohnhaft, davon zu zahlen:

    (11 von 12 Monaten wohnhaft) = 828,23€



    Dazu kommen zusätzlich noch die Unterlagen (4 Fotos wie oben zu sehen), welche auf den Vermieter lauten (aber von Hausverwaltung erstellt) und auf das ganze Jahr sich beziehen.

    Die ersten zwei Fotos weisen aus in gelb die Jahressumme markiert, welche auf den Vermieter lautet.

    Einmalig also die 903,53€ Betriebskosten.

    Ich habe 828,23€ also bereits entrichtet, ich schätze mal aber dass nicht jeder Punkt aus dem Foto 1 für das Finanzamt geeignet wäre?

    Muss ich dann am Ende das Foto 3 betrachten und dann nur [11/12 mal für Haushaltsnahe] und [11/12 mal Handwerkerdienstleistungen] oder muss ich daraus noch die nicht auf Mieter umlegbaren Teile abziehen nochmal und einen verringerten Betrag angeben? Machst es überhaupt unterschied was ich im Änderungsantrag angebe oder rechnet FA-Beamte es selbst aus?