Hallo Zusammen,
das Finanzamt hat mir im Einkommensteuerbescheid für 2019 einen Teil der Vorsorgeaufwendungen gestrichen. Begründet wurde das damit, dass der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Berücksichtigung unserer Beiträge (Zusammenveranlagung mit meiner Frau) zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft wurde; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren Vorsorgeaufwendungen sei somit nicht möglich (Hinweis auf: Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.07.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).
Soweit so gut. Grds. kann ich die Begründung unter Berücksichtigung des dazu verfassten BMF Schreibens zur Einkommensteurrechtlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen auch nachvollziehen (auch wenn ich nicht genau auf den vom FA gekürzten Betrag komme).
Die Frage die ich mir nur stelle: Im WISO Steuerprogramm wird gar keine Kürzung der Vorsorgeaufwendungen bei der Berechnung der Einkommensteuerzahlung/rückerstattung vorgenommen. Daher meine Frage: Berechnet das WISO Steuerprogramm die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nicht korrekt (d.h. berücksichtigt den Höchstbetrag nicht) oder gibt es eine Ausnahmeregelung vom Höchstbetrag, die ich nicht kenne (und wohl das Finanzamt aufgrund der vorgenommenen Kürzung wohl auch nicht anwendet)?
Vielen Dank im Voraus!
Dennis