begünstigte Einkünfte im Sinne § 34 EStG

  • Hallo, nach langer Zeit wieder einmal ich mit einer Frage.

    Und gleich vorweg, ich benötige keine direkte Steuerberatung, sondern habe ein Verständnisproblem.


    Zu den Einkommensarten:

    1. Ich erhalte vom Land ST eine Pension in Steuerklasse 1

    2. Ich erhalte eine Altersrente (aus DDR-Zeit)

    3. Ich bin noch 9 Std. die Woche in einem Einkaufsmarkt tätig und hier in einem Gleitzonenvertrag, seit ich die Altersrente bekomme, Steuerklase 6.

    Ich bin zu 50 % schwerbeschädigt.


    Das FA hat mir im Bescheid mitgeteilt:

    Die "begünstigten Einkünfte im Sinne § 34 EStG) wurden nicht nach der sogenannten Fünftel-Regelung besteuert, da sich sonst eine höhere steuerliche Belastung ergeben würde."


    Nachfrage beim FA hat ergeben, dass die begünstigten Einkünfte offensichtlich meine Versorgungsansprüche aus der Pension sind.

    Erklären konnte mir die gute Frau das nicht wirklich so, dass ich damit was anfangen könnte.


    Normal ist das doch so, dass alle Einkunftsarten zusammengerechnet werden.

    Wenn eine Einkunftsart jetzt steuerbegünstigt ist davon, dann muss ich am Ende mehr Nachzahlung leiten?

    Ist doch irgendwie paradox, dass mir mehr Kosten entstehen, wenn ich einen Teil begünstigt erhalte.


    Das WISO-Sparbuch stellt eine relevante Abweichung zu meinen Ungunsten in Höhe von 609 € fest, weist aber auch auf mögliche höhere Nachzahlung hin, falls die Begünstigung vorgenommen wird.


    Kann hier mal jemand evtl. verständlich erklären, wie so etwas zusammenhängt?

  • da müssen Sie irgendwo ein Kreuz gemacht haben, das falsch war - FA hats richtig gemacht!

    Nach meinem Telefonat mit dem FA bin ich mir da nicht so sicher.

    Man hat mir gesagt, dass ich gar keine "begünstigten Einkünfte im Sinne § 34 EStG" habe laut Steuererklärung.


    Dann ist aber der Hinweis in den Erläuterungen einfach irreführend.

    In 2017 und 2018 hatte ich genau die gleichen Einkommensverhältnisse, inzwischen mit leicht gestiegenen Einkünften und auf keinem der beiden Bescheide ist der Hinweis in den Erläuterungen zu finden.

    • Offizieller Beitrag

    Man hat mir gesagt, dass ich gar keine "begünstigten Einkünfte im Sinne § 34 EStG" habe laut Steuererklärung.

    Das musst Du doch schon an der Eingabemaske der Lohnsteuerbescheinigung sehen. ?(