Einnahmen-Überschuss-Rechnung durch Steuerberater, ESt in WISO

  • Guten Morgen allerseits,

    ich bin Angestellter und gleichzeitig im Nebenerwerb freiberuflich tätig.


    Ich mache meine Einkommenssteuererklärung mit WISO Steuersparbuch 2020. Das passt auch soweit alles. Mein Steuerberater hat mir bereits die Einnahmen-Überschuss-Rechnung §4Abs 3 EStG für 2019 ausgedruckt zugesandt.


    Meine Frage ist jetzt was davon trage ich wo in WISO ein?


    1. Genügt es einfach aus den mir zugesandten Unterlagen meinem meinen steuerlichen Gewinn/ Verlust nach §4 Abs 3 EStG bei "Laufende steuerpflichtige Einkünfte" unter "Freiberufliche und selbstständige Arbeit einzutragen?
    2. Und wie erhält das Finanzamt jetzt die Details wie es zum steuerlichen Gewinn/ Verlust nach §4 Abs 3 kam?


    Danke im voraus und beste Grüße

  • Danke lialia. Ich werde mal meinen Steuerberater nachfragen ob er das schon elektronisch übermittelt hat.


    Wann wird denn die EÜR und UST-Erklärung für gewöhnlich vom Steuerberater übermittelt, wenn der Mandant die Einkommenssteuererklärung selbstständig vornimmt? Wenn er diese erstellt hat oder wenn der Mandant die Est.Erklärung einreicht?

    • Offizieller Beitrag

    Was hat das denn mit 2. Meinung zu tun? Entweder ist beides abgeben oder es ist eben nicht abgegeben. Du solltest es doch spätestens bei Kontobelastung der Zahllast bzw. Eingang einer Erstattung auf dem Konto merken.

  • Die UST-Erklärung für 2019 wurde eingereicht, die EÜR nicht. Diese habe ich postalisch mit der Ust, ca. 10 Seiten detailliert, gebunden, mit Unterschrift und Stempel von meinem Steuerberater bekommen.


    Ich habe nochmal nachgeschaut. In dem Begleitschreiben zur EÜR und Ust. steht drin, dass die USt.-Erklärung vom Steuerberater übermittelt wird und ich die EÜR mit meiner EsT an das Finanzamt übermitteln soll.


    Ich habe gerade per Email bei meinem Steuerberater angefragt ob er, wie im ersten Post von liala vorgeschlagen, nicht auch die EÜR elektronisch übermitteln kann und ich die Est mit Anlage S übermittele.


    Wie gehe ich damit um, wenn der Steuerberater die EÜR nicht elektronisch übermitteln will und mir mitteilt ich soll die EÜR einfach übertragen und selbst versenden?

    • Offizieller Beitrag

    In dem Begleitschreiben zur EÜR und Ust. steht drin, dass die USt.-Erklärung vom Steuerberater übermittelt wird und ich die EÜR mit meiner EsT an das Finanzamt übermitteln soll.

    Dann ist doch alles klar.


  • Ach das genügt? Ich dachte ich müsste zusätzlich noch die EÜR erstellen und die Daten von meinem Steuerberater detailliert eintippen und elektronisch versenden?



    Mein Steuerberater meinte: "Ich kann nur eine ganze Einkommensteuererklärung übertragen, aber nicht Teile. Daher müssen Sie die Werte bei sich in die Anlage EÜR in der Einkommensteuererklärung eintragen. Die Werte liegen Ihnen ja vor."


    Muss ich dann jetzt doch eine EÜR erstellen?

    • Offizieller Beitrag

    Ach das genügt? Ich dachte ich müsste zusätzlich noch die EÜR erstellen und die Daten von meinem Steuerberater detailliert eintippen und elektronisch versenden?

    Es genügt, wenn die EÜR auf anderem Weg bereits elektronisch an das FA übermittelt worden ist. Die EÜR ist zwingend auf elektronischem Weg abzugeben.


    Mein Steuerberater meinte: "Ich kann nur eine ganze Einkommensteuererklärung übertragen, aber nicht Teile. Daher müssen Sie die Werte bei sich in die Anlage EÜR in der Einkommensteuererklärung eintragen. Die Werte liegen Ihnen ja vor.

    Wenn dem wirklich so ist, dann würde ich den Steuerberater wechseln. Wenn der Dir die EÜR erstellt und toll gedruckt hat, dann ist es für den ein Aufwand von 10 Sekunden, den Senden-Knopf auf seinem System zu drücken und den gesetzlich vorgesehenen elektronischen Versand der EÜR zu bewerkstelligen. Übrigens kann das FA auch nur damit seine für Dich abgegebene USt-Erklärung auf Schlüssigkeit prüfen. Seine Rechnung stellt er Dir ja ohnehin. Und da sollte der Klick dann eigentlich auch nichts mehr kosten, da nur so die ordnungsgemäße Erfüllung der Abgabepflicht i.S.d. Gesetzes erfüllt ist.


    Und wenn er Dir wirklich geschrieben hat, die Zahlen für die EÜR lägen Dir ja vor und Du müsstest die ja "nur" in die Anlage EÜR eingeben, dann hätte ich da umgehend ein paar passende Worte für gefunden.

  • Vielen Dank miwe4 für die klaren Worte. Genau das war auch mein Gefühl.


    -Und ja, wir arbeiten zukünftig auch nicht mehr zusammen. U. a. weil ich administrativ mehr Arbeit habe und dazu noch weniger Transparenz als wenn ich meine Steuer und Buchhaltung Softwaregestützt selbst erledige. Für 2019, mache ich noch meine Est und mein Steuerbüro Buchaltung, EÜR und Ust. Und, das muss man fairer Weise auch sagen, ich bin als Freiberufler jetzt auch nicht gerade lukrativ und ihre Zielgruppe.


    Ich habe gerade mit meinem Ansprechpartner telefoniert. Anscheinend ist das etwas mehr Arbeit als ein Knopf bei Ihnen in den System. "Daten sind in einem Buchhaltungsprogramm und diese müssten jetzt übertragen werden und normalerweise machen wir das nur wenn wir auch die ESt komplett machen. Ich muss bei dem Chef nachfragen am Dienstag wie wir damit umgehen."


    Angenommen, die bekommen es jetzt nicht hin oder wollen jetzt nochmal exorbitant etwas berechnen, was dazu führen würde das ich Anlage EÜR und AVEÜR selbst erstellen müsste. Dann müsste ich erstmal hier klicken und die Daten eintragen, richtig?


    Und dann das auch noch das alles ausfüllen bzw. übertragen?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe gerade mit meinem Ansprechpartner telefoniert. Anscheinend ist das etwas mehr Arbeit als ein Knopf bei Ihnen in den System. "Daten sind in einem Buchhaltungsprogramm und diese müssten jetzt übertragen werden und normalerweise machen wir das nur wenn wir auch die ESt komplett machen. Ich muss bei dem Chef nachfragen am Dienstag wie wir damit umgehen."

    Dann sind es halt zwei oder drei Klicks. Auf jeden Fall geht das bei denen programmunterstützt und passiert jeden Tag diverse Male. Für mich ist eine EÜR nach aktuellem Rechtsstand nur erfüllt, wenn sie auch so beim FA eingeht. Was nützt mir eine tolle EÜR, mit der ich so gegenüber dem FA rein gar nichts anfangen kann. Du beauftragst ja keinen Steuerberater mit deren Erstellung, um dann alle Daten nochmals manuell eintippen zu müssen.


    Ist meine persönliche Meinung. Ansonsten müsste man mal die Steuerberaterkammer fragen, wo der Auftrag bezüglich Erstellung EÜR endet. Vielleicht kann auch @Petz etwas dazu sagen.

  • Wir sind hier an der Schnittstelle zwischen Abschlusserstellung und Erstellung der Steuererklärungen, aber die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Ausgaben gehört zu den Steuererklärungen laut StBVV § 25. Im Beck'schen Kommentar zur StBVV steht auch, es "sei zur Klarstellung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die äußere Form einer Überschussermittlung (Aufnahme in einen amtlichen Vordruck (Vordruck EÜR= oder gesonderte Darstellung außerhalb des Vordrucks) ohne jeden Einfluss auf die Gebührenbemessung, und vor allem auf den Charakter einer selbständigen "Angelegehheit" bleibt."


    Damit gehe ich eigentlich davon aus, dass das Versenden über Elster zu den Obliegenheiten des StB gehört.

    Es ist auch in allen Programmen, die ich kenne, möglich, die EÜR mit wenigen Klicks per Elster zu übersenden. Das sind wirklich nur Sekunden.

  • Danke, euch für die Erläuterungen. Das ist für mich das Argument


    "Für mich ist eine EÜR nach aktuellem Rechtsstand nur erfüllt, wenn sie auch so beim FA eingeht. Was nützt mir eine tolle EÜR, mit der ich so gegenüber dem FA rein gar nichts anfangen kann."


    Damit fühle ich mich sicher zu argumentieren, dass mein Steuerberater, bitte das übernehmen soll, genauso wie er es für die Ust. gemacht. Euch allen ein schönes Restwochenende.

  • Auch wenn es etwas spät ist. Mein Steuerberater (Inhaberin) hatte sich bei mir gemeldet und mitgeteilt das er bzw. sie die EÜR nun elektronisch übermittelt. von dieser Seite alles gut und danke nochmal für Eure Tipps und Hinweise

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Einnahmen-Überschuss-Rechnung durch Steuerberater, Est in WISO“ zu „Einnahmen-Überschuss-Rechnung durch Steuerberater, ESt in WISO“ geändert.