Gewinn- und Verlustrechnung erstellen lassen

  • Ich möchte gerne in der Unternehmer suite Prof. eine Gewinn- und Verlustrechnung anzeigen/erstellen lassen.
    Es gibt zwar offenbar ein Layout, jedoch bekomme ich eine Fehlermeldung (es existiert kein Gliederungseintrag)


    Frage: was muß ich tun, um eine G+V angezeigt zu bekommen?

    LG
    aus Berlin



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    Peter Staps
    Edelstahl-Zubehör & Schmiedeeisen
    Edelstahl-Geländer-Stecksystem
    Kaufmann Professional
    danach Kaufmann Unternehmer Suite
    danach ?
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  • Hallo Maulwurf,

    diesen Fehler bekomme ich angezeigt:

    Bei den Parametern sehe ich allerdings keinen einzigen GliederungsEintrag, der was mit G+V zu tun hat.


    Frage: wo bekomme ich so einen Gliederungseintrag her?
    Bei der EÜR gibt es ja beim jährlichen Update immer eine neue Version ... aber hier?

    LG

    Bilder



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  • Vor 13 Jahren hat Franco mal was dazu geschrieben:

    .......

    Hallo Uwe,

    gehe ueber Buchhaltung > Bearbeiten (ganz oben) > Parameter > Kontenplan > Kontengliederungen“.

    Im rechten Fenster unten auf Taste "Aus Vorgaben laden".

    "Parameter abgleichen" auswaehlen.

    In den folgenden Dialogen nur den Eintrag "Gewinn und Verlustrechnung nach.." abgleichen mit OK bestaetigen.

    Dann Taste "Uebernehmen", dann Taste "Schliessen". Programm ggf neu starten


    Nun sollte es funktionieren.



    ........


    ... nur leider erscheint in dem erwähnten Dialog keine G+V :(

    LG

    Bilder



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  • Moin!


    Francos Erklärung war ja damals richtig, der Weg ist im neuen Layout nur etwas anders.

    Im Modul Buchhaltung unter Kontenanalyse musst Du auf den Reiter Kontengliederungen gehen.

    Hast Du dort ein Gliederungsschema GuV vorliegen? Dort kannst Du oben in die Parameter gehen und die GuV dann entweder aus Vorgaben laden oder bearbeiten, sprich Konten zuordnen.


    Gruß

    Chris

  • Hallo Chris
    So weit bin ich ja gekommen, nur leider wird mir in der Kontengliederung kein Gliederungsschema GuV angezeigt :(

    Und weiter unter "Parameter" / "Vorgaben laden" gibt es auch keine neuen Vorgaben ….


    Frage: Wie komme ich zu so einem Gliederungsschema für die GuV?

    LG Peter



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  • Versuch doch einfach mal einen neuen Mandanten zu erstellen und in der Anfangseingabemaske

    (weiß jetzt nicht genau welche Abfragen dort alle kommen)

    auf doppelte Buchführung und Bilanzierung diesen Mandanten einzurichten und schau dann,

    ob dieser Mandant diese Kontengliederung hat.

    Vielleicht liegt es einfach nur an dieser "Erstauswahl"

  • Hallo Inox-Online,


    Vermutlich (und anhand Deiner Screenshots) bist Du einfach nur "auf dem falschen Pfad".


    Klicke entweder


    1.

    Im Haupt-Navigationsbereich (und nicht etwas im oberen Menü-Band):

    ---Meine Firma > hier in der linken Ordnerbaum-Ansicht: Buchhaltung > Kontenplan > Kontengliederung


    oder alternativ


    2.

    Im Haupt-Navigationsbereich (und nicht im oberen Menü-Band Übergeben/Auswerten oder Druckgruppen)
    [hierbei ist dann aber trotzdem wichtig, dass der Reiter "Start" aktiviert ist und nicht der Reiter Übergeben/Auswerten]:


    ---Buchhaltung > Kontenanalyse > (Reiter Start aktiviert = oberes Menüband) > Kontengliederungen > Parameter

    ...........................................................................................................


    Dann optional weiter, wie bereits von den anderen beschrieben, wenn dort nun tatsächlich keine Berichte/Kontengliederungen hinterlegt sind...


    LG

  • Vielen Dank an alle für die Ratschläge und gleichzeitig ein Entschuldigung:

    McDuke hat mich zur Erleuchtung gebracht. Wenn der Mandant nicht bilanzierungspflichtig ist (was so im Konto eingestellt war), gibt es auch keine GuV.


    LG
    aus Berlin!



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  • Morgen an Alle.

    Das mit der Bilanzierung und der Ausgabe der GuV ist wirklich etwas unlogisch.
    Aber da Einzelunternehmen bis 600.000 € nicht bilanzierungspflichtig sind, haften sie mit ihrem vollem Vermögen selbst.
    Daraus ergibt sich, dass sie nichts als Verlust abschreiben können/dürfen.
    Deshalb keine GuV als Ausgabe.