Steuererklärung für eine GbR (Kleinunternehmen)

  • Hallo zusammen,

    leider bin ich gerade etwas überfordert.

    Folgender Fall:

    Ich habe 2018 mit einem Freund eine GbR als Kleinunternehmen gegründet. Da die GbR 2018 aber so gut wie nicht tätig war, habe ich diese daher auch NICHT in meiner persönlichen Einkommenssteuererklärung berücksichtigt. Mein Freund bzw. "Geschäftspartner" reicht gar keine Einkommenssteuererklärung ein. Nun habe ich Post vom Finanzamt erhalten und muss knapp 50€ nachzahlen, da unsere GbR eingeschätzt wurde. Dennoch muss ich für 2018 noch eine Steuererklärung für die GbR nachreichen.

    Wie gehe ich das an, wenn ich doch meine persönliche Einkommenssteuererklärung bereits letztes Jahr pünktlich eingereicht habe?

    Und noch etwas: Wir arbeiten ohne Gewinn für die Gesellschafter. Das bedeutet, dass alles was die GbR als Gewinn erzielt auch in der GbR bleibt, ohne an mich oder meinen Freund ausgezahlt zu werden. Wie löse ich das?

    Ich hoffe Ihr könnt ihr helfen [Blockierte Grafik: https://forum.elster.de/anwenderforum/core/images/smilies/smile.png]

    Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Dennoch muss ich für 2018 noch eine Steuererklärung für die GbR nachreichen.

    Natürlich. Was hast Du denn erwartet? Andere Konsequenzen aus der Tätigkeit lasse ich jetzt mal außen vor.


    Wie gehe ich das an, wenn ich doch meine persönliche Einkommenssteuererklärung bereits letztes Jahr pünktlich eingereicht habe?

    Das interessiert doch gar nicht. Der Feststellungsbescheid für die GbR ist ein Grundlagenbescheid, der für die ESt-Veranlagungen der jeweiligen Beteiligten entsprechend auszuwerten ist.


    Und noch etwas: Wir arbeiten ohne Gewinn für die Gesellschafter. Das bedeutet, dass alles was die GbR als Gewinn erzielt auch in der GbR bleibt, ohne an mich oder meinen Freund ausgezahlt zu werden. Wie löse ich das?

    Was mit dem Gewinn/Überschuss passiert, das interessiert doch niemanden. Ihr habt die Einkünfte der GbR in einer EÜR zu ermitteln und der Gewinn daraus ist entsprechend Eurer Anteile an der GbR bei der ESt zu berücksichtigen.

  • Dein Freund wird auch eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, da diese Einkünfte zwingend die Erklärungspflicht begründen. Er kann schon einmal alle Unterlagen sammeln.