Abrechnung Warmwasserkosten ohne getrennte Zähler

  • Hallo,


    ich betreibe eine verbundene Anlage, also mit zentraler WW-Erwärmung über den Heizungsbrenner.


    Der Einbau eines Wärmezählers am Speicher ist nicht möglich, es existieren auch keine WW-Zähler in den Wohnungen.


    Lediglich ein KW-Zähler misst die Wassermenge, welche erwärmt wird.


    Nun soll der Energieverbrauch auf die Wohnungen aufgeteilt werden und ich komme in der Software nicht weiter.


    Ich habe lediglich die Auswahl nach "Wärmezähler", "Heizkostenformel" oder nach "Wohnfläche" abzurechnen.


    Oder ist es so, dass ich den Verbrauch in Kilowattstunden manuell errechnen und diesen dann als einen Zähler eingeben muss? Dieser wird dann verteilt?


    Danke für Infos!

  • Dann ist es in der Software so, dass ich anhand des Volumens (Zähler am Speicher) und den Parametern wie WW-Temperatur und Heizwert des Brennstoffes den Heizwert der verbrauchten Energie händisch errechne und diesen dann als ersten Wärmezähler angebe (in Kilowattstunden)? Angabe bei Berrechnung der Wärmemenge: Wärmezähler?


    Als Verteilerschlüssel dann 100 Prozent Wohnfläche als Verbrauchskosten?


    Und den Rest macht das Programm?


    Ich kann das in der Testversion leider nicht durchspielen.

  • Als Verteilerschlüssel dann 100 Prozent Wohnfläche als Verbrauchskosten?

    Hier las die Finger von, das ist weder möglich noch Konform mit der Heizkostenverordnung.

    Und was wäre bei den Ausnahmeregelungen rechtskonform? Es gibt ja nur die Wohnfläche und die Personenzahl.

  • Es gibt ja nur die Wohnfläche und die Personenzahl.

    Nun, die Energiemenge für das Warmwasser, so verstehe ich deine Angaben, musst du nach Heizkostenformel nehmen, denn wegen fehlendem Wärmemengenzähler kannst du nur diese Formel nehmen. Dafür gibt es beim Hausverwalter 2 Formeln, wie es beim Vermieter ist weiß ich nicht. Da einfach Heizkostenformel eingeben, dann wird ja eine Berechnung erfolgen. Das hat nichts mit Wohnfläche oder Anzahl Personen zu tun.


    Die Aufteilung der Heizkosten, die wird - weil keine Zähler vorhanden sind - zuerst einmal nach Heizfläche umgelegt.

  • Nun, die Energiemenge für das Warmwasser, so verstehe ich deine Angaben, musst du nach Heizkostenformel nehmen, denn wegen fehlendem Wärmemengenzähler kannst du nur diese Formel nehmen.

    Fehlermeldung im WISO-Vermieter:

    Für die Berechnung der für die Warmwassererzeugung benötigten Energiemenge mittels Heizkostenformel werden Warmwasserzähler benötigt.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Fehlermeldung im WISO-Vermieter:

    Ich kann ja leider nicht mit dem Vermieter dienen, denn bei meiner Version muss ich eine Lizenz abschließen, und das ist nur für Hilfestellung zu geben zu viel verlangt.

    Der Hausverwalter kann das alles besser darstellen.

  • Für die Heizkostendefinition "Junkers Therme" wird die für die Warmwassererzeugung benötigten Wärmemenge mittels Wohnfläche berechnet.

    Die laut Heizkostenverordnung mögliche Berechnung der für die Warmwassererzeugung benötigten Wärmemenge anhand der Wohnfläche, ohne Wärmemengenzähler oder gemessenen Warmwasserverbrach (Heizkostenformel), ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

    Bitte prüfen Sie, ob für Ihr Objekt diese Methode zulässig ist.

    So sieht die Warmwasserkostenabrechnung aus:

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Für die Heizkostendefinition "Junkers Therme" wird die für die Warmwassererzeugung benötigten Wärmemenge mittels Wohnfläche berechnet.

    Die laut Heizkostenverordnung mögliche Berechnung der für die Warmwassererzeugung benötigten Wärmemenge anhand der Wohnfläche, ohne Wärmemengenzähler oder gemessenen Warmwasserverbrach (Heizkostenformel), ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

    Bitte prüfen Sie, ob für Ihr Objekt diese Methode zulässig ist.

    So sieht die Warmwasserkostenabrechnung aus:

    Das ist dann diese Pauschalformel wie man sie bei der Vermieter-Software vorgegeben bekommt. Ich wollte die Formel mit dem Volumen nehmen, da die genauer ist.


    In der Software habe ich aber die Möglichkeit, den Energiebedarf in Watt anzugeben und ich dachte, man könne quasi die Berechnung selbst vornehmen und den Energiebedarf dann per Hand eingeben - damit die Software damit entsprechend arbeiten kann.

  • Wenn ich auch nicht mit dem Vermieter so betraut bin, doch lässt mich bei der Heizkostenberechnung etwas stutzig werden.


    Demnach soll das Verhältnis Energieaufwendung Heizkosten mit 45,58% und Warmwasser mit 54,42% erfolgen. Da kann etwas nicht stimmen, denn der Energieaufwand kann für das Warmwasser nicht über der für die Heizung der Wohnungen liegen.