Artikel an eigene Firma verkaufen?

  • Hallo zusammen,


    ich versuchte es bereits bei Google und auch hier im Forum. Werde einfach nicht fündig.. Kann mir aber nicht vorstellen, dass es das Thema noch nicht gab...


    Also....


    Ich habe gebrauchte Hardware die im Privatbesitz ist. Diese möchte ich nun an meinen Kunden verkaufen.

    Wie stelle ich dies am besten an?


    Meiner Ansicht nach kann ich nicht einfach die Hardware auf die Rechnung des Kunden setzen und fertig..

    Vielmehr muss ich die Hardware ja irgendwie erfassen... Sprich von mir selbst "kaufen". Und natürlich habe ich auch eine Betriebsausgabe.. Denn die Hardware kostet ja etwas.


    Folgende Idee habe ich nun:

    1. Ich ermittle einen Preis für die Hardware anhand von Vergleichsangeboten.
    2. Ich erstelle einen Eigenbeleg
    3. Auf dem Verrechnungskonto.... neue Ausgabe
      1. Summe X
      2. Konto: Wareneingang ohne Umsatzsteuer (5200 SKR04)


    Habe ich etwas übersehen oder passt das so?


    Danke Euch :)

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • Buecherwurm

    Hat den Titel des Themas von „Artikel der eigenen Firma verkaufen?“ zu „Artikel an eigene Firma verkaufen?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Das ist meiner Meinung nach doch schon häufiger in anderen Zusammenhang und ggf. auch anderer Software erläutert worden. Du hast den Teilwert zum Zeitpunkt der Einlage zu ermitteln und diesen sowie seine Ermittlung nachvollziehbar aufzuzeichnen zu belegen. Das ist dann eben die klassische Privateinlage.


    Die Buchung im Programm müssen Dir andere erläutern, da ich dieses nicht nutze.

  • Das ist dann eben die klassische Privateinlage.

    Das ist der entscheidende Punkt. Als Einzelunternehmer/in verkaufst Du nichts an Dein Unternehmen, sondern legst es ein. Du buchst den ermittelten Wert auf dem Verrechnungskonto als Privateinlage. Die Gegenbuchung auf dem Verrechnungskonto dürfte normalerweise Warenbestand sein, den gibt es in der EÜR aber so nicht. Auf jeden Fall erhöhst Du das Vermögen der Firma (wenn es denn eins in der EÜR gäbe), was genau das Gegenteil von Aufwand ist. Du schenkst ihr quasi die Hardware, damit hat sie keinen Aufwand.

    Damit ist auch kein Eigenbeleg erforderlich, die Dokumentation des Vorgangs (insbesondere die Werteermittlung) kann aber absolut nicht schaden.


    Wenn Du das Verrechnungskonto für die Buchung von Einlagen nicht verwenden möchtest, müsstest eine Manuelle Buchung machen. Dann fällt mir als Gegenkonto nur Warenbestand ein.

  • Wenn man statt des Warenbestandes das Konto Wareneingang nimmt, hat man das, was man benötigt. Also Wareneingang ohne Vorsteuer an Privateinlagen. Alles ganz einfach - man hat nämlicch Aufwand in der EÜR.

  • Guten Morgen,


    danke für Eure Antworten.


    Du buchst den ermittelten Wert auf dem Verrechnungskonto als Privateinlage.

    Die Privateinlage ist doch aber nicht betriebsrelevant. Zumindest steht dies so in der Maske.



    Oder bringe ich gerade etwas durcheinander?



    Wenn man statt des Warenbestandes das Konto Wareneingang nimmt, hat man das, was man benötigt. Also Wareneingang ohne Vorsteuer an Privateinlagen. Alles ganz einfach - man hat nämlicch Aufwand in der EÜR.

    Ist das nicht der Weg oben wie von mir vorgeschlagen? Verrechnungskonto --> neue Ausgabe --> Konto Wareneingang ohne Umsatzsteuer


    Nachtrag: Sorry, habe es falsch gelesen. Dieser Weg geht dann aber nur über die manuelle Buchung in MeinBüro oder?



    Michael1972

    Wenn Du Waren aus Deinem Privatbesitz verkaufen willst, dann verkauf es privat und nicht über die Firma....

    Das Problem ist nur, ich kann meinem Kunden schlecht sagen "Dies ist die Rechnung für XY.... und die Hardware (30 EUR) bitte dann separat auf mein privates Konto" ;)

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

    2 Mal editiert, zuletzt von Buecherwurm ()

  • Wenn Du Waren aus Deinem Privatbesitz verkaufen willst, dann verkauf es privat und nicht über die Firma....

    Da wäre trotzdem wohl am einfachsten, aber angesichts dessen dass Du genau mit Hardware einen gewerblichen Handel hast, aus Sicht des Finanzamtes eventuell grenzwertig. Steht ja immer der Verdacht im Raum, dass Du Einnahmen "privatisieren" willst.


    Wenn man statt des Warenbestandes das Konto Wareneingang nimmt, hat man das, was man benötigt. Also Wareneingang ohne Vorsteuer an Privateinlagen. Alles ganz einfach - man hat nämlicch Aufwand in der EÜR.

    Das widerspricht meinen Worten. Wo soll denn da Aufwand herkommen?


    Die Privateinlage ist doch aber nicht betriebsrelevant. Zumindest steht dies so in der Maske.

    Oder bringe ich gerade etwas durcheinander?

    Damit ist gemeint, dass die Privateinlage ebenso wie die -entnahme nicht den Gewinn beeinflusst. Und das ist ja auch richtig so.

  • Die Privateinlage ist doch aber nicht betriebsrelevant. Zumindest steht dies so in der Maske.

    Oder bringe ich gerade etwas durcheinander?

    Damit ist gemeint, dass die Privateinlage ebenso wie die -entnahme nicht den Gewinn beeinflusst. Und das ist ja auch richtig so.


    Verstehe ich Dich richtig: Es gibt in diesem Fall kein Möglichkeit den Gewinn zu schmälern? Meine Logik war ja die:


    Code
    Hardware X gibt es auf den Gebrauchtmarkt für 30 EUR. Hardware X habe ich aber auch "privat" und brauche sie nicht. Daher "verkaufe" ich sie meinem Unternehmen (was zunächst meinen Gewinn schmälert) um sie dann an den Kunden (für einen höheren Preis => Erhöhung des Gewinns) zu verkaufen


    Wenn es tatsächlich so ist, ist es halt so. Der Betrag ist ja relativ gering. Diese Konstellation tritt zum Glück aber so gut wie nie auf.

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • Wie schon miwe4 schrieb, handelt es sich um eine Privateinlage. Privat und Unternehmen ist die gleiche Person beim Einzelunternehmer. Damit ist es kein Verkauf bzw. aus Sicht des Unternehmens kein Einkauf.

    Soweit sind wir uns alle einig.



    Ich bin im Moment der Meinung: Keine Einkauf - kein Aufwand. Nesciens und maulwurf23 sind der Meinung, dass es Wareneingang ist. Leider werden Sacheinlagen kaum detailliert irgendwo dargestellt. Und wenn, dann mit Anlagevermögen: Die Einbringung ist ergebnisneutral, aber der eingebrachte Wert kann über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden und mindert so den Gewinn in den Folgejahren. Deshalb bin ich nun wieder in's Grübeln gekommen.


    Auch folgendes ist soweit klar:

    "Durch Privateinlagen können Sie das Betriebsvermögen erhöhen, ohne dabei die steuerliche Belastung Ihres Betriebs zu beeinflussen. Erst wenn Sie einen Gegenstand, den Sie zuvor als Privateinlage in das Unternehmen überführt haben, später veräußern, entsteht ein Gewinn oder Verlust, der sich steuerlich auswirkt. Der Gewinn oder Verlust ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem Verkaufswert des Gegenstands und seinem Wert zum Zeitpunkt der Einlage." Quelle: https://www.ionos.de/startupgu…nsfuehrung/privateinlage/


    Tja, hier handelt es sich aber um Umlaufvermögen. Und wie gesagt, dazu habe ich keine konkrete Angabe gefunden, ob man doch eine fiktive Ausgabe (analog zur AfA bei eingelegtem Anlagevermögen) buchen darf. Bevor ich etwas falsches schreibe, gebe ich den Staffelstab weiter. Lieb wäre mir, wenn jemand ein gute Quelle angeben würde. Ich habe ordentlich gesucht, doch nichts konkretes gefunden. In dem Post haben sich ja schon ein paar Profis gemeldet.

  • So, kaum habe ich meinen Beitrag abgesendet, habe ich doch einen Hinweis bei Haufe gefunden. Ich lasse obiges trotzdem stehen und ergänze hier.


    "Die Einlage von Umlaufvermögen ist wie eine Betriebsausgabe vom Gewinn abzurechnen. Hat z. B. ein Juwelier ein Schmuckstück aus seinem Privatvermögen in das Geschäft überführt, so bewirkt der spätere Verkauf dieses Teils in Höhe des Verkaufserlöses eine Betriebseinnahme, der aber keine Anschaffungskosten als Betriebsausgaben gegenüberstehen. Der Gewinn wäre zu hoch ausgewiesen. Daher ist der Wert des eingelegten Schmuckstücks wie eine Betriebsausgabe abzurechnen."

    https://www.haufe.de/finance/h…sk_PI20354_HI3169356.html


    Also haben nesciens und maulwurf23 gleich den richtigen Weg gezeigt. Das ist das Gute am Austausch hier. Und ich habe wieder etwas gelernt.

  • Guten Morgen,


    vielen vielen Dank für die ausführliche Recherche Dozent_WISO_MB


    Jetzt stehe ich nur noch vor der Aufgabe es in Mein Büro abzubilden ^^

    Vielleicht kannst Du mir noch einen Tipp geben.


    @nesciens schreibt:

    Also Wareneingang ohne Vorsteuer an Privateinlagen.

    Kann ich dies über die "normale" Maske in Zahlungen Bank/Kasse irgendwie abbilden?


    Sofern nicht, muss ich ja über manuelle Buchungen gehen. Wäre diese eine Buchung dann korrekt, oder bedarf es noch mehr?



    Lieben Dank Euch allen.

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

    • Offizieller Beitrag

    So, kaum habe ich meinen Beitrag abgesendet, habe ich doch einen Hinweis bei Haufe gefunden. Ich lasse obiges trotzdem stehen und ergänze hier.


    "Die Einlage von Umlaufvermögen ist wie eine Betriebsausgabe vom Gewinn abzurechnen. Hat z. B. ein Juwelier ein Schmuckstück aus seinem Privatvermögen in das Geschäft überführt, so bewirkt der spätere Verkauf dieses Teils in Höhe des Verkaufserlöses eine Betriebseinnahme, der aber keine Anschaffungskosten als Betriebsausgaben gegenüberstehen. Der Gewinn wäre zu hoch ausgewiesen. Daher ist der Wert des eingelegten Schmuckstücks wie eine Betriebsausgabe abzurechnen."

    https://www.haufe.de/finance/h…sk_PI20354_HI3169356.html


    Also haben nesciens und maulwurf23 gleich den richtigen Weg gezeigt.

    ?(

    Das ist meiner Meinung nach doch schon häufiger in anderen Zusammenhang und ggf. auch anderer Software erläutert worden. Du hast den Teilwert zum Zeitpunkt der Einlage zu ermitteln und diesen sowie seine Ermittlung nachvollziehbar aufzuzeichnen zu belegen. Das ist dann eben die klassische Privateinlage.

  • Kann ich dies über die "normale" Maske in Zahlungen Bank/Kasse irgendwie abbilden?


    Sofern nicht, muss ich ja über manuelle Buchungen gehen. Wäre diese eine Buchung dann korrekt, oder bedarf es noch mehr?

    Das war der Punkt, den ich gleich ganz oben schrieb. Das kannst Du in der Maske Bank/Kasse nur mit dem Verrechnungskonto abbilden, mit 2 Buchungen.

    Mit der manuellen Buchung geht das in einer Buchung (so wie von Dir abgebildet), siehst Du dann eben nicht in der Maske Bank/Kasse.