Hallo zusammen,
ich sitze gerade an den Steuererklärungen der lieben Verwandtschaft der letzten Jahre (Aufforderung erhalten) und bin mir gerade unsicher, wie ich die KFZ-Haftpflicht erfassen muss.
Selbst habe ich schon seit ewigen Jahren Versicherungsrechnungen, die jeweils zum Kalenderjahr abrechnen. Da ist alles easy.
Hier habe ich aber Rechnungen, die jahresübergreifend unterjährig erstellt wurden, also z.Bsp. vom 01.05. des Jahres bis zum 30.04. des Folgejahres.
Gebe ich hier die gesamte Rechnung einfach in dem Kalenderjahr an, in dem ich sie erhalten habe? Oder muss die die beiden Rechnungen des betroffenen Jahres anteilig ansetzen?
Danke für sachdienliche Hinweise!
Viele Grüße
Uwe