EÜR: Eigenommen Umsatzsteuer kleiner als gezahlte Vorsteuer - wo trage ich die ausgezahlte Differenz vom Finanzamt ein (damit die Differenz nicht vom Gewinn abgezogen wird)?

  • Moin,


    dieses Jahr habe ich etwas mehr Investiert und entsprechend mehr Vorsteuer gezahlt, als ich Umsatzsteuer gemacht habe, weshalb mir das Finanzamt über das Jahr hinweg etwa 800€ (Vorsteuer ausgleich) bereits überwiesen hat. Wo kann ich diesen Ausgleich in der EÜR eintragen? Weil aktuell wird mir die Differenz also die 800€ in der EÜR vom Gewinn abgezogen, was natürlich Schwachsinn ist, da mir das Finanzamt diese ja ausgezahlt hat. Unter Einnahmen konnte ich leider auch kein passendes Feld finden.


    Ich hoffe ihr versteht was ich meine und ich Danke euch schon mal für eure Hilfe!


    Max

  • Und warum soll das Schwachsinn sein? In der EÜR geht es nur und ausschließlich um Zahlungsflüsse und wenn du vom Finanzamt Umsatzsteuer erstattet bekommst, ist das eine Einnahme (und keine Ausgabe, wie du wohl gebucht hast, wenn der Gewinn vermindert wird). Diese Rückzahlung (Umsatzsteuer) vermindert deine Ausgaben, da du gezahlte Vorsteuern erstattet bekommst. Die Vorsteuern gehen in die Ausgaben, wie du leicht prüfen kannst, Umsatzsteuer in die Einnahmen. Wenn dir das Finanzamt damit einen Überhang der Vorsteuern erstattet, hast du eine negative Ausgabe. Die EÜR dient zur ERmittlung der Einkommensteuer und nicht zur Ermittlung der Umsatzsteuer.

  • Nein Ich habe die Umsatzsteuer-erstattung vom Finanzamt bisher gar nicht gebucht, da mir eben das entsprechende Sachkonto dafür fehlt.

    Mir ist durchaus bewusst, dass diese Rückerstattung als Einnahme gilt jedoch als was für eine Form(Sachkonto)?