Teilweise geschäftlichen PC abschreiben. Wo eintragen?

  • Hallo "alle"
    Ich bin gerade (erst) an der Steuer von 2019 dran und finde nicht die Stelle wo man einen PC eintragen muss der privat und geschäftlich genutzt wird. Dieser muss ja über mehrer Jahre abgesetzt werden (2?).
    Kann mir da jemand mal einen Schubser geben, wo der hin muss?
    Danke euch!

  • EinDet :


    Unter Arbeitsmittel bei Deinen Werbungskosten.

    Falls der Anschaffungspreis unter 800,- € (NETTO) lag und das Gerät selbständig nutzbar ist, musst Du die Abschreibung nicht auf mehrere Jahre verteilen.

    Dann gilt es als GWG. Den Anteil der beruflichen Nutzung kannst Du als Schätzung in % angeben.

    Das Programm führt Dich da ganz gut durch.


    mfg web-gb