Verkehrsrechtsschutz ADAC

  • Hallo zusammen,


    wie der Titel schon besagt, geht es um eine auschließlich gewerblich abgeschlossene Verkehrsrechtsschutzversicherung des ADAC's.


    Ich habe bereits die Suchfunktion benutzt aber habe keine eindeutige Antwort auf mein Anliegen finden können.


    Ich zahle jährlich etwa 95€.


    Davon gehen 75€ in die Fahrzeug-Verkehrsrechtsschutzversicherung und 20€ in eine Personen-Verkehrsrechtsschutzversicherung.


    Meine Frage ist nun ob ich nur die 75€ als BA absetzen kann, da die 20€ auf mich personenbezogen sind.

    Oder kann ich die vollen 95€ als BA verbuchen?


    Vielen Dank im Voraus.


    Grüße

    Dry

  • Ich sehe kein Hindernis für den betrieblichen Teil, wenn er sich eindeutig aus der Police ergibt. Privat ist Rechtschuitz nicht absetzbar, nur Haftpflicht und Unfall.

  • Ich sehe kein Hindernis für den betrieblichen Teil, wenn er sich eindeutig aus der Police ergibt. Privat ist Rechtschuitz nicht absetzbar, nur Haftpflicht und Unfall.

    Hallo,


    es ist nur eine betriebliche Verkehrsrechtschutzvers. auf das zu 100% im BV befindliche Fahrzeug. Diese wird nur in die zwei o.g. Teile aufgeteilt.


    Meine Frage wäre dann ob ich alles als BA ansetzen kann oder nur den einen Teil.


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Das sind doch ganz normale Versicherungen für Mitglieder, oder? Wie wird da denn auf "betriebliche" Fahrzeuge bzw. Nutzer abgestellt? Da sind doch private Fahrzeuge oder Nutzer mit erfasst. Du versicherst Dich persönlich gegen die genannten Gefahren. Ist da bei denen überhaupt das (erhöhte) Risiko beruflicher/betrieblicher bzw. gewerblicher Nutzung inbegriffen?

  • Das sind doch ganz normale Versicherungen für Mitglieder, oder? Wie wird da denn auf "betriebliche" Fahrzeuge bzw. Nutzer abgestellt? Da sind doch private Fahrzeuge oder Nutzer mit erfasst. Du versicherst Dich persönlich gegen die genannten Gefahren. Ist da bei denen überhaupt das (erhöhte) Risiko beruflicher/betrieblicher bzw. gewerblicher Nutzung inbegriffen?

    Ich denke ja aber die Versicherung gilt ja nur für das Fahrzeug was ich mit dem Kennzeichen xy hinterlegt habe und die Fahrzeugnutzung ist bei ADAC als gewerblich hinterlegt. Ich versuche mal die PDF davon hochzuladen um es besser zu erläutern.


    Aber diese Gefahren enstehen ja auch nur weil ich gewerblich unterwegs bin oder sehe ich das falsch?

    Ich weiss z.b. das ein Strafzettel ja nicht als BA abgesetzt werden kann, obwohl man ja gewerblich unterwegs ist.

  • Die Frage von miwe4 zielt darauf ab, ob du zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag die Rechtschutzversicherung zahlst oder ob dies inkludiert ist. Im zweiten Fall kannst du keine Versicherungsbeiträge absetzen, aber möglicherweise den ADAC-Beitrag (sofern ganz offen für dein Gewerbe abgeschlossen und nicht als Privatperson).

  • Die Frage von miwe4 zielt darauf ab, ob du zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag die Rechtschutzversicherung zahlst oder ob dies inkludiert ist. Im zweiten Fall kannst du keine Versicherungsbeiträge absetzen, aber möglicherweise den ADAC-Beitrag (sofern ganz offen für dein Gewerbe abgeschlossen und nicht als Privatperson).

    Ok, dann hab ich das falsch verstanden. Ich zahle die Beiträge unabhängig voneinander.