Unterschiedliche Steuersätze in Abschlagsrechnung und Schlussrechnung?

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal wieder ein Problem.

    Wir haben vor der Corona Krise einen Montage Auftrag begonnen den wir dann wegen Corona abbrechen mussten. Für die bereits geleistete Arbeit haben wir seinerzeit eine Abschlagsrechnung in Höhe von 50% gestellt, welche auch bezahlt wurde.

    Nun haben wir den Montage Auftrag abgeschlossen und wollen jetzt eine Schlussrechnung stellen. Da wir ja nun einen reduzierten Steuersatz haben muss die Schlussrechnung unserer Meinung nach auch mit 16% MWSt ausgewiesen werden.

    Das klappt so ab nicht. Lasse ich den Auftrag wie er seinerzeit war, dann Berechnet mit "Mein Büro" auch für die Schlussrechnung die vollen 19% MWSt. Ändere ich im Auftrag auf den reduzierten Steuersatz, so berechnet mir das System die 16 % auf den gesamten Auftrag, also auch auf die Abschlagszahlung welche ja bereits mit 19% bezahlt wurde. Das geht also auch nicht.


    Wie bekomme ich es nun hin das die Schlussrechnung mit 16% abgerechnet wird und denn och die bereits geleiteten Abschlagszahlungen mit 19% ausgewiesen werden.


    Wir hatten noch nie so einen Fall und sin in Moment etwas ratlos.


    Für Eure Hilfe bedanke ich mich schon mal im Voraus.


    Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Hallo APOET,

    Vielen Dank für Deinen gut beschriebenen Fall! Den Fall möchte ich wegen der Bedeutung hier nochmal schildern auch wenn er schon behandelt wurde.


    Ändere ich im Auftrag auf den reduzierten Steuersatz, so berechnet mir das System die 16 % auf den gesamten Auftrag, also auch auf die Abschlagszahlung welche ja bereits mit 19% bezahlt wurde. Das geht also auch nicht.

    Das ist richtig so.

    Abschlagsrechnungen, deren Schlußrechnung im anderen MWST Satz Zeitraum erstellt werden, müssen bezüglich der MWST korrigiert auf den gleichen MWST Satz zum Rechnungsdatum der Schlußrechnung (Abschluß der Leistung). Mein Büro bewältigt das in der Druckansicht perfekt.
    Aber: da die Buchhaltung dazu nicht stimmig ist, entschied sich BUHL laut eigener FAQ Anleitung

    Abschlags- und Schlussrechnungen ab der Mehrwertsteuersenkung 2020 in WISO MeinBüro 365 erstellen

    dass der Vorgang nur über Storno und Komplettauflösung des gesamten Vorganges mit 2 Einzelrechnungen gelöst werden kann.


    Lasse ich den Auftrag wie er seinerzeit war, dann Berechnet mit "Mein Büro" auch für die Schlussrechnung die vollen 19% MWSt.


    Ändere ich im Auftrag auf den reduzierten Steuersatz, so berechnet mir das System die 16 % auf den gesamten Auftrag, also auch auf die Abschlagszahlung welche ja bereits mit 19% bezahlt wurde.

    So ist es richtig.

    Hier geht es weiter: RE: Abschlag Anzahlung bei Erstellung der Schlussrechnung seit Umstellung MWSt. 16/19% [gelöst]]