Liebe Community,
ich bin Freiberufler und mache EÜR. Wenn ich z.B. ein Kleingerät oder GWG kaufe und z.B. zu 50% privat nutze, dann kann ich es ja dem Betriebsvermögen zuordnen und die Vorsteuer voll abziehen. Außerdem buche ich 50% als private Nutzungsentnahme und muss darauf auch Umsatzsteuer zahlen. Die Betriebsausgabe ist ebenfalls 50% geringer.
Wenn ich nun aber zu einem späteren Zeitpunkt das Gerät verkaufen möchte, muss ich - so scheint es mir - den Verkauf zu 100% als Betriebseinnahme behandeln. Denn es handelt sich um Betriebsvermögen. Ist das korrekt? Wenn das Gerät z.B. noch fast Neuwert hat, dann ist die nun die zu buchende Betriebseinnahme und USt. höher als die vorige Betriebsausgabe. Dann hätte ich es ja gleich privat kaufen können. Oder gibt es die Möglichkeit, dass ich bei Verkauf nur die betrieblich genutzten 50% versteuere?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Florian